BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4964 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 21.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Schadet Hamburgs Nein zur Exzellenzinitiative den Hamburger Hochschulen ? (III) In der Drs. 21/4639 begründet der Senat seine bisherige Enthaltung bei der Bund-Länder-Einigung zur Exzellenzinitiative vor der Einigung am 16. Juni 2016. In der Drs. 21/4820 folgen nun ein paar wenige Informationen zu besagter Einigung von Bund und Ländern. Auf Anregung Hamburgs sei vereinbart worden, dass in der ersten Ausschreibungsrunde bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren ab 2019 elf Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde gefördert würden. Falls nach der Evaluation im Jahr 2025 weniger als vier Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde aus der dauerhaften gemeinsamen Förderung ausscheiden würden , werde durch Erhöhung der Zahl der Förderfälle sichergestellt, dass bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren vier neue Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde in die Förderung aufgenommen werden könnten. Gegebenenfalls würden zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt. Hierzu beziehungsweise zu der erzielten Einigung äußerte sich der Präsident der Universität Hamburg, Professor Dieter Lenzen, am 18. Juni 2016 in der Tageszeitung „Die Welt“, indem er kritisierte: „Für die gegenwärtige Situation des Wettbewerbs macht die Entscheidung vom Donnerstag keinen Unterschied . An den Ausschreibungsbedingungen für die 2019 beginnende Förderung hat sich nichts geändert.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welcher Passus/Paragraf der Bund-Länder-Einigung zur Exzellenzförderung wurde konkret geändert? Siehe Drs. 21/4941. 2. Wie lautete die Formulierung beziehungsweise lauteten die Formulierungen des Passus/Paragrafen beziehungsweise der Passi/Paragrafen vor der Einigung am 16. Juni 2016, und in welche Formulierungen wurden diese genau geändert? Und spezieller gefragt: a) Wenn nach der Einigung am 16. Juni 2016 bei Erfolg im wettbewerblichen Verfahren ab 2019 elf Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde gefördert werden: Wie viele Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde sollten vor der Einigung am 16. Juni 2016 gefördert werden? Acht bis elf. Drucksache 21/4964 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 b) Und wenn in der Einigung vom 16. Juni 2016 vereinbart wurde, dass 2025 – sollten weniger als vier Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde aus der Förderung ausscheiden – dann vier neue Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde aufgenommen werden: Wie hoch ist dann die maximale Gesamtzahl der geförderten Exzellenzuniversitäten beziehungsweise Universitätsverbünde ab 2025? 15. c) Wenn 2025 gegebenenfalls zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen: Um wie viele Mittel in welcher Höhe handelt es sich, wann wird darüber entschieden und wer hat diese Zusage wem gegenüber getroffen und wie sicher ist diese Zusage? Falls 2025 der Fall eintritt, dass mehr als elf Exzellenzuniversitäten gefördert werden, wird darüber zwischen Bund und Länder entschieden werden. 3. Wie bewertet der Senat beziehungsweise zuständige Behörde die „neuen “ Formulierungen in der Einigung vom 16. Juni 2016 für Hamburg und für die Exzellenzinitiative insgesamt? Welche Risiken beinhaltet der neue Kompromiss aus Sicht des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde? Siehe Drs. 21/4941. 4. Geht der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde davon aus, dass die 8 Millionen Euro zusätzlich pro Jahr, welche der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde am 15. Juni 2016 verkündete, ausreichen werden, um die Hamburger Hochschulen auf Exzellenzniveau zu bringen beziehungsweise in die Exzellenzinitiative des Bundes aufgenommen zu werden? Bereits jetzt verfügen die staatlichen Hamburger Hochschulen über exzellente Forschungsbereiche , was zum Beispiel durch Sonderforschungsbereiche, Schwerpunktprogramme , Forschergruppen sowie vom BMBF und der EU geförderte Verbund- und Einzelprojekte belegt ist. Mit den beiden Exzellenzclustern „Climate System Analysis and Prediction – CliSAP“ und „Hamburg Centre for Ultrafast Imaging – CUI“ hat die Universität Hamburg gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern darüber hinaus bereits in der aktuellen Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder bewiesen, dass sie über Exzellenzniveau verfügt. Die zusätzlichen Fördermittel der zuständigen Behörde sollen die Vorbereitung der Antragstellungen über die ohnehin in den Einrichtungen vorhandenen Ressourcen hinaus gezielt unterstützen. 5. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kritik des Hochschulrates der Universität Hamburg (speziell vom 2. Juni 2016) am Vorgehen von Senatorin Fegebank in der Endphase der Bund- Länder-Verhandlungen, das laut Hochschulrat der Universität zu erheblichen Irritationen geführt habe? Der Senat äußert sich nicht zu Meinungen von Hochschulgremien. 6. Wie bewertet der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Kritik des Präsidenten der Universität Hamburg (speziell vom 18. Juni 2016 in der Tageszeitung „Die Welt“) an der erzielten Einigung und dass sich weder an der Situation des Wettbewerbs noch an den Ausschreibungsbedingungen etwas geändert habe? Die Situation für den Wettbewerb 2018 (erste Ausschreibungsrunde der Exzellenzstrategie ) hat sich dahin gehend geändert, dass in einer ersten Förderrunde elf Exzellenzuniversitäten gefördert werden sollen und die Spannbreite acht bis elf wegfällt. Die Ausschreibungsbedingungen für 2018 bleiben ansonsten gleich. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4964 3 Veränderungen ergeben sich für die Evaluierung der Exzellenzuniversitäten nach sieben Förderjahren, und es wird neu die Möglichkeit eröffnet, ab 2025 bis zu 15 Exzellenzuniversitäten fördern zu können.