BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4936 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 20.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Verdrängen Arbeitsgelegenheiten „Park-Patrouille am Nobistor“ reguläre Arbeitsplätze? Nach § 16d SGB II (...) müssen Arbeitsgelegenheiten zusätzlich (2), im öffentlichen Interesse liegen (3) und wettbewerbsneutral (4) sein. Maßnahmeträger haben nachvollziehbar und ausführlich dazulegen, inwiefern ihre Arbeitsgelegenheiten den nach § 16dSGB II geforderten Absätzen 2 – 4 entsprechen . Demnach sind Arbeiten nicht zusätzlich, wenn sie keinen zeitlichen Aufschub dulden oder Arbeiten sind, die aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung durchgeführt werden müssen. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird. Vor diesen Hintergrund frage ich den Senat: Eine „Park-Patrouille am Nobistor“ als Arbeitsgelegenheit nach § 16d des zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) ist bei Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) weder in Planung noch in einem Ausschreibungsverfahren. Entsprechende Planungen sind auch der zuständigen Behörde nicht bekannt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der Stadtreinigung Hamburg (SRH) sowie von Jobcenter wie folgt: 1. Inwiefern sind die Reinigungsarbeiten im Park an der Königstraße zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral und können nicht von der Stadtreinigung Hamburg übernommen werden? Die Reinigungsarbeiten in der Parkanlage in dem betroffenen Bereich sind nach erfolgter Ausschreibung vom Bezirksamt Altona an ein privates Unternehmen vergeben worden. Die Parkanlage wird im Sommer dreimal wöchentlich gereinigt. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. Wie bewertet der Senat die Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten in der Stadtreinigung/Parkreinigung hinsichtlich der Gefahr, reguläre Arbeitsplätze dadurch zu verdrängen oder erst gar nicht entstehen zu lassen? Siehe Vorbemerkung. Arbeitsgelegenheiten für den dort genannten Zweck werden von der SRH nicht eingesetzt. Im Übrigen beschäftigt die SRH Personen in Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II nur für Tätigkeiten, die nicht zu den Regelaufgaben der SRH gehören und mit denen die SRH die Sauberkeit der Stadt verbessert. Drucksache 21/4936 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Wie hat sich die Zahl der Beschäftigten bei der Stadtreinigung Hamburg und der Abteilung „Stadtgrün“ des Bezirksamts Altona in den Jahren 2013 bis aktuell verändert? Bitte auflisten in VZÄ und Teilzeit nach dem TzBfG. Wie viele davon sind befristet? Bitte jeweils die Dauer Beginn und Ende angeben. SRH-Mitarbeiter/-innen (MA) jeweils zum Stand 31.12. des Jahres: 2013 2014 2015 Vollzeit-MA 2.238 2.294 2.310 Teilzeit-MA 128 137 148 VZÄ der Teilzeit-MA 74,79 76,13 83,00 Befristete Verträge aller Beschäftigten 72 119 111 Für die Erstellung einer detaillierten Übersicht von Dauer, Beginn und Ende aller befristeten Arbeitsverträge müssten circa 400 befristete Verträge seit dem Jahr 2013 einzeln geprüft werden. Dies ist in der für eine Parlamentarische Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Bezirk Altona jeweils zum Stand 01.01. des Jahres: 2013 2014 2015 2016 aktuell Stadtgrün VZÄ 18,85 15,49 18,27 18,40 16,65 Anzahl Beschäftigte 19 16 19 20 18 Anzahl TZ 1 2 2 2 3 Anzahl befristete Beschäftigung 0 0 0 0 0 Bauhof VZÄ 99,96 95,29 90,91 88,21 85,31 Anzahl Beschäftigte 102 98 93 94 87 Anzahl TZ 3 6 6 6 6 Anzahl befristete Beschäftigung 0 0 0 0 0 Summe VZÄ 118,81 110,78 109,18 106,60 101,96 Anzahl Beschäftigte 121 114 112 114 105 Anzahl TZ 4 8 8 8 9 Anzahl befristete Beschäftigung 0 0 0 0 0 4. Wie ist die Planung des Senats hinsichtlich der Personalaufstockung und Personalabbau bei der Stadtreinigung Hamburg und der Abteilung „Stadtgrün“ des Bezirksamts Altona für 2016 und 2017? Bitte unterteilen in VZÄ, Teilzeit nach dem TzBfG und sachgrundlose Befristungen sowie Befristungen ohne sachlichen Grund. In 2016 wurden zehn befristete VZÄ mit sachlichem Grund und in 2017 sollen weitere 20 befristete VZÄ mit sachlichem Grund im Rahmen der Flüchtlingsintegration geschaffen werden. Die SRH plant im Bereich „Reinigung“ in 2016 und 2017 keine Arbeitsplätze abzubauen. Die Abteilung Stadtgrün des Bezirksamts Altona wird in Kürze um zwei VZÄ für verschiedene Aufgabenschwerpunkte (Hamburg wächst, neue Mitte Altona, Deckel A 7) verstärkt, darüber hinaus sind für den Bauhof aktuell vier VZÄ ausgeschrieben. Hierbei handelt es sich um die Besetzung frei gewordener Stellen. Da die Verfahren noch nicht abgeschlossen sind, kann keine Aussage über eventuelle Teilzeitbeschäftigungen getätigt werden. Die Stellen sollen unbefristet besetzt werden. 5. Inwiefern sind die Reinigungsarbeiten im Park an der Königstraße zusätzlich, im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral und können nicht von der Abteilung „Stadtgrün“ des Bezirksamts Altona übernommen werden? Siehe Antwort zu 1. und Vorbemerkung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4936 3 6. Inwiefern verbessern die benannten Arbeitsgelegenheiten nach Meinung des Senats die Chancen der anschließenden Eingliederung der dort Beschäftigten in den ersten Arbeitsmarkt? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7. Inwiefern und in welchem Umfang greift der Versicherungsschutz bei den benannten Arbeitsgelegenheiten, wenn es zu körperlichen Auseinandersetzungen kommen soll? Siehe Vorbemerkung. 8. Welche ortsüblichen Löhne/Gehälter wären statt den Arbeitsgelegenheiten zu veranschlagen und welche(r) Tarif(e), Entgeltgruppe(n) und Stufe (n) hätte(n) Gültigkeit? Die SRH entlohnt ihre Mitarbeiter nach dem TV-AVH. Ansonsten gilt der Grundsatz „Equal Pay for Equal Work“.