BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4937 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann (DIE LINKE) vom 20.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Ein-Euro-Jobber als regelmäßige Park-Patrouille am Nobistor? Nach einem Bericht der „Hamburger Morgenpost“ vom 18. Juni 2016 möchte das Bezirksamt Altona Ein-Euro-Jobber als Park-Patrouille am Nobistor einsetzen . Demnach gibt es bereits Verhandlungen mit einem Beschäftigungs- Träger. Die Aufgabe der Ein-Euro-Jobber sollen unter anderem regelmäßige Kontrollen am Nobistor sein. Weiterhin umfasst das Aufgabengebiet das Wegräumen von Essensresten sowie für Sauberkeit zu sorgen. Vor diesen Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. In welchem derzeitigen Ausschreibungsverfahren befinden sich die geplanten Arbeitsgelegenheiten (Ein-Euro-Jobs) und wer ist dafür primär und sekundär zuständig? 2. Seit wann und durch wen sind die benannten Arbeitsgelegenheiten in Planung? 3. Sind die benannten Arbeitsgelegenheiten im öffentlichen Ausschreibungsverfahren bei Jobcenter team.arbeit.hamburg berücksichtigt? Wenn ja, zu wann? Wenn nein, warum nicht? 4. Welche Rolle und welchen Einfluss hat das Bezirksamt Altona bei den Planungen und der Ausführung bisher gehabt und aktuell? 5. Wie viele Arbeitsgelegenheiten sind jeweils für die regelmäßige Park- Patrouille am Nobistor und Reinigungsarbeiten im Park an der Königstraße geplant und zu wann? 6. Wie hoch sind die Pauschalen für den jeweiligen Beschäftigungsträger pro Arbeitsgelegenheit und welche/r Träger steht bereits in Gesprächen mit dem Bezirksamt Altona und/oder Jobcenter team.arbeit.hamburg? 7. Gibt es spezifische Zielgruppen, die nach § 16d SGB II (1) angesprochen werden sollen? Wenn ja, welche? 8. Welche rechtlichen und/oder weisungsgebundenen Befugnisse haben die Teilnehmer/-innen der Arbeitsgelegenheiten während der Park- Patrouille am Nobistor und durch wen werden sie erteilt? Drucksache 21/4937 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 9. Sind die geplanten Arbeitsgelegenheiten geschlechtsspezifisch geplant und gibt es ein Mindestalter und eine Altersbeschränkung? Wenn ja, bitte jeweils einzeln auflisten. 10. Welche Qualifikationen sollen die Teilnehmer/-innen für die benannten Arbeitsgelegenheiten mitbringen und welche davon sind zwingend notwendig ? 11. Welche Fähigkeiten und Kenntnisse sollen die Teilnehmer/-innen für die benannten Arbeitsgelegenheiten mitbringen? Welche sind davon zwingend notwendig? 12. Wie werden die benannten Arbeitsgelegenheiten für die Teilnehmer/ -innen pro Stunde entlohnt? Siehe Drs. 21/4936. 13. Welche Folgen hat es für die Arbeitslosengeld-II-Leistungsberechtigten, wenn sie durch Jobcenter team.arbeit.hamburg zur Teilnahme der Arbeitsgelegenheit, unter Sanktionsandrohungen, aufgefordert werden und diese aus moralischen oder humanitären Gründen nicht ausüben können oder möchten? Die Regelungen hierzu ergeben sich aus §§ 31, 31 a und 31b SGB II sowie den fachlichen Hinweisen der Bundesagentur für Arbeit zu §§ 31 fortfolgende SGB II, siehe hierzu: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/ mdmw/~edisp/l6019022dstbai377967.pdf?_ba.sid=L6019022DSTBAI377970. 14. Stimmt der Senat zu, dass die Gefahr eines Gegeneinanderausspielens von Gruppen besteht oder entstehen könnte? Hiermit hat sich der Senat nicht befasst. Im Übrigen Drs. 21/4936.