BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4962 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 21.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Drs. 21/73 beziehungsweise Konsens mit den Initiatoren der Volksinitiative „Stopp des Busbeschleunigungsprogramms“ – Warum hält sich der Senat nicht an die Vereinbarung? (II) Mit Drs. 21/73 hat die Bürgerschaft eine Vereinbarung mit den Initiatoren der Volksinitiative „Stopp des Busbeschleunigungsprogramms“ beschlossen. Der Senat hatte sich im Vorfeld mit den verschiedenen Punkten befasst und mehrfach, unter anderem auch in der betreffenden Sitzung der Hamburgischen Bürgerschaft, verbindlich zugesagt, dass er dafür Sorge tragen wird, dass die Beschlüsse 1:1 umgesetzt werden. Mit Drs. 21/4727 hatte ich den aktuellen Umsetzungsstand des Konsenses erfragt. In seiner auf den 14. Juni 2016 datierenden Antwort widerspricht sich der Senat allerdings und hält vorliegende Daten bewusst zurück. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Aus welchen genauen Gründen waren die laut Drs. 21/4727 in der Zeit vom 18. bis 26. Februar 2015 durchgeführten Messfahrten entlang der Buslinie M5 gemäß der Senatsantwort nicht hinreichend belastbar und aussagekräftig? Handelte es sich um Defizite bei der Datenerhebung oder Datenauswertung? Die erhobenen Daten waren nicht konsistent und in sich widersprüchlich. Den wie erwartet eingetretenen Reisezeitgewinnen auf den umgebauten Streckenabschnitten, die sich mit den realen Fahrzeitgewinnen der Busse decken, standen Daten mit unplausiblen Verlängerungen der Standzeiten der Busse an Haltestellen gegenüber. 2. Welche Stelle beziehungsweise Einrichtung hat wann in der Zeit vom 18. bis 26. Februar 2015 mit wie vielen Messfahrten entlang der Buslinie M5 die Messdaten erhoben? 3. Welche Stelle beziehungsweise Einrichtung hat die in der Zeit vom 18. bis 26. Februar 2015 auf den Messfahrten entlang der Buslinie M5 erhobenen Daten ausgewertet und wie lauten die Ergebnisse der Auswertung ? Die BWVI/LSBG hat ein Ingenieurbüro mit der Durchführung sowie der Auswertung der Messfahrten beauftragt. Diese fanden am 18. und 19. sowie vom 24. bis 26. Februar 2015 statt. Es wurden 44 Messfahrten in Richtung Burgwedel (stadtauswärts) und 40 in Richtung Hauptbahnhof (stadteinwärts) durchgeführt. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 4. Welche Kosten sind für die Datenerhebung und Datenauswertung bezüglich der in der Zeit vom 18. bis 26. Februar 2015 erfolgten Mess- Drucksache 21/4962 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 fahrten entlang der Linie M5 angefallen und wer hat diese Kosten jeweils zu welchen Teilen getragen? Die Kosten belaufen sich auf rund 28.000 Euro. Die Finanzierung erfolgte aus dem Busbeschleunigungsprogramm. 5. Wann genau sind im Sommer die in Drs. 21/4727 angekündigten weiteren Messfahrten auf der Linie M5 geplant, welchen Kosten sind dafür veranschlagt und wer wird diese Kosten zu welchen Teilen tragen? Die Messfahrten sollen im Zeitraum vom 27. Juni bis 8. Juli 2016 durchgeführt werden . Die veranschlagten Kosten belaufen sich auf rd. 25.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus dem Busbeschleunigungsprogramm. 6. Welche Stelle beziehungsweise Einrichtung wird jeweils für die Erhebung und Auswertung der mit Drs. 21/4727 für den Sommer angekündigten weiteren Messfahrten auf der Buslinie M5 zuständig sein? Zuständig ist die BWVI/LSBG. 7. Warum sollten die vom Senat laut Drs. 21/4727 für den Sommer 2016 angekündigten weiteren Messfahrten auf der Buslinie M5 im Vergleich zu den in der Zeit vom 18. bis 26. Februar 2015 durchgeführten Messfahrten aussagekräftiger sein und hinreichend belastbare Ergebnisse erzielen? Zwischenzeitlich wurden Feinjustierungen an den LSA sowie bei gleichbleibender Gesamtfahrzeit Veränderungen an der Feinverteilung der Fahrzeiten bei bekannter Entwicklung der Fahrgastzahlen vorgenommen. 8. Während der Senat in der Antwort auf Frage 3. der Drs. 21/4727 darlegt, dass er, anders als mit Punkt 3. b. in Drs. 21/73 beschlossen, die Fahrradstreifen im Mühlenkamp in Fahrtrichtung stadteinwärts bis zur Ecke Poelchaukamp durchgezogen hat und auch nicht durchziehen wird, behauptet der Senat in der Antwort auf Frage 1. der Drs. 21/4727, dass die zuständige Behörde alle Punkte aus Drs. 21/73 umgesetzt habe. Der Senat widerspricht sich mit diesen beiden Antworten eindeutig. Wie kann es sein, dass die zuständige Behörde angeblich alle Punkte aus Drs. 21/73 umgesetzt hat, wenn Punkt 3. b. aus Drs. 21/73 nicht umgesetzt wurde? Es besteht kein Widerspruch: Der Senat setzt keine Maßnahmen um, die gegen die Verkehrssicherheit verstoßen. Siehe auch Antwort zu 9. 9. Welches sind im Einzelnen die in Drs. 21/4727 allgemein erwähnten Gründe, warum der Fahrradstreifen im Mühlenkamp in Fahrtrichtung stadteinwärts nicht bis zur Ecke Poelchaukamp durchgezogen werden kann und wer hat diese Gründe beziehungsweise Einwände jeweils vorgebracht ? Eine Verlängerung des Schutzstreifens in der Straße Mühlenkamp stadteinwärts bis zum Knotenpunkt Mühlenkamp/Poelchaukamp ist aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht möglich. Aufgrund der beengten Fahrbahnverhältnisse stadteinwärts hinter dem Knotenpunkt müssen sich der stadteinwärts fahrende Rad- und Kraftfahrzeugverkehr bereits vor der Kreuzung verflechten. Ein Verflechten des Verkehrs im Kreuzungsbereich würde die Sicherheit des Radverkehrs konkret beeinträchtigen. Die Notwendigkeit einer rechtzeitigen Verflechtung des Rad- und Kraftfahrzeugverkehrs vor dem Knotenpunkt Mühlenkamp/Poelchaukamp wurde den Teilnehmern des Ortstermins am 20. Mai 2015 vom Vertreter der Behörde für Inneres und Sport vermittelt . Alternativ wurde die Anregung aus dem Teilnehmerkreis aufgenommen und umgesetzt , versuchsweise eine gesonderte Aufstellfläche für den Radverkehr unmittelbar vor der Lichtzeichenanlage Mühlenkamp/Poelchaukamp in Fahrtrichtung stadteinwärts einzurichten. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4962 3 10. Welche Vertreter des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörden , des zuständigen Bezirksamts und/oder der zuständigen Polizeidirektion haben an dem Ortstermin am 20. Mai 2015 teilgenommen? An dem Ortstermin am 20. Mai 2015 haben unter anderem folgende Vertreter teilgenommen : Behörde für Inneres und Sport, Leiter des Referates Straßenverkehrs-Ordnung und straßenverkehrsbehördliche Planung, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer, Gesamtprojektleiter des Projektes Busbeschleunigung sowie Teilprojektleiter der Maßnahmen der MetroBus-Linie 6, Hamburger Hochbahn AG, Bereichsleiter Verkehrsplanung und Systementwicklung , Landesbetrieb Verkehr, Fachgebietsleiter Verkehrsmanagement.