BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4976 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 22.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Denkmalschutz in Hamburg  Anlässlich der Diskussion über die Zukunft des Ohlsdorfer Friedhofs im Kulturausschuss am 17.06.2016, nach der sich die Denkmalbehörde nicht in der Lage sieht, die Erhaltung des Ohlsdorfer Friedhofs aktiv zu begleiten, sondern (nachdem sie sich in den letzten drei Jahren seit Unterschutzstellung der Gesamtanlage des Friedhofs völlig herausgehalten hat) die Betreuung der anstehenden Vorhaben dem Verein „Förderkreis Ohlsdorfer Friedhof e.V.“ überlässt und lediglich unterstützend tätig werden möchte, stellen sich Fragen zur Leistungsfähigkeit des Denkmalschutzamtes in Hamburg und zur Bedeutung der Denkmalpflege innerhalb der Verwaltung. Dies vorausgeschickt, fragen wir den Senat: Für den Ohlsdorfer Friedhof liegt derzeit – im Gegensatz zu den bereits systematisch erfassten und bewerteten Grabmälern aus der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg – keine wissenschaftliche Erfassung und Bewertung der jüngeren Grabmäler aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg vor. Um die Erhaltung denkmalwürdiger Grabmäler aus dieser Zeit sicherzustellen, haben Denkmalschutzamt, Friedhofsverwaltung und Förderkreis ein Verfahren beschlossen, bei dem diese drei Institutionen kooperativ bei der Identifizierung und Bewertung von Grabmälern auf aufzulösenden Grabstellen zusammenarbeiten. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Über welche personelle Ausstattung verfügt das Denkmalschutzamt? Bitte ein ausführliches Organigramm mit Angabe der Stellenbeschreibungen und Vollzeitäquivalente. Zur personellen Ausstattung siehe das Organigramm des Denkmalschutzamtes (verfügbar unter http://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/organigramm-derkulturbehorde -aktuell1). Mit Stand Mai 2016 verfügt das Denkmalschutzamt über 28,43 Vollkräfte. 2. Mit welchen Projekten beschäftigen sich die einzelnen Arbeitsbereiche beziehungsweise Mitarbeiter aktuell? Bitte ausführlich aufgliedern. Die Aufgabenschwerpunkte der Arbeitsbereiche und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ergeben sich aus dem Organigramm. Eine detaillierte Auflistung aller Projekte ist angesichts der hohen Anzahl der zu betreuenden Denkmäler im Rahmen der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Drucksache 21/4976 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. Über welche Mittel verfügt das Denkmalschutzamt, um auswärtige Expertisen zu beauftragen? Das Denkmalschutzamt verfügt über 137.000 Euro p.a. für Gutachten und wissenschaftliche Schriften. 4. Wie hoch ist der gesamte Haushaltsansatz im Haushaltsjahr 2015/2016 für den Denkmalschutz? Der Haushaltsplanansatz für die Produktgruppe „25103 Denkmalschutzamt“ beträgt 3.099.000 Euro für 2015 und 3.229.000 Euro für 2016. 5. Wie viele Denkmale existieren aktuell in Hamburg? Siehe Drs. 21/2656. 6. Wie viele Denkmale werden von einem vollzeitbeschäftigten Sachbearbeiter jeweils betreut? Die tatsächlichen Zahlen der jeweils aktuell von den einzelnen Referentinnen und Referenten betreuten Denkmäler sind unterschiedlich und unterliegen der laufenden Veränderung in Abhängigkeit von den konkret bei den einzelnen Objekten wahrzunehmenden Aufgaben. Die Ermittlung eines Durchschnittswertes als Kennzahl ist daher nicht aussagekräftig. 7. Können mit den zur Verfügung stehenden Ressourcen die anstehenden hoheitlichen Aufgaben ohne Probleme erfüllt werden? Wenn ja: Warum wird dies dann nicht umgesetzt? Wenn nein: Was wäre an zusätzlicher Personal- und Sachausstattung notwendig, um dies erreichen zu können? Ja, die hoheitlichen Aufgaben werden entsprechend dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz umgesetzt. 8. Wird die Ausstattung des Denkmalschutzamtes innerhalb der Kulturbehörde angesichts der Zahl der Denkmale und der damit verbundenen Aufgabenstellung als ausreichend empfunden? Ja. 9. Wurden zur Stärkung des Denkmalschutzgedankens in der Bevölkerung schon einmal Imagekampagnen durchgeführt, ähnlich wie dies derzeit im Bereich der Radverkehrsförderung geschieht? Wenn ja: wann und mit welchem Erfolg? Wenn nein: warum nicht? Siehe Drs. 21/2656.