BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4935 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dirk Nockemann und Dr. Alexander Wolf (AfD) vom 20.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Wildwest in Hamburg (III) – Pistolenschüsse in Schnelsen unter Rockern? Die zum Jahresende abgegebenen Schüsse mutmaßlicher Mitglieder beziehungsweise Anhänger der Rockergruppe „Hells Angels“ auf eine rivalisierende Gruppe der „Mongols“ auf der Reeperbahn, waren Anlass für die Hamburger Polizei, die Sonderkommission „Rocker“ („SOKO Rocker“) zu gründen . Immer wieder kam es zu Zwischenfällen der verfeindeten Gruppierungen . Die „SOKO Rocker“ antwortete mit Razzien, Durchsuchungen und vollstreckten Haftbefehlen. Dabei sind einem Medienbericht zufolge unter anderem eine geladene Handfeuerwaffe sowie eine Maschinepistole mit gefüllten Magazinen sichergestellt worden. Die „Mongols“ sollen in Hamburg inzwischen geringe „Aktivitäten“ entfalten, so ein Bericht. Jedoch kam es am späten Abend des 15. Juni 2016 wieder zu einer Bluttat. Der Pressemitteilung der Hamburger Polizei (2016-06-16, 11.02 Uhr) zufolge wurden in einem Wohnhaus in Schnelsen mehrere Schüsse auf zwei Personen abgegeben. Ein Anwohner benachrichtigte die Polizei. Eine 21-jährige Frau wurde lebensgefährlich verletzt und ihr 25-jähriger Lebensgefährte schwer. Der 25-Jährige war Angehöriger einer ehemaligen Rockergruppierung . Ein Medienbericht spricht sogar von ihm als ehemaliges Führungsmitglied der „Mongols“. Das Wohnhaus soll dem aus Afghanistan stammenden Vater des 25-Jährigen gehören, der Taxiunternehmer sein soll. Eine weitere im Haus versteckte männliche 28-jährige Person kam mit einem Schock davon. Alle drei Personen wurden in ein Krankenhaus eingeliefert. Eine Fahndung nach dem maskierten Täter blieb bisher erfolglos. Die Hintergründe der Tat sind noch nicht bekannt. Inwieweit diese Bluttat als Fortsetzung des Machtkampfes zwischen den verfeindeten Gruppen im Rotlichtmilieu zu bewerten ist, obliegt den Ermittlungsbehörden beziehungsweise der „SOKO Rocker.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. In welchem Bezirk und Stadtteil sind die drei Verletzten gemeldet? Welches Alter und welche Staatsangehörigkeit besitzen die Verletzten jeweils? Ist ein Migrationshintergrund vorhanden? Wenn ja, welcher jeweils? Bei der 21-jährigen Geschädigten handelt es sich um eine deutsche Staatsangehörige . Der 25-jährige Geschädigte besitzt sowohl die deutsche als auch die afghanische Staatsbürgerschaft. Der weitere 28-jährige Geschädigte ist griechischer Staatsangehöriger . Alle Geschädigten sind in Hamburg geboren. Da von einer fortdauernden Drucksache 21/4935 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Gefährdungslage der Geschädigten auszugehen ist, sieht der Senat von der Mitteilung weiterer Informationen ab. 2. Handelt es sich bei den drei Verletzten um Mitglieder beziehungsweise ehemalige Mitglieder der Rockergruppe „Mongols“? Ist der 25-Jährige ein ehemaliges Führungsmitglied? Bei dem 25-jährigen Geschädigten handelt es sich um einen ehemaligen Vizepräsidenten der „Mongols MC Hamburg“. Über eine Mitgliedschaft der 21-jährigen Geschädigten und des 28-jährigen Geschädigten liegen der Polizei keine Erkenntnisse vor. 3. Seit wann besteht die Gruppierung in Hamburg beziehungsweise seit wann wurden „Aktivitäten“ festgestellt? Inwieweit ist die Gruppe der „Mongols“ weiterhin in Hamburg aktiv? Aus wie vielen Mitgliedern besteht beziehungsweise bestand der Hamburger Ableger der Gruppierung ? Wie ist die Entwicklung der Mitgliederzahl seit dem Bestehen? Der „Mongols MC Hamburg“ wurde am 30. Juni 2014 gegründet. In der Spitze umfasste der „Mongols MC Hamburg“ 20 bis 25 Mitglieder. Die Mitgliederzahl der „Mongols MC Hamburg“ zeigt sich derzeit erheblich reduziert. Viele Mitglieder sind entweder ausgetreten oder befinden sich in Haft. Durch die in den USA ansässige leitende Gruppierung „Motherchapter“ der „Mongols“ wurde der „Mongols MC Hamburg “ aufgelöst. 4. Sind die Verletzten im Vorfeld der Tat strafrechtlich in Erscheinung getreten? Wenn ja, um welche Delikte beziehungsweise Straftatbestände handelt es sich? Bitte entsprechend den jeweiligen Verletzten zuordnen. Die Persönlichkeitsrechte der Geschädigten stehen einer Darstellung der polizeilichen Erkenntnisse zu den Opfern entgegen. 5. Sind die Verletzten bereits von den Ermittlungsbehörden zu den Hintergründen vernommen worden? Wenn ja, welche konkreten Hintergründe sind bekannt? 6. Liegen Informationen darüber vor, dass einer der Verletzten Kontakte ins kriminelle Milieu gehabt hat beziehungsweise weiterhin pflegt? Bitte näher erläutern. 7. Gibt es Hinweise darauf, dass sich Verletzte und Täter gekannt haben beispielsweise über etwaige Konflikte, die der Tat vorausgegangen sind? Wenn ja, aus welchem Zusammenhang? 8. Welche Maßnahmen hat die Polizei bislang zur Ermittlung des Täters eingeleitet? Ist näheres darüber bekannt, wohin die mutmaßlichen Täter unterwegs waren, als es zu der Bluttat kam? Die Ermittlungen der Sonderkommission 155 (Rocker) dauern an. Um den Ermittlungserfolg nicht zu gefährden, sieht die Polizei derzeit von weiteren Angaben ab. 9. Welcher Straftatbestand liegt den gegenwärtigen Ermittlungen zugrunde ? a. Geht die Polizei von Mord aus? b. Gibt es konkrete Hinweise, die auf eine gezielte Tötung hindeuten? Wenn ja, welche? Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat ein Verfahren wegen versuchten Mordes in zwei Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Darüber hinaus siehe Antwort zu 5. bis 8. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4935 3 10. Was für eine Handfeuerwaffe ist für die Tat benutzt worden? Wie viele Schüsse sind insgesamt und wie viele davon auf die drei Geschädigten jeweils abgegeben worden? Siehe Antwort zu 5. bis 8. 11. Welche Verletzungen erlitten die Opfer? Die 21-jährige Geschädigte erlitt Schussverletzungen in den Oberkörper sowie am Ellenbogen. Der 25-jährige Geschädigte erlitt Schussverletzungen an Hand und Hüfte. Der 28-jährige Geschädigte erlitt einen Schock. 12. Wie viele Zeugen konnten bisher tatrelevante Hinweise an die Ermittlungsbehörden weitergeben? Welche Schlüsse ziehen die Ermittlungsbehörden daraus beziehungsweise inwieweit stimmen die Zeugenaussagen überein? 13. Mit welchen Maßnahmen beziehungsweise kriminaltechnischen Untersuchungen sind die Ermittlungsbehörden im Rahmen des Einsatzes betraut? Wenn die Untersuchungen noch nicht abgeschlossen sind, wann ist mit einem Ergebnis zu rechnen? Siehe Antwort zu 5. bis 8. 14. War eines der Opfer Eigentümer des Wohnhauses? Um welchen Häusertyp handelt es sich? Welchen Verkaufswert hat dieser Häusertyp für gewöhnlich? Die Persönlichkeitsrechte des Opfers stehen einer Beantwortung durch den Senat entgegen. Im Übrigen ist die Wertermittlung einer Immobilie immer individuell durchzuführen und von vielen Faktoren abhängig.