BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4960 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Ovens und Philipp Heißner (CDU) vom 21.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Einbindung der Bezirkspolitik bei Überplanungen und Umbauten – Warum nutzt der Senat nicht das Fachwissen vor Ort? In einer Mitteilung an die Bezirksversammlung Eimsbüttel vom 31.3.2016 (Drs. 20-1429) nimmt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) Stellung zur Einbindung der Lokalpolitik bei Überplanungen und Umbauten großer Kreuzungen im Bezirk. Im Rahmen dieser Stellungnahme stellt die BWVI die angebliche Praxis der Einbindung der lokalen Politik im Bezirk wie folgt dar: „In der Regel werden die zuständigen Ausschüsse der Bezirksversammlungen im Rahmen einer ihrer Sitzungen bereits vor der ersten Verschickung über anstehende Planungen informiert, um deren Anregungen aufzunehmen .“ Diese Form der Kooperation ist durchaus sinnvoll. Gerade Bezirkspolitiker haben in der Regel direkten Zugang zu den Bürgern vor Ort. So können sie frühzeitig Sorgen und Probleme aufzeigen, die zentrale Planstellen nicht erfassen würden. In der Folge kann eine gelungene Einbindung der Bezirkspolitik die Akzeptanz von Bauvorhaben steigern und Fehlplanungen verhindern . Anscheinend handelt es sich bei dieser Darstellung der BWVI jedoch höchstens um eine Absichtserklärung. In der Realität wird nämlich beispielsweise das zuständige Gremium der Bezirksversammlung Eimsbüttel teilweise erst spät oder sogar zu spät für etwaige Anmerkungen informiert. So wurde zuletzt die Planung zum Umbau der Kieler Straße erst am 30.5.2016 an die Mitglieder des zuständigen Ausschusses verschickt. Hierbei handelte es sich zudem um die Schlussverschickung, also lediglich die Information über den finalen Planungsstand. Eine Beteiligung war zu diesem Zeitpunkt nicht mehr möglich. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Warum wurde das zuständige Gremium der Bezirksversammlung im genannten Fall der Planung zum Umbau der Kieler Straße nicht frühzeitiger informiert? War es beabsichtigt, dass etwaige Einwände zu diesem Bauvorhaben nicht mehr in die Planungen eingebracht werden konnten? Die Kieler Straße wird bis Ende des Jahres 2019 als intakte und leistungsfähige Umleitungsstrecke für den Ausbau der BAB A 7 benötigt, sodass ein reibungsloser Verkehrsfluss, auch für den Groß- und Schwerlastverkehr, von besonderer Bedeutung ist. Größere bauliche Eingriffe und Sanierungsbedarfe, deren Notwendigkeiten bereits Drucksache 21/4960 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 heute erkennbar sind, müssen in diesem Zeitraum vermieden werden. Die von Anfang Oktober bis Ende November 2016 geplante Instandsetzung stellt eine reine Überbrückungsmaßnahme zum Erhalt der Verkehrssicherheit dar und beinhaltet ausschließlich die Sanierung der Fahrbahn (Asphaltflächen) der Kieler Straße zwischen Eimsbütteler Marktplatz und Sportplatzring. Da weder Straßenplanungen und Umbaumaßnahmen erfolgen, wurde von einer umfassenden Abstimmung abgesehen. Da der Abschnitt sowohl im Norden als auch im Süden an die bereits im Zuge des A7- Ausbaus sanierten und umgebauten Strecken anschließt, sind umfangreichere Anpassungen und Optimierungen notwendig. Diese sollen in einem weiteren Projekt geplant und ab dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Hierbei werden auch die politischen Gremien frühzeitig eingebunden. 2. Wie beurteilt der zuständige Senator die Beteiligung der Bezirkspolitik bei solchen Planungen? 3. Ist der Senat der Meinung, dass derlei Planungen verpflichtend zu einem früheren Zeitpunkt mit der Bezirkspolitik abgestimmt werden sollten? Wie im Verkehrsausschuss am 14. Juni 2016 zu Drs. 21/3308 beraten und beschlossen , ist es gängige Praxis, dass Planungsunterlagen der zuständigen Behörde über die Bezirksverwaltung an die zuständigen Gremien weitergeleitet werden. Dort liegt die Zuständigkeit für die Sitzungsvorbereitung der Bezirksversammlungen und ihrer Ausschüsse sowie das Wissen über den Kreis der zu Beteiligenden. Die Straßenbaubehörde wird die von ihr erarbeiteten Planungsunterlagen weiterhin an die Bezirksverwaltung senden und nach Möglichkeit der zeitlichen und personellen Ressourcen die zuständigen Ausschüsse der Bezirksversammlungen bereits vor der ersten Verschickung über anstehende Planungen in einer ihrer Sitzungen informieren und Anregungen aufnehmen.