BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4965 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 21.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Wie schlimm steht es wirklich um das HWWI? Verheimlicht der rotgrüne Senat weitere Informationen, die zur Rettung beitragen könnten? Das HWWI ist ein renommiertes Forschungsinstitut, getragen von der Handelskammer Hamburg und der Universität Hamburg als gleichberechtigte Gesellschafter. Wie der Senat in Drs. 21/4770 einräumen musste, hat das HWWI in den letzten Jahren rote Zahlen geschrieben. Das Eigenkapital wurde aufgezehrt, zusätzlich wurden öffentliche Gelder in Höhe von mehreren Hunderttausend Euro in den defizitären Betrieb gesteckt. Die Bürgerschaft erfuhr davon durch die Berichterstattung des „Hamburger Abendblatts“. Vor dem Hintergrund der mangelhaften Kommunikationspolitik des Senats und der Bedeutung des HWWI als volkswirtschaftliche Hamburger Forschungseinrichtung stellen sich weitere Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Basis der Auskünfte der Universität Hamburg (UHH) wie folgt: 1. Aus Drs. 21/4770 geht hervor, dass der Senat allein 2015 einen Zuschuss in Höhe von 150.000 Euro aus städtischen Mitteln zahlte, um die finanzielle Schieflage des HWWI zu mindern. Trotzdem wurden 2014 und 2015 Defizite von jeweils über 500.000 Euro erwirtschaftet. Wie hoch waren die außerordentlichen Zuschüsse der Handelskammer als gleichberechtigtem Gesellschafter in den Jahren 2014 – 2016? Die Handelskammer hat in diesem Zeitraum über die satzungsmäßigen Zuschüsse hinaus keine außerordentlichen Zuschüsse geleistet. 2. Handelskammer und Uni Hamburg tragen die Gesellschaftsanteile zu gleichen Teilen. Sollte der Zuschuss der Handelskammer geringer gewesen sein als der städtische Zuschuss, warum war dies der Fall und wie bewertet der Senat diese Praxis? Der Zuschuss der Handelskammer war insgesamt nicht geringer als die Zahlungen der Universität Hamburg („städtischer Zuschuss“). 3. Laut Senatsantwort (Drs. 21/4770) bietet das HWWI insbesondere auf die Bedarfe der Wirtschaft ausgerichteten Analysen und Beratungsleistungen und stellt ein spezifisches Angebot in Hamburg zur Verfügung. Welche Aufträge (Analysen, Gutachten, Beratungsleistungen et cetera) hat das HWWI seit 2013 bis heute von städtischen Behörden und Gesellschaften erhalten und durchgeführt beziehungsweise welche Drucksache 21/4965 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Kooperationen haben stattgefunden? Bitte jeweils detailliert und ohne Verweis auf andere Drucksachen auflisten: Auftraggeber beziehungsweise Kooperationspartner, Ziel des Projekts, konkreter Vergabetermin sowie Auftragsvolumen. Siehe Anlage (Angaben basieren auf Auskünften der Gesellschaft). Des Weiteren ist die zuständige Behörde im in Rede stehenden Zeitraum in eine Kooperationsvereinbarung mit der Hamburgisches WeltWirtschaftsInstitut gemeinnützige GmbH (HWWI) eingebunden. Kooperationspartner sind neben der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Hamburger Sparkasse AG, die Hamburgische Investitions- und Förderbank, die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH, die Handelskammer Hamburg, die KPMG AG, die HWF Hamburgische Gesellschaft für Wirtschaftsförderung mbH sowie die HanseMerkur Versicherungsgruppe . Projektziel ist die Darstellung der aktuellen Situation des Gründungsgeschehens in Hamburg und der Metropolregion, die Untersuchung der Bedingungen von Gründungen sowie die Ableitung von Handlungsempfehlungen für eine verbesserte Existenzgründungspolitik . Die Kooperationsvereinbarung wurde im September des Jahres 2015 geschlossen und hat einen finanziellen Umfang von 60.000 Euro (ohne MwSt.). 4. Laut Senatsantwort (Drs. 21/4770) liegen dem Senat keine Erkenntnisse darüber vor, dass das HWWI nach einem Verkauf an die Handelskammer (in Teilen) weiterverkauft werden soll. Nach dem Bericht des „Hamburger Abendblatts“ wurde dies jedoch ausführlich im Plenum der Handelskammer diskutiert. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist Aufsichtsbehörde der Handelskammer. Daher frage ich erneut, welche Informationen dem Senat über einen möglichen Verkauf von HWWI-Anteilen durch die Handelskammer vorliegen und wie er diese Pläne rechtlich sowie finanziell bewertet? Siehe Drs. 21/4770. 5. Sollten die Informationen über einen Anteilsverkauf des HWWI von der Handelskammer an einen weiteren Partner dem Senat tatsächlich bis zu Drs. 21/4770 unbekannt gewesen sein, welche Anstrengungen hat der Senat seitdem getätigt, um sich diese Informationen zugänglich zu machen beziehungsweise hinsichtlich der Existenzsicherung der Forschungseinrichtung zu bewerten? Die Weiterentwicklung des HWWI zu einem in der anwendungsorientierten Forschung noch profilierteren Institut wird vom Senat begrüßt (siehe Drs. 21/4770). Die hierfür notwendigen Prozesse sind strategische Entscheidungen der Anteilseignerinnen und Anteilseigner. Im Übrigen hat sich der Senat damit noch nicht befasst.