BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4959 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels-Frowein (FDP) vom 21.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Skandal Justiz – Bevorstehende Ablösung des Leiters der Justizvollzugsanstalt (JVA) Fuhlsbüttel Nach Medienberichten steht der Leiter der JVA Fuhlsbüttel kurz vor der Ablösung . Ein Zusammenhang mit der Freilassung des Sicherungsverwahrten Thomas B. im Mai 2016 liegt nahe. Thomas B. musste aufgrund von Behördenversagen aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Ihm war ein Therapieplatz vorenthalten worden. Da Thomas B. nachfolgend gegen Auflagen verstoßen hatte, sitzt er jetzt in Untersuchungshaft. Senator Steffen ist wegen der Entlassung des Thomas B. in starke Kritik geraten. In einer Sondersitzung des Justizausschusses am 9. Mai 2016 hat Steffen die Verantwortung auf Mitarbeiter abgeschoben. Die Frage ist, ob die internen Ermittlungen soweit fortgeschritten sind, dass personelle Konsequenzen erfolgen können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Gibt es einen Zusammenhang zwischen der bevorstehenden Ablösung des Leiters der JVA Fuhlsbüttel und der Entlassung des Kinderschänders im Mai 2016? Wenn ja, welchen? Siehe Drs. 21/4929. 2. Wann wird die befristete Abordnung des Leiters der JVA Fuhlsbüttel enden? Die Abordnung des Leiters der Justizvollzugsanstalt Fuhlsbüttel ist bis zum 31. August 2016 befristet. 3. Welche Vergehen, Versäumnisse werden dem Leiter der JVA Fuhlsbüttel von Senator Steffen beziehungsweise anderen zuständigen Stellen vorgeworfen? Worauf gründen sich diese Vorwürfe? 4. Warum wurde die bevorstehende Ablösung bereits jetzt bekannt, obwohl die internen Ermittlungen noch nicht abgeschlossen sind? 5. In der Sondersitzung des Justizausschusses am 9. Mai 2016 hat Senator Steffen, die Verantwortung von Mitarbeitern angesprochen. Steht die bevorstehende Ablösung des Leiters der JVA Fuhlsbüttel damit in Zusammenhang? Wenn ja, warum? 6. Gibt es im Rahmen der Ermittlungen auch Vorwürfe gegen weitere Mitarbeiter der JVA Fuhlsbüttel? Wenn ja, gegen wie viele Mitarbeiter und aus welchen Gründen? Drucksache 21/4959 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen über die Hintergründe der Entlassung von Thomas B.? 8. Wann wird beziehungsweise plant Senator Steffen die Ergebnisse der Ermittlungen vorzustellen? Siehe Drs. 21/4929. 9. Wann werden der Bürgerschaft die Akten gemäß dem Antrag Drs. 21/4435 vorgelegt? Gegenwärtig werden noch Akten gesichtet. Im Anschluss wird der Senat befasst werden . Am Tag der Senatsbefassung werden die Akten der Bürgerschaftskanzlei übergeben .