BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4977 21. Wahlperiode 28.06.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Detlef Ehlebracht, Dr. Bernd Baumann und Dirk Nockemann (AfD) vom 22.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Anbindung des Kreuzfahrtterminals Steinwerder an den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) (III)  Die vom Senat in der Antwort unserer Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 21/4519) gegebenen lückenhaften Antworten haben noch Fragen offen gelassen . Es verbleibt die Diskrepanz zwischen der Drs. 20/10414, in der vom Senat sowohl im Text (Ziffer 3.4.4) als auch als Planinhalt (Anlage 1, Abbildung 3) ein Anleger für den ÖPNV dargestellt ist, und den aktuellen Ausführungen des Senats in der Drs. 21/4519, nach denen die Schiffsankünfte an einzelnen Tagen stattfänden und daher nicht die Voraussetzung einer beständigen und regelmäßigen Nachfrage im ÖPNV erfüllten (Drs. 4519, Seite 1, 4. Absatz). Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat (teilweise aufgrund bisher nicht beantworteter Fragen erneut): Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA), des Hamburger Verkehrsverbundes (HVV), der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein AG (VHH) und der HADAG Seetouristik und Fährdienst AG (HADAG) wie folgt: 1. Welche Behörde war hinsichtlich der Drs. 20/10414 federführend? Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. 2. War zum Redaktionsschluss der Drs. 20/10414 (am 04.01.2014) geplant, (so wie dort erwähnt) das Kreuzfahrtterminal Steinwerder mittels eines Anlegers und einer Fährverbindung an den ÖPNV anzuschließen? 3. Wenn nein: Warum wurde dann in der erwähnten Drucksache der Eindruck erweckt? 4. Wenn ja: Wann und warum wurde von dieser Vorgabe abgerückt und warum wurde die Öffentlichkeit nicht davon unterrichtet? 5. War der Plan, einen ÖPNV-Fährschiffsverkehr zum Kreuzfahrtterminal Steinwerder einzurichten, mit dem HVV und der HADAG abgestimmt? 6. Welche Linie mit welchen Taktfrequenzen wollte man denn zum Zeitpunkt der Erstellung der Drs. 20/10414 zum Steinwerder-Terminal einrichten ? 7. Inwiefern galt die heutige Begründung der Ablehnung eines Linienfährverkehrs (siehe Drs. 21/4519) seinerzeit nicht? Ging man damals gegenüber heute davon aus, dass es tägliche Anläufe von Kreuzfahrt- Drucksache 21/4977 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 schiffen geben würden, sodass eine kontinuierliche Verkehrsnachfrage entstanden wäre? Wenn nein: Inwiefern war die Linienanbindung des Fährverkehrs damals realistisch? Es war geplant, einen öffentlichen Anleger zu bauen. Der Bau dieses Anlegers wurde realisiert. Im Übrigen siehe Drs. 20/10414. 8. Auch beim Richtfest im Frühjahr 2015 wurde die Einrichtung einer Fährlinie noch angekündigt. Zu dem Zeitpunkt hätten ja schon konkrete Vorbereitungen für die Realisierung getroffen sein müssen – war dies der Fall? Wie war der Stand der Verhandlungen mit HVV/HADAG zu diesem Zeitpunkt? Dem Senat ist eine solche Ankündigung im Rahmen des Richtfestes nicht bekannt. 9. Bis zur Fertigstellung des Kreuzfahrtterminals ging man ja offensichtlich im Zuge der Bauplanung bei der federführenden Behörde noch davon aus, dass ein Fährverkehr eingerichtet werden sollte, denn der „ÖPNV- Anleger“ wurde ja planungsgemäß realisiert und fertiggestellt. Welche Kosten sind für den Bau des „ÖPNV-Anlegers“ insgesamt angefallen? Welcher Anteil entfällt davon für den Ponton und die Brücke dahin? Die Gesamtkosten des Personenanlegers betrugen circa 400.000 Euro. Für die Errichtung des Anlegers wurde ein Bestandsanleger genutzt, sodass für die Brücke und den Ponton keine Herstellungskosten angefallen sind. 10. Wer innerhalb welcher Behörde trägt die Verantwortung für diese Panne ? Die zuständige Behörde teilt die Einschätzung der Fragesteller nicht. Im Übrigen: entfällt . 11. Bei der Fertigstellung des Terminals sind bei der Ausschilderung für die ankommenden Kreuzfahrtpassagiere auch noch Hinweisschilder zum Anleger angebracht worden. Auf den Hinweisschildern befinden sich ein Piktogramm, dass eine HADAG-Fähre vom Typ 2000 zeigt, und die Bezeichnung „Fähre“ (= „fahrplanmäßige Personenbeförderung mittels eines Wasserfahrzeugs zwischen zwei Anlegestellen“, Zitat Wikipedia). Vor welchem Hintergrund erfolgte dies? Spätestens jetzt musste doch klar sein, dass gar kein Fährverkehr mehr geplant war? 12. Warum sind die erwähnten Hinweisschilder auch heute noch – ein Jahr nach Inbetriebnahme der Terminals – vorhanden und wurden nicht gleich, als den Beteiligten klar wurde, dass die Voraussetzungen für einen fahrplanmäßigen Fährverkehr gar nicht gegeben sind, wieder abgebaut? Der Fähranleger wird in Einzelfällen zum Beispiel für Barkassen-Shuttles während des Hafengeburtstages oder bei Veranstaltungen am Cruise Center Steinwerder genutzt. Die Ausschilderung des Fähranlegers ist daher sinnvoll. 13. Der Zugang zum „ÖPNV-Anleger“ ist heute stattdessen durch einen 2 m hohen Metallgitterzaun versperrt, sodass der Anleger überhaupt nicht nutzbar ist. Gemäß Hinweisschild führt der Weg zur Fähre durch diesen Zaun. Wann und vor welchem Hintergrund erfolgte die Absperrung? Welche Kosten wurden durch die Absperrung des Anlegers verursacht? 14. Wie beurteilt man die Wirkung auf den in Hamburg ankommenden Touristen , der vor diesem Gitterzaun steht und dort keine Fähre erreichen kann? Bei der Absperrung handelt es sich um die generelle Einzäunung des Betriebsgeländes des Cruise Center Steinwerder. Die Zuwegung zum Anleger erfolgt durch eine Tür in der Umzäunung. Aus Sicherheitsgründen ist diese Tür nur geöffnet, wenn der Anleger genutzt wird. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4977 3 Im Übrigen liegen dem Senat hierzu keine Erkenntnisse vor. 15. Wer innerhalb welcher Behörde trägt die Verantwortung für die geschilderte Irreführung der Touristen? Eine Irreführung ist nicht erkennbar. Im Übrigen siehe Antwort zu 11. und 12. 16. Welchen Zweck soll der gesperrte Anleger, der für beträchtliche Steuergelder errichtet wurde, künftig erfüllen? Siehe Antwort zu 11. und 12. Im Übrigen siehe Drs. 21/4519. 17. Ist es für den Senat vorstellbar, dass Umstände eintreten, die zur Nutzung des Anlegers durch den ÖPNV führen? Wenn ja: welche? Wenn nein: Was soll mit dem Anleger nun geschehen? Damit hat sich der Senat noch nicht befasst. 18. Lassen sich Ponton und Brücke gegebenenfalls auch an anderer Stelle im Hafen, zum Beispiel in der HafenCity, verwenden? Ja. 19. Inzwischen wurde statt der Anbindung an den Fährverkehr ein Shuttleservice per Bus zum Bahnhof Veddel eingerichtet. Wer betreibt diese Buslinie? Handelt es sich dabei um ÖPNV? 20. Leider sind sowohl im Steinwerder-Terminal als auch am Bahnhof Veddel die Haltestellen der Busse nicht kenntlich gemacht, geschweige denn der Weg dorthin ausgeschildert. Wie soll der auswärtige Tourist den Weg dorthin finden? 21. Warum hält der Bus am Bahnhof Veddel nicht an dem Busbahnhof des HVV, sondern steht weit entfernt von der S-Bahn-Station auf Pkw- Stellplätzen? Der Bus-Shuttle hält am Bahnhof Veddel an den Haltestellen der HVV-Busse. Am Cruise Center Steinwerder hält der Bus auf dem dafür vorgesehenen Busparkplatz. Der Busparkplatz ist im Terminal ausgeschildert und daher auch für auswärtige Touristen leicht zu finden. Der Shuttle-Service wird sehr gut angenommen. Im Übrigen siehe Drs. 21/4519. 22. Warum erfolgt der Einsatz eines nicht barrierereduzierten Reisebusses, in dem darüber hinaus kaum die Mitnahme von Gepäck ohne großen Aufwand möglich ist? Aufgrund des bisherigen Verkehrsvolumens wird durch den Betreiber ein Kleinbus eingesetzt. Sollten sich die Bedarfe zukünftig erhöhen, wird der Einsatz eines größeren Busses in Erwägung gezogen. 23. Ist es für den HVV denkbar, die Linie 256 an Tagen mit Schiffsanläufen am Kreuzfahrtterminal Steinwerder um eine entsprechende Haltestelle dorthin zu erweitern? Wenn ja: Welche Auswirkungen im Fahrplan hätte dies? Wenn nein: Warum konkret geht das nicht? 24. Ist eine derartige Alternative zu der Schiffsanbindung schon einmal geprüft worden? Wenn ja: mit welchem Ergebnis? Wenn nein: warum nicht? Voraussetzung für die Einrichtung einer ÖPNV-Verbindung, die durch Fahrplanbindung und Betriebspflicht gekennzeichnet ist, ist eine regelmäßige und ausreichende Verkehrsnachfrage über den gesamten Bedienungszeitraum. Nahverkehrslinien wer- Drucksache 21/4977 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 den in Hamburg bedarfsgerecht eingerichtet. Eine temporäre Veränderung von Fahrplan und Linienweg der Linie 256 ist derzeit nicht geplant.