BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4924 21. Wahlperiode 24.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 17.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Lärm- und Schadstoffemissionen im Falle der geplanten Flüchtlingssiedlungen in Eidelstedt (II) Aus der Drs. 21/4617 ergeben sich weitere Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. In der Antwort heißt es, dass „abschließende Ergebnisse“ noch nicht vorliegen würden. Wann wird dies der Fall sein? Die Ergebnisse sind als abschließend einzustufen, wenn die Gutachten geprüft worden sind. Dies geschieht in den Baugenehmigungsverfahren beziehungsweise in den Bebauungsplanverfahren. Für die Fläche Duvenacker liegt ein Bauantrag vor. Im Übrigen enden die Baugenehmigungsverfahren mit der Erteilung der Baugenehmigungen. 2. Welche Untersuchungen wurden bei den beiden für die Umsetzung der Drs. 21/1838 ausgewählten Grundstücken in Eidelstedt durchgeführt? Für beide Flächen wurden beziehungsweise werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens und im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Untersuchungen der Luftschadstoffe und lärmtechnische Untersuchungen erstellt. 3. Wer hat die Untersuchungen durchgeführt? Wann erging durch wen jeweils der Auftrag hierfür? Wie erfolgte Auftragsvergabe? Für den Duvenacker hat die von SAGA GWG beauftragte HTG Hoch- und Tiefbau Gadebusch GmbH im freihändigen Verfahren im März 2016 das Ingenieurbüro Lohmeyer GmbH & Co. KG mit dem Luftschadstoffgutachten und die CS Planungsund Ingenieurgesellschaft mbH für die Lärmtechnische Untersuchung beauftragt. Der Bauherr FeWa Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG hat für den Hörgensweg die Firma Lärmkontor für das Luftschadstoffgutachten (Mitte März 2016) und die Lärmtechnische Untersuchung (Mitte April 2016) direkt beauftragt. 4. Bei Duvenacker heißt es, die maßgeblichen Grenzwerte würden unterschritten . Wie genau sind jeweils die Grenzwerte und was waren die Werte für Duvenacker? Die Grenzwerte der 39. Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImschV) für Luftschadstoffe betragen für Stickstoffdioxid (NO2/Stickstoffdioxid-Jahresmittelwerte) 40 Mikrogramm pro Kubikmeter (μg/m³), für PM10 (National Air Quality-Standard for Particulate Matter/Feinstaub-Jahresmittelwerte) 40 (μg/m³), und für PM 2.5 (Feinstaub- Jahresmittelwerte) 25 μg/m³. Die Prognose für Duvenacker ergibt bei den Luftschadstoffen NO 2 bis 34 μg/m³, für PM 10 bis 25 μg/m³ und für PM 2.5 bis 15 μg/m³. Drucksache 21/4924 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wenn die Grundstücke nach Ersteinschätzung gesunde Wohnverhältnisse zulassen: Wieso wurden diese Flächen nicht zuvor schon für den Wohnungsbau in Betracht gezogen? Durch den hohen Bedarf an Folgeunterbringungen für Flüchtlinge ist es notwendig, auch Flächen zu nutzen, die über die bezirklichen Wohnungsbauprogramme hinausgehen und die bisher nicht für eine Wohnnutzung vorgesehen waren. Im Übrigen siehe Drs. 21/1838.