BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4923 21. Wahlperiode 24.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Senat möge endlich Klarheit bei Kosten der Flüchtlingsunterbringung schaffen (II) Aus Drs. 21/4635 ergeben sich Nachfragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In der Senatsantwort heißt es, die für die Ermittlung der Kosten verwendeten Zahlen stammten von Anfang 2015, einem Zeitpunkt, zu dem die meisten Verträge mit Dienstleistern für die Flüchtlingsunterkünfte noch nicht abgeschlossen waren und auch die Kostenexplosion bei der Beschaffung von Containern noch nicht stattgefunden hatte. Wird derzeit eine neue Kalkulation erstellt? Wenn ja, zu wann wird diese vorliegen? Wenn nein, warum nicht angesichts der vorab genannten kostensteigernden Elemente? Wie in Drs. 21/4635 dargelegt, handelt es sich bei dem Kostensatz um eine Kalkulation , die auf damaligen Erfahrungen und Prognosen beruhte und vorrangig der weiteren Finanzplanung diente. Eine Ermittlung der tatsächlichen Platzkosten erfolgt aufgrund der Heterogenität der einzelnen Standorte nicht. Die Zugangs- und die damit verbundene Unterbringungssituation erforderte es, ausgehend von Lieferengpässen des Rahmenvertragsunternehmens, insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2015 auch bei anderen Lieferanten Container zu bestellen. Ein unverhältnismäßiger Anstieg der Containerpreise wurde dabei nicht festgestellt. Aufgrund der dynamischen Veränderungen in der Zugangs- und Unterbringungssituation sind beständig Anpassungen der Unterbringungssituation erforderlich. Eine valide und beständige Kalkulation wird absehbar erst im Zuge einer Konsolidierung der Zugangs- und Unterbringungssituation möglich werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden in erster Linie auf Basis der Kostenabrechnungen Aussagen zu den zurückliegenden Kosten getroffen werden können . 2. Bei den Folgeunterbringungen soll f & w „zukünftig“ einen aufwandsabhängigen Kostensatz für die Overheadkosten abrechnen können. Ab wann wird das der Fall sein? Wie hoch wird dieser Kostensatz sein und auf welcher Basis wird er wann wie ermittelt? Wieso war das bisher nicht der Fall und wie hat f & w seine durchaus ja trotzdem entstandenen Kosten erstattet bekommen? Die Overheadkosten werden f & w fördern und wohnen AöR (f & w) belegungsunabhängig gemäß den tatsächlichen Kosten erstattet. Darüber hinaus wird mit f & w zukünftig für deren eigenfinanzierte Standorte gemäß Drs. 21/1395 ein aufwandsabhängiger Kostensatz abgerechnet. Drucksache 21/4923 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Plant der Senat eine Ermittlung der Kosten der einzelnen Standorte? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? Die für die einzelnen Standorte der Erstaufnahme angefallenen Kosten werden ermittelt und sind bekannt, für das Jahr 2015 siehe Drs. 21/4377. Seit dem Jahr 2016 erfolgt die behördeninterne Buchung der Kosten standortspezifisch. Im Bereich der öffentlich-rechtlichen Unterbringung legt f & w jährlich standortbezogen die Kalkulation vor. Die Kostensätze werden über eine Durchschnittkalkulation jeweils für angemietete und im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befindliche Standorte ermittelt .