BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4941 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 20.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Exzellenzinitiative von Bund und Ländern (2) Senatorin Fegebank hatte mit einem Scheitern der Exzellenzstrategie gedroht, falls der ausgehandelte Kompromiss nicht noch verändert wird. Ich frage den Senat: 1. Warum hat sich Hamburg bei der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK) am 22. April 2016 betreffend den ausgehandelten Kompromiss enthalten, dann aber vor der Entscheidung der Ministerpräsidenten am 16. Juni 2016 mit einer Ablehnung gedroht? Dem Land Hamburg ist wichtig, dass die Dynamik im Wissenschaftssystem auch mit der jetzt beschlossenen Exzellenzstrategie weiter gefördert wird. Daher hat das Land Hamburg seine fachpolitische Position während des gesamten Prozesses auf Staatssekretärs -, Minister- und Ministerpräsidentenebene vertreten und mit seinem Stimmverhalten sowie einer Protokollerklärung in der Gemeinsamem Wissenschaftskonferenz Ende April deutlich gemacht. In der Ministerpräsidentenkonferenz hat das Land in diesem Sinne eine Veränderung der Verwaltungsvereinbarung herbeigeführt. Der Charakter der für alle sieben Jahre vorgesehenen Evaluierung der Exzellenzuniversitäten war zu statisch. Das Ausscheiden von Exzellenzuniversitäten nach sieben Jahren Förderung war nur für den Fall vorgesehen, dass entweder als Ergebnis einer unabhängigen und externen Evaluation die Voraussetzungen einer gemeinsamen Förderung nicht weiterhin erfüllt gewesen wären oder eine Exzellenzuniversität nicht mehr über zwei beziehungsweise bei Verbünden drei Exzellenzcluster verfügt hätte. Der Geist der Vereinbarung sah dabei den selektiven Charakter nicht explizit vor. Zudem war die Förderzahl auf maximal elf beschränkt, sodass eine Dynamik in dieser Förderlinie kaum möglich gewesen wäre. Dies hätte zur dauerhaften Festlegung von Strukturen geführt und wichtige Entwicklungsperspektiven abgeschnitten. Wichtig sind eine Durchlässigkeit und ein Anreiz für alle Hochschulen in Deutschland, sich mit herausragenden Leistungen auch in Zukunft im Spitzenfeld wiederzufinden. Vor diesem Hintergrund wird die, in der Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 16. Juni 2016 erzielte Einigung als sehr positiv angesehen. Damit sollen eine dauerhafte Festlegung von Strukturen im Wissenschaftssystem vermieden werden, Entwicklungsperspektiven erhalten bleiben sowie Dynamik und Durchlässigkeit in der Exzellenzstrategie gewährleistet werden. Die neuen Möglichkeiten sollen einen Anreiz für alle Hochschulen in Deutschland bieten, sich mit herausragenden Leistungen auch in Zukunft im Spitzenfeld wiederzufinden . Drucksache 21/4941 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Inwiefern wurde die Bund-Länder-Initiative nach dem 22. April 2016 noch geändert? Die Umsetzung der Beschlüsse der Sitzung der Regierungschefinnen und Regierungschefs des Bundes und der Länder vom 16. Juni 2016 wird derzeit zwischen Bund und Ländern abgestimmt. Dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Hatte Senatorin Fegebank ihre Enthaltung am 22. April 2016 mit dem Ersten Bürgermeister abgestimmt? Wenn ja: Wieso hat der Erste Bürgermeister dann anschließend mit einer Ablehnung gedroht? Siehe Antwort zu 1. 4. Was wurde betreffend die Exzellenzstrategie am 16. Juni 2016 beschlossen? 5. Inwieweit unterscheidet sich der Beschluss vom 16. Juni 2016 inhaltlich von demjenigen vom 22. April 2016? Der Charakter der für alle sieben Jahre vorgesehenen Evaluation der Exzellenzuniversitäten und Universitätsverbünde ist stärker selektiv und eröffnet damit mehr Chancen für eine Förderung neuer Exzellenzuniversitäten. Neuausschreibungen für Exzellenzuniversitäten werden regelhaft vorgesehen und schriftlich festgehalten. In der ersten Ausschreibungsrunde sollen elf statt acht bis elf Exzellenzuniversitäten und Universitätsverbünde gefördert werden. Neu aufgenommen wurde, dass nach der Evaluierung 2025 vier neue Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde gefördert werden können, unabhängig davon, wie viele der vorherigen Förderfälle durch die Evaluierung ausscheiden . Damit können insgesamt bis zu 15 Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde gefördert werden. Als Voraussetzung für eine Exzellenzuniversität oder einen Universitätsverbund müssen weiterhin zwei beziehungsweise drei Exzellenzcluster eingeworben werden . Diese müssen regelmäßig alle sieben Jahre im Wettbewerb mit Neuanträgen eingeworben werden. 6. Trifft es zu, dass am 22. April 2016 beschlossen wurde, dass Universitäten , die in die Exzellenzstrategie aufgenommen wurden, in Folge der Evaluation aus der Förderung ausscheiden können? Ja. 7. Wieso reichte das Senatorin Fegebank und dem Ersten Bürgermeister nicht, um einer „dauerhaften Festlegung von Strukturen“ (Drs. 21/4666, Einführungstext des Senates) zu begegnen? Siehe Antwort zu 1. 8. Trifft es zu, dass ursprünglich acht – elf Universitäten beziehungsweise Verbünde in die Förderung aufgenommen werden sollten, nun aber in jedem Falle elf? Wenn ja: Wird für die größere Zahl von Leistungsempfängern mehr Geld bereitgestellt oder sinkt auf diese Weise die Förderung pro Universität beziehungsweise Verbund? Ja. Da aber bereits vorher eine Spannbreite in der Förderung von bis zu elf Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbunden möglich war, gibt es keine neue Situation für die möglichen Fördersummen pro Förderfall. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4941 3 9. Trifft es zu, dass eventuell ab 2025 insgesamt 15 Universitäten beziehungsweise Verbünde gefördert werden? Wenn ja: Werden entsprechend mehr Mittel bereitgestellt oder sinkt die Förderung pro Universität oder Verbund weiter? Ja. Gegebenenfalls sollen dafür dann zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden .