BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4975 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Richard Seelmaecker (CDU) vom 22.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Bevorstehende Umgestaltung des Senats – Wechseln Justiz- und Wirtschaftssenator jetzt die Ressorts? Während Hamburgs Justiz in den meisten Bereichen kurz vor dem Kollaps steht, Straftäter und Sicherungsverwahrte entlassen werden müssen und große Probleme zu bewältigen sind, kümmert sich Justizsenator Steffen um sein Lieblingsthema, die Verkehrspolitik. Bei Facebook und in der heutigen Ausgabe der „Hamburger Morgenpost“ (MOPO) fordert er den verpflichtenden Einsatz von Kameras und Sensoren für Lkws. Selbstverständlich ist jeder Verkehrsunfall mit Radfahrern einer zu viel, aber inwiefern Ausstattungen von Lkws in Anbetracht der gravierenden Herausforderungen in der Hamburger Justizlandschaft auf der Agenda des Justizsenators stehen müssen , erscheint fraglich, es sei denn, es ist beabsichtigt, dass die Ressorts im Senat getauscht werden sollen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Am 20. Juni 2016 ereignete sich in Eimsbüttel ein Verkehrsunfall mit einem Lastkraftwagen , bei dem ein Radfahrer schwer verletzt wurde. Dr. Till Steffen hat die Berichterstattung hierüber kommentiert, in dem er über seinen persönlichen Twitter-Account eine Frage an die Twitter-Community richtete. Der verpflichtende Einsatz von Kameras und Sensoren bei Lkw müsste auf EU-Ebene geregelt werden. An entsprechende EU-Normen müssten dann die Straßenverkehrs- Zulassungs-Ordnung (StVZO) und die Fahrzeugteileverordnung (FzTV) angepasst werden. Zuständige Behörden sind insoweit im Bund das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur und in Hamburg die Behörde für Inneres und Sport. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welcher Funktion hat der Präses der Behörde für Justiz den verpflichtenden Einsatz von Kameras und Sensoren für Lkws gefordert? 2. Ist die Frage, ob Lkws verpflichtend mit Kameras, Sensoren und so weiter ausgestattet werden müssen, eine justizpolitische? Wenn ja, welche justizpolitischen Fragestellungen werden genau berührt? Wenn nein, warum hat sich der Justizsenator hierzu eingelassen? 3. Welche Behörde ist zuständig, wenn es um den verpflichtenden Einsatz von Kameras und Sensoren bei Lkws geht? 4. Vertritt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde die Auffassung , dass Kameras und Sensoren für Lkws verpflichtend vorgeschrieben werden sollten? Drucksache 21/4975 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn nein, warum hat sich der Justizsenator hierzu eingelassen? Wenn ja, in welcher Form hat sich der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde bisher auf Landes-, Bundes- oder europäischer Ebene hierfür eingesetzt oder wird sich in Zukunft wie auf diesen Ebenen hierfür einsetzen? 5. Welche Normen regulieren den Einsatz von Kameras, Sensoren und so weiter bei Lkws und welche Normen müssten geändert werden, um den Einsatz dieser Technik für Lkws verpflichtend vorzuschreiben? 6. Welche Planungen bestehen seitens der Justizbehörde zu der vom Senator angekündigten verpflichtenden Einführung von Kameras und Sensoren für Lkws? 7. Welche Abteilung innerhalb der Justizbehörde ist für die Prüfung entsprechender Regelungen zuständig? 8. Auf welche Weise könnte nach Ansicht der Justizbehörde beziehungsweise des Senators eine Verpflichtung zur entsprechenden Ausstattung für alle Lkws, die auf Hamburgs Straßen fahren, rechtlich umgesetzt werden? 9. Inwiefern erfolgte hier eine Absprache mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) und der Senatskanzlei (SK) beziehungsweise dem Ersten Bürgermeister? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen haben sich weder der Senat noch die zuständige Behörde damit befasst.