BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4966 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Inge Hannemann und Martin Dolzer (DIE LINKE) vom 21.06.16 und Antwort des Senats Betr.: „Fördert und Fordert“ eine neue Weisung die verstärkte Rekrutierung Minderjähriger zur Bundeswehr? In einem Artikel des Deutschlandfunks vom 14. Mai 2016 heißt es, „(...) Der seit 25 Jahren anhaltende Truppenabbau wird nicht nur aufgehalten, es soll sogar 11.000 neue Stellen geben. Die Personalverteilung soll überdies jährlich mit den Aufgaben abgeglichen werden.“ Auf tagesschau.de hieß es dazu bereits am 07. Mai 2016, „Bundesverteidigungsministerin Ursula von der Leyen will einem Bericht zufolge die Personal-Obergrenze für die Bundeswehr abschaffen. Mit einem neuen Personalkonzept wolle sie mehr Flexibilität für neue Bedrohungslagen und Einsätze schaffen, berichtete das Redaktionsnetzwerk Deutschland. Das Konzept wolle sie in der kommenden Woche öffentlich vorstellen.“ Die Bundesagentur für Arbeit (BA) spricht davon, dass die Bundeswehr einer der größten Arbeitgeber in Deutschland sei. Im Zuge der von der Bundesregierung beschlossenen Neuausrichtung der Bundeswehr sollte der Personalumfang der Streitkräfte und der Bundeswehrverwaltung bis 2017 erheblich reduziert werden. Die Konzeption der Truppenreduzierung wurde nun allerdings umgekehrt. Im Rahmen von „Struktur 2010“ besteht zwischen der Bundesagentur für Arbeit und der Bundeswehr bereits seit 2006 eine Kooperation bei der Bewältigung des Personalabbauprozesses und nun offenbar auch bei der Umsetzung der Vorgaben des „neuen Personalkonzepts“. So werben die Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter team.arbeit.hamburg unter anderem auf Jobbörsen, in Werbefilmen und bei Informationsveranstaltungen für die Bundeswehr als Arbeitgeber. Auch Minderjährige erhalten entsprechende Einladungen zu den Werbeveranstaltungen . Aus einer neuen Weisung und deren Anlagen der BA geht hervor, dass das Bundesministerium der Verteidigung in Kooperation mit der BA das Personal für Soldatinnen und Soldaten auf Zeit offensiver gewinnen möchte und hat dabei auch die Jugendlichen im Blick. Dies würde für die Jugendlichen „einerseits für Jahre ein gesichertes Einkommen bedeuten und entlastet andererseits den Arbeitsmarkt“. Der Mensch sei „das wichtigste Kapital von Bundeswehr und Wirtschaft. Schulische und berufliche Qualifizierung sowie sichere zukunftsfähige Erwerbschancen“ seien „die zentralen Parameter für eine erfolgreiche Personalgewinnung der Bundeswehr und der Deckung des Fachkräftebedarfs der Wirtschaft.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Drucksache 21/4966 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) und der Agentur für Arbeit Hamburg (Agentur) wie folgt: 1. Zu wann hat die neue Weisung Gültigkeit und bis wann besteht diese? Die Weisung ist seit dem 20. Juni 2016 gültig. Die Gültigkeit endet am 19. Juni 2021. 2. Wo ist die in Frage 1. genannte Weisung öffentlich einsehbar? Die Weisungen der BA sind grundsätzlich unter folgendem Link einsehbar: https://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Detail/ index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI485419. Die hier angesprochene Weisung wird in den nächsten Tagen eingestellt. 3. Gilt die neue Weisung auch für die Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter t.a.h.? Die Weisung gilt für die Agentur, da sie sich auf den Bereich des dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) bezieht. Für das Jobcenter hat sie lediglich Informationscharakter . 4. Mit welcher Begründung vonseiten des BMVg und der BA sollen verstärkt Jugendliche angeworben werden? Aus der Geschäftsanweisung vom 20. Juni 2016 geht nicht hervor, dass Jugendliche verstärkt angeworben werden sollen. Es wird vielmehr darauf hingewiesen, dass der Wehrdienst eine freiwillige Option der Beschäftigungsaufnahme für junge Menschen sein kann. 5. Welche bereits bestehenden oder neu entstehenden Kooperationsfelder regionaler Netzwerke sollen intern oder extern verstärkt werden? Bitte jeweils unterteilen in Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter t.a.h. sowie Art der Kooperationsfelder? 6. Welche Rolle spielen jeweils die Kammern in Hamburg sowie die Verbände der Wirtschaft in Hamburg bei der Implementierung regional wirkender Netzwerke zwischen der Agentur für Arbeit Hamburg und Jobcenter t.a.h.? Es gibt keine schriftlich fixierten Kooperationsvereinbarungen zwischen der Agentur und der Bundeswehr, jedoch Absprachen über faktisches Handeln. Auf der Arbeitsebene gibt es Absprachen zwischen dem Karriereberatungsbüro in Hamburg und der AA Hamburg. Für das Jobcenter bestehen ebenfalls keine festgeschriebenen Kooperationsvereinbarungen . Es sind auch keine in Planung. 7. Wie viele Inhouse-Veranstaltungen zur Vorstellung Arbeitgeber „Bundeswehr “ hat die Agentur für Arbeit und Jobcenter t.a.h. in den Jahren 2013 bis aktuell durchgeführt? Bitte jeweils nach Jahren und Standorten sowie Art der Inhouse-Veranstaltungen auflisten. Referent ist ein Vertreter der Bundeswehr, die Veranstaltungen laufen im Rahmen der verschiedenen berufskundlichen Veranstaltungen des Berufsinformationszentrums (BIZ). Es ist immer ein Vertreter der Agentur dabei. In den Jahren 2013 bis 2015 fanden insgesamt sechs entsprechende öffentliche Info-Veranstaltungen statt, 2016 drei. Hinzu kommen zwei geplante öffentliche Veranstaltungen in den Räumen der Bundeswehr als Veranstaltung der Agentur, da das BIZ geschlossen ist. Im Jobcenter finden keine weiteren Veranstaltungen über die in der Drs. 21/1675 aufgeführten hinaus statt. 8. Ab welchem Alter werden Jugendliche, die in der Agentur für Arbeit Hamburg oder bei Jobcenter t.a.h. arbeitsuchend, arbeitslos oder ratsuchend gemeldet sind, für interne oder externe Informationsveranstaltungen eingeladen? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4966 3 Sofern noch eine Schulpflicht besteht, ist es nicht möglich sich im Rahmen des SGB III arbeitssuchend oder arbeitslos zu melden. Im Rahmen der Berufsorientierung kann ein/e Schüler/-in der achten Klasse bereits ratsuchend gemeldet sein. 9. Erhalten Minderjährige durch die Agentur für Arbeit Hamburg oder Jobcenter t.a.h. Einladungen zu Infoveranstaltungen zum Arbeitgeber „Bundeswehr “ persönlich oder über die Erziehungsberechtigten? Es werden bei der Agentur keine gezielten Einladungen für diese Veranstaltungen ausgegeben, weder für Minderjährige noch für Volljährige. Gegebenenfalls wird in Beratungsgesprächen auf die öffentlichen Veranstaltungen hingewiesen. 10. Wer ist für die Einstellung von Stellenangeboten für den freiwilligen Wehrdienst in VerBIS zuständig? Die Eingabe der Stellenangebote erfolgt direkt durch die Bundeswehr in der Jobbörse. 11. Werden Jugendliche über die Gefahren von Auslandseinsätzen oder gesundheitliche Auswirkungen, wie Posttraumatisches Belastungssyndrom oder physische Einschränkungen, informiert und aufgeklärt? Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht? Die Agentur für Arbeit und das Jobcenter verweisen interessierte Bewerber/-innen zur detaillierten Beratung zum Soldatenberuf auf das Karrierecenter der Bundeswehr. 12. Hält der Senat die Einschätzung der BA in der Anlage 3 zur Weisung 201606006, dass „der Mensch das wichtigste Kapital von Bundeswehr und Wirtschaft ist“, für kompatibel mit dem Grundgesetz Artikel 1 Absatz 1 „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ sowie Artikel 2 Absatz 1 „Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit , soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ – oder sieht der Senat in der Betrachtung des Menschen als „Kapital für Bundeswehr und Wirtschaft“ in Bezug auf Würde und Entfaltung ein Problem? (Bitte die Antwort begründen.) Hiermit hat sich der Senat nicht befasst.