BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4958 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 21.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Verkehrsgefährdungen an Baustellen Immer wieder kommt es an Baustellen zu Unfällen. Insbesondere alte Menschen , Behinderte und Rollstuhlfahrer sind oft von der Baustellengestaltung überfordert. Ich frage den Senat: Eine hamburgweite Statistik bezüglich der Baustellen aller Realisierungsträger und sonstiger Dritter im Straßenraum (zum Beispiel Leitungsträger) wird nicht geführt. Die Daten zu den Fragen 1. und 2. werden nicht regelhaft erfasst und beruhen auf den Angaben der abgefragten Realisierungsträger. In den Antworten zu 1. und 2. wurden Neu-, Um- und Ausbaumaßnahmen sowie Instandsetzungs- und Grundinstandsetzungsmaßnahmen betrachtet, an denen im Rahmen der Planungs- und Verschickungsverfahren regelhaft auch Behinderten- und Seniorenverbände beteiligt werden. Angaben zu den um ein vielfaches vorkommenden kleinen Unterhaltungsmaßnahmen und Arbeiten Dritter im Straßenraum sind im Rahmen der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 1. Wie viele Straßenbaustellen auf Hamburgs Straßen gab es in den ersten fünf Monaten des Jahres 2016? In den ersten fünf Monaten wurden 175 Straßenbaumaßnahmen durchgeführt. 2. Bei wie vielen davon wurde der Rad- und/oder Fußgängerverkehr beeinflusst oder geändert? Bei 141 Straßenbaustellen war der Rad- und Fußgängerverkehr betroffen. 3. Wie viele Unfälle gab es an Baustellen in dem genannten Zeitraum? Wie viele Personen wurden dabei verletzt? Bitte nach Radfahrern, Fußgängern und Rollstuhlfahrern aufschlüsseln. Eine hamburgweite Statistik, im Sinne der Fragestellung, wird nicht geführt. In der Verkehrsunfalldatenbank „Elektronische Unfalltypensteckkarte (EUSka)“ werden ausschließlich Verkehrsunfälle erfasst. Sonstige Unfälle (zum Beispiel Personenunfälle oder Arbeitsunfälle) werden nicht erfasst. Die Auswertung von Verkehrsunfällen an und in Baustellen kann ausschließlich mittels einer Einzelauswertung und der Erstellung von Auswertegebieten erstellt werden. Eine Auswertung von 21.401 Unfällen an Straßenbaustellen in dem genannten Zeitraum ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 4. Welche Vorschriften gibt es, um Unfälle an Baustellen zu verhindern? Zu beachten sind die Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie die Drucksache 21/4958 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 DIN-18024-1-Baustellensicherung jeweils in Verbindung mit den Regelungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der zugehörigen Verwaltungsvorschriften der StVO. 5. Gibt es Anweisungen an die Polizei, im Bereich von Baustellen besonders häufig Streife zu laufen? Wenn nein: warum nicht? Nein. Die Polizei setzt das zur Verfügung stehende Personal aufgrund jeweils aktueller Lagebeurteilungen ein. 6. Wann wurde zuletzt mit Behinderten- und Seniorenverbänden gesprochen , um die Gestaltung von Baustellen zu verbessern? Zuletzt führte die Straßenbaubehörde im November 2015 Gespräche mit den Behinderten - und Seniorenverbänden zur barrierefreien Gestaltung von öffentlichen Wegen und dazu gehörenden Anlagen. Das Thema wurde dabei von den Verbänden nicht angesprochen. Durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer wurde zuletzt im Dezember 2015 mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg e.V. ein Gespräch aufgrund der geänderten DIN 32981 geführt, in dem es unter anderem auch um die Blinden- und Sehbehindertensignalisierung an Baustellen ging.