BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/498 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Kurt Duwe (FDP) vom 13.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Bodensanierung für Ersatzkleingärten in Wilhelmsburg Im Zuge der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße ist die Verlegung zahlreiche Kleingärten erforderlich. Ein Teil der Ersatzkleingärten soll auf dem Teilbereich 2 des Kleingartenvereins „Niedergeorgswerder von 1921 e.V.“ (KGV 723) am Fuße der ehemaligen Mülldeponie (heute: Energieberg) hergestellt werden. Hierfür ist eine umfangreiche Bodensanierung notwendig. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Kleingartenparzellen sollen auf dem Teilbereich 2 des KGV 723 hergestellt werden? Wie groß ist diese Fläche? 53 Parzellen auf 21.600 m2. 2. Wann wurden auf der Fläche Boden- und Grundwasseruntersuchungen vorgenommen? Wie viele Proben wurden jeweils entnommen, bis zu welcher Tiefe wurden Proben entnommen und wer war mit der Beprobung der Fläche beauftragt? Im Zeitraum von 2004 – 2008 wurden 16 Parzellen und in 2013 zwölf Felder untersucht . Dabei wurden insgesamt 50 Proben genommen. Die Probenahme wurde vom Institut für Hygiene und Umwelt der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz durchgeführt. Im Übrigen siehe Drs. 18/6809. 3. Welche Belastungen wurden bei diesen Untersuchungen festgestellt? Im Teilbereich 2 werden die Maßnahmenwerte der BBodSchV (Bundes-Bodenschutzund Altlastenverordnung) für Cadmium überschritten. Diese liegen bei 0,04 beziehungsweise 0,1 mg/kg TM in Abhängigkeit vom Humusgehalt im Ammoniumextrakt. Von 34 vorhandenen Analysewerten wird 18-mal der Maßnahmenwert von 0,1 mg/kg TM und 27-mal der Maßnahmenwert von 0,04 mg/kg TM überschritten. Insgesamt liegen die Messwerte zwischen 0,005 und 0,706 mg/kg TM. 4. Inwieweit werden im Umfeld der ehemaligen Mülldeponie Georgswerder fortlaufend Boden- und Grundwasserproben entnommen, um eine Belastung der Umgebung auszuschließen? Bitte Intervall der Beprobungen, Orte der Entnahmestellen und gegebenenfalls Auffälligkeiten in den letzten fünf Jahren angeben. Das Umfeld der ehemaligen Deponie Georgswerder wird regelmäßig überwacht. Ausführlich ist dazu in der Anfrage A 20/113/12 der Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Stellung genommen worden. Die Kontaminationen im Kleingartenverein KGV 723, dessen Teilbereich 3 bereits 2012 saniert wurde, stehen aber nicht im Zusammenhang mit der ehemaligen Deponie. Die Ursache liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit in einer Aufhöhung des Geländes mit verunreinigtem Material, die bereits vor 1930 stattgefunden hat (siehe Drs. 18/6371). Drucksache 21/498 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Lassen die unter 3. genannten Belastungen eine kleingärtnerische Nutzung zu? Nein. 6. Welche Maßnahmen sind im Rahmen der erforderlichen Altlastensanierung geplant? Insbesondere wie tief wird der Bodenaushub sein und wie soll das Eindringen von kontaminiertem Grund- oder Oberflächenwasser verhindert werden? Bitte geplante Maßnahmen detailliert beschreiben. Geplant sind der vollflächige Aushub des belasteten Bodens bis durchschnittlich 0,6 m Tiefe und der Wiedereinbau von Ober- (0,3 m) und Unterböden. Das Eindringen von Grund- oder Oberflächenwasser muss nicht verhindert werden, da die Wässer nicht belastet sind. 7. Welche Kosten entstehen durch die erforderliche Altlastensanierung und wer trägt diese Kosten? Die Kosten sind mit circa 1,9 Millionen Euro veranschlagt. Darin enthalten sind die Bau- und die Baunebenkosten sowie die Kosten für die Kampfmittelsondierung. Die Maßnahme wird aus Mitteln der Altlastensanierung finanziert, die bei der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt bereitstehen. Die Kosten für die Kampfmittelsondierung in Höhe von rund 380.000 Euro trägt der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) als Grundeigentümer. 8. Kann der Senat eine Rekontamination der Fläche ausschließen? Wenn ja, wie wird dies sichergestellt? Wenn nein, wie begründet der Senat dann seine Planungen, auf der Fläche Kleingartenparzellen dauerhaft einzurichten? Für das Plangebiet bestand und besteht aufgrund der Nähe zu stark frequentierten Verkehrswegen und industriellen Anlagen ein erhöhter Eintrag von Schadstoffen über den Luftpfad. Da nach einem Bodenaustausch der neu eingebrachte unbelastete Boden weiterhin der Schadstoffdeposition über den Luftpfad unterliegt, erfolgte 2013 durch das Institut für Hygiene und Umwelt anhand aktueller Messdaten eine quantitative Prognose für den zukünftig zu erwartenden Schadstoffeintrag. Im Ergebnis werden für den Zeitraum eines Menschenlebens (mindestens 80 Jahre) die Prüfwerte für eine kleingärtnerische Nutzung eingehalten, wenn die Austauschböden vorgegebene Mindeststandards erfüllen. 9. Was waren die Gründe des Senats, den Teilbereich 2 des KGV 723 für die neuerliche Nutzung von Kleingärten herzustellen? Welche anderen Flächen wurden dabei betrachtet, welche Kriterien wurden dabei in der Abwägung berücksichtigt und wie wurden die jeweiligen Flächen in diesem Abwägungsprozess bewertet? Die Altlastsanierung und Neuherrichtung des Teilbereichs 2 als Kleingartenfläche wurde im Rahmen der Sanierung des Teilbereichs 3 zunächst aufgrund fehlender unmittelbarer Nachfrage an Kleingärten zurückgestellt, wobei der Senat bereits 2007 erklärt hatte, dass die Absicht besteht, auch den Teilbereich 2 zu sanieren und einer kleingärtnerischen Nutzung zuzuführen (siehe Drs. 18/6809). Im Zuge der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße entfallen Kleingärten, für die Ersatz zu stellen ist. Hierzu wurde im Wilhelmsburger Raum nach geeigneten, zeitnah umsetzbaren Kleingartenverlagerungsflächen gesucht. Zeitnah umsetzbare Flächenalternativen zum Teilbereich 2 des KGV 723 bestanden im Wilhelmsburger Raum nicht. Daher soll nun die bereits ursprünglich beabsichtigte Sanierung und Herrichtung des Teilbereichs 2 für Kleingärten umgesetzt werden. Weitere Ersatzkleingärten im Zusammenhang mit der Verlegung der Wilhelmsburger Reichsstraße sollen in Öjendorf entstehen. Im Übrigen siehe Drs. 20/5685.