BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4969 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Thering (CDU) vom 21.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Vernichtet der Senat mit einer erneuten Flut an Haltverboten wieder zahlreiche Parkplätze in Hamburg? Dem Vernehmen wurden in den vergangenen Wochen auffällig viele Schilder bezüglicher absoluter und eingeschränkter Haltverbote in Hamburg aufgestellt . Bereits mit Drs. 20/13635 hatte die CDU-Bürgerschaftsfraktion aufgedeckt , dass zwischen 2011 und Ende 2014 durch die Anordnung von Haltverboten unter dem Strich 293 Parkplätze in Hamburg weggefallen sind. Dabei sind der Anordnungspraxis laut eigener Auskunft des Senats in Drs. 20/13635 eigentlich enge Grenzen gesetzt: „Absolute Haltverbote werden in diesem Zusammenhang von den Straßenverkehrsbehörden der Polizei nur in dem Umfang angeordnet, in dem die Verkehrssicherheit, die Flüssigkeit des Verkehrs oder der öffentliche Personennahverkehr es erfordert. Eingeschränkte Haltverbote werden von den Straßenverkehrsbehörden der Polizei dort angeordnet, wo das Halten die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs zwar nicht wesentlich beeinträchtigt, das Parken jedoch nicht zugelassen werden kann, ausgenommen für das Be- und Entladen sowie das Einund Aussteigen.“ Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Eine Statistik über die für den ruhenden Verkehr zur Verfügung stehenden beziehungsweise entfallenden Flächen existiert nicht. Die Zahl der Abstellmöglichkeiten für Kraftfahrzeuge zum Parken am Fahrbahnrand und auf durchgehenden Seitenstreifen ist im Übrigen sowohl von der Länge des Fahrbahnrandes oder des Seitenstreifens als auch von der Länge der parkenden Fahrzeuge und dem Verhalten der Fahrzeugführer im Hinblick auf ein „platzsparendes Parken“ gemäß § 12 Absatz 6 Straßenverkehrs -Ordnung abhängig. Für eine umfassende Beantwortung der Fragestellungen wäre eine systematische Auswertung der zum Teil mehrbändigen Akten zu 8.596 Straßen der Freien und Hansestadt Hamburg hinsichtlich der Länge der jeweiligen Haltverbote und der jeweiligen genauen Begründung zur Anordnung der Haltverbote und unter Umständen eine ergänzende Überprüfung vor Ort in allen erfassten Straßen erforderlich. Dieses ist in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Im Sinne der Fragestellung konnte die zuständige Behörde nur die Anzahl der angeordneten Haltverbote ermitteln. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: Drucksache 21/4969 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 1. Wie viele absolute Haltverbote wurden bisher im laufenden Jahr in Hamburg angeordnet und wie viele Parkplätze sind dadurch verloren gegangen ? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln sowie für jeden Bezirk die absolute Zahl der entfallenen Parkplätze und die Gründe für die Anordnung der jeweiligen absoluten Haltverbote angeben. Die Anzahl der angeordneten absoluten Haltverbote (Zeichen 283) im laufenden Jahr 2016 ist der nachstehenden Auflistung zu entnehmen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Bezirk Hamburg-Mitte: sechs Bezirk Altona: fünf Bezirk Eimsbüttel: drei Bezirk Hamburg-Nord: sieben Bezirk Wandsbek: eins Bezirk Bergedorf: neun Bezirk Harburg: zwei 2. Wie viele eingeschränkte Haltverbote wurden bisher im laufenden Jahr in Hamburg angeordnet und wie viele Parkplätze sind dadurch verloren gegangen? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln sowie für jeden Bezirk die absolute Zahl der entfallenen Parkplätze und die Gründe für die Anordnung der jeweiligen eingeschränkten Haltverbote angeben. Die Anzahl der angeordneten eingeschränkten Haltverbote (Zeichen 286) im laufenden Jahr 2016 ist der nachstehenden Auflistung zu entnehmen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung . Bezirk Hamburg-Mitte: zwei Bezirk Eimsbüttel: eins Bezirk Hamburg-Nord: drei Bezirk Wandsbek: eins Bezirk Bergedorf: drei 3. Wie viele absolute Haltverbote wurden im Jahr 2015 in Hamburg angeordnet und wie viele Parkplätze sind dadurch verloren gegangen? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln sowie für jeden Bezirk die absolute Zahl der entfallenen Parkplätze und die Gründe für die Anordnung der jeweiligen absoluten Haltverbote angeben. Die Anzahl der angeordneten absoluten Haltverbote (Zeichen 283) in 2015 ist der nachstehenden Auflistung zu entnehmen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bezirk Hamburg-Mitte: 17 Bezirk Altona: 16 Bezirk Eimsbüttel: elf Bezirk Hamburg-Nord: 14 Bezirk Wandsbek: drei Bezirk Bergedorf: 21 Bezirk Harburg: sieben 4. Wie viele eingeschränkte Haltverbote wurden im Jahr 2015 in Hamburg angeordnet und wie viele Parkplätze sind dadurch verloren gegangen? Bitte nach Bezirken aufschlüsseln sowie für jeden Bezirk die absolute Zahl der entfallenen Parkplätze und die Gründe für die Anordnung der jeweiligen eingeschränkten Haltverbote angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4969 3 Die Anzahl der angeordneten eingeschränkten Haltverbote (Zeichen 286) in 2015 ist der nachstehenden Auflistung zu entnehmen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. Bezirk Hamburg-Mitte: sechs Bezirk Altona: eins Bezirk Eimsbüttel: drei Bezirk Hamburg-Nord: drei Bezirk Wandsbek: zwei