BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4973 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 22.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheit an Badeseen Die Badeseen und Badeorte in Hamburg sind beliebte Freizeitorte. Die Frage der Sicherheit und Rettung im Notfall muss für alle Standorte beantwortet sein, um im Falle eines Falles den in Not geratenen Badegästen schnell und sicher Hilfe leisten zu können. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Baden in Hamburger Gewässern fällt unter den sogenannten Gemeingebrauch. Dies bedeutet gemäß Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und Hamburgischen Wassergesetz (HWaG), dass überall gebadet werden darf, soweit Befugnisse oder der Eigentümer - oder Anliegergebrauch anderer nicht beeinträchtigt werden. Bei den betriebenen Sommer- und Naturbädern ist eine Badeaufsicht gewährleistet. Die Nutzungen der anderen häufig frequentierten Gewässer finden grundsätzlich im Rahmen des Gemeingebrauchs kostenfrei und auf eigene Gefahr statt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. (DLRG) wie folgt: 1. Wie viele und welche Hamburger Badeseen und Badeorte kommen derzeit ohne Rettungsschwimmer aus? An folgenden Badegewässern gemäß Hamburger Badegewässerverordnung gibt es keine Rettungsschwimmer: Öjendorfer See Insel Neuwerk Hohendeicher See (Rettungsschwimmer zeitweise an den Wochenenden während der Badesaison) See Hinterm Horn Boberger See Eichbaumsee (aufgrund der derzeitigen Wasserqualität wird vom Baden abgeraten ) An folgenden Orten, an denen im Rahmen des Gemeingebrauchs häufiger gebadet wird, gibt es keine Rettungsschwimmer: Westensee Dove- und Gose-Elbe Elbe (Rettungsschwimmer zeitweise an den Wochenenden) Drucksache 21/4973 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Wie viele und welche Hamburger Badeseen und Badeorte werden derzeit von der DLRG betreut? Die DLRG betreut derzeit das Badegewässer am Hohendeicher See. Darüber hinaus werden im Bereich der Unter- und der Süderelbe die dortigen Strandabschnitte (zum Beispiel Wittenberger Strand), die als Badeort genutzt werden, an den Wochenenden und Feiertagen durch Rettungswachen der DLRG überwacht. 3. Erhält die DLRG eine Vergütung für die Absicherung der Badeseen und Badeorte? Nein. a) Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher rechtlichen Grundlage? Entfällt. b) Wenn nein, erhält die DLRG anderweitige Bezüge durch den Senat oder den Bezirk? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Nein. 4. Wie viele und welche Akteure agieren derzeit in und um Hamburg mit einem Angebot/Auftrag ähnlich dem der DLRG im Bereich des Rettungsschwimmerwesens ? Der SiWa – Sicheres Wasser e.V. betreut den Allermöher See im Auftrag des Bezirksamts . Die Wasserwacht im DRK betreut das Sommerbad Farmsen mit ihren Rettungsschwimmern im Auftrag des Strandbad Farmsen e.V. Bezogen auf das Hamburger Umland hat der Senat keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung. 5. Wie viele und welche Hamburger Badeseen und Badeorte werden derzeit von anderen Akteuren als der DLRG betreut? Folgende Badegewässer gemäß Hamburger Badegewässerverordnung werden derzeit von anderen Akteuren betreut: Sommerbad Altengamme Naturbad Stadtparksee Naturbad Kiwittsmoor Sommerbad Ostende Sommerbad Farmsen Sommerbad Volksdorf Sommerbad Duvenstedt Allermöher See Badeorte, an denen im Rahmen des Gemeingebrauchs häufiger gebadet wird und die von anderen Akteuren betreut werden, sind dem Senat nicht bekannt. 6. In welcher rechtlichen Form agieren diese Anbieter? 7. Erhalten diese Anbieter eine Vergütung für ihre Dienste? a) Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher rechtlicher Grundlage? b) Wenn nein, erhalten die Anbieter anderweitige Bezüge durch den Senat oder den Bezirk? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4973 3 Die oben genannten Sommerbäder, Naturbäder und Seen werden von Vereinen, der Bäderland GmbH beziehungsweise dem Bezirk Bergedorf betrieben. Die Badeaufsicht wird von den jeweiligen Betreibern gestellt und finanziert. Zu etwaigen Vergütungen hat der Senat keine Erkenntnisse. Der SiWa – Sicheres Wasser e.V. und das DRK sind eingetragene Vereine. 8. Sind dem Senat Konkurrenzsituationen oder Konflikte zwischen diesen Anbietern und der DLRG bekannt? Wenn ja, an welchen Badeorten und Badeseen ist dies der Fall? Nein.