BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4981 21. Wahlperiode 01.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dennis Gladiator (CDU) vom 23.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Unnötige Gefährdung der Feuerwehr mangels Warngeräten? Die Feuerwehr hilft in vielfältigen Gefahrensituationen. Ob im Rettungsdienst, bei der Technischen Hilfeleistung, der Brandbekämpfung oder im Katastrophenschutz , die Feuerwehr ist im Einsatz für Menschen in Hamburg und ist dabei zuweilen selbst erheblich gefährdet. Zuletzt wurden am Morgen des 21. Juni 2016 neben zwei Polizeibeamten fünf Feuerwehrleute in einer Wohnung in Stellingen verletzt, nachdem sich ein Mann mit einer Kohlenstoffmonoxidvergiftung das Leben nahm und die helfenden Rettungskräfte das giftige Gas einatmeten. Dadurch wurden die Helfer offenkundig derart verletzt, dass zwei von ihnen zur Beobachtung in ein Krankenhaus gebracht werden mussten. Diese Gefährdung und Verletzung hätte vermieden werden können , wenn die Feuerwehrleute ein Kohlenstoffmonoxid-Warngerät hätten nutzen können. Offenbar sind jedoch noch nicht alle Feuerwehrfahrzeuge damit ausgestattet, obwohl der Bedarf spätestens seit einem tragischen Fall im Dezember 2014 in Harburg mit drei Todesfällen und 13 Verletzten bekannt ist und eine flächendeckende Beschaffung beschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Sind, wie Anfang des Jahres 2015 zugesagt, alle Rettungswagen sowie sämtliche Löschfahrzeuge von Berufs- und Freiwilliger Feuerwehr zwischenzeitlich mit CO-Meldern ausgestattet worden? a. Falls nein, weshalb nicht und wie viele Feuerwehrfahrzeuge sind seitdem in Hamburg mit Kohlenstoffmonoxid-Warngeräten ausgestattet worden? Bitte Anzahl pro Wache angeben und alle Antworten aufgliedern nach Berufsfeuerwehr (BF) und Freiwilliger Feuerwehr (FF). b. Falls nein, wann wird die flächendeckende Ausstattung abgeschlossen sein? Alle 81 Rettungswagen (RTW) der Berufsfeuerwehr und die 18 Erstversorgungswehren der Freiwilligen Feuerwehr sind mit entsprechenden Geräten ausgestattet. Darüber hinaus hält die Feuerwehr sieben Tauschgeräte vor. Die Verteilung der Geräte (Stand: 31. März 2016) auf die RTW der entsprechenden Feuer- und Rettungswachen sowie auf die Erstversorgungswehren der Freiwilligen Feuerwehren zeigt die nachfolgende Tabelle: Feuer-und Rettungswachen (FuRW) FuRW Anzahl RTW (CO – Warner) Innenstadt - F11 4 Altona - F12 5 Drucksache 21/4981 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Feuer-und Rettungswachen (FuRW) Rotherbaum - F13 4 Osdorf - F14 5 Stellingen - F15 8 Alsterdorf - F16 5 Wandsbek - F21 9 Berliner Tor - F22 4 Barmbek - F23 6 Sasel - F24 6 Billstedt - F25 4 Bergedorf - F26 6 Harburg - F31 3 Veddel - F33 2 Wilhelmsburg - F34 4 Finkenwerder - F35 2 Süderelbe - F36 4 Freiwillige Feuerwehren - Erstversorgungswehren Duvenstedt 1 Wohldorf 1 Ohlstedt 1 Curslack 1 Altengamme 1 Neuengamme 1 Krauel 1 Kirchwerder Süd 1 Kirchwerder Nord 1 Reitbrook 1 Hohendeich 1 Neudorf 1 Spadenland 1 Fünfhausen 1 Neuenfelde Nord 1 Cranz 1 Neuenfelde Süd 1 Neuwerk 1 Die flächendeckende Umsetzung der Maßnahme erfordert auch die Schulung von circa 140 Multiplikatoren (je einer für 54 Wachabteilungen und 87 Freiwillige Feuerwehren ), die dann die Einsatzkräfte in ihren Bereichen schulen. Ausschreibung, Beschaffung und Schulung werden gegen Ende des 1. Quartals 2017 abgeschlossen sein. 2. Falls nicht schon mit Frage 1. beantwortet, wie viele Kohlenstoffmonoxid -Warngeräte müssten jeweils in den Wachen vorhanden sein, um bei jedem Einsatz ein Kohlenstoffmonoxid-Warngerät einsetzen zu können? 3. In welchen Wachen wird auch nach dieser zusätzlichen Ausstattung mit Kohlenstoffmonoxid-Warngeräten keine ausreichende Anzahl vorhanden sein, um für alle Einsätze genutzt werden zu können? Bitte begründen. In der Vollausstattung werden 298 Eingasmessgeräte und 183 Mehrgasmessgeräte sowie 56 Kalibrierstationen an den Wachen der Feuerwehr vorgehalten. Alle Wachen werden dabei sach- und fachgerecht ausgestattet. 4. Wann hat die Feuerwehr ihren Bedarf angemeldet? 5. Wann hat die Behördenleitung den Bedarf bestätigt? Das Gasmesskonzept der Feuerwehr wurde im Januar 2015 der Behördenleitung vorgestellt, anschließend erfolgte die weitere Umsetzung. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4981 3 6. Wann wurde die Ausschreibung veröffentlicht? 7. Wie hoch sind die Kosten der Beschaffung inklusive Wartungsverträge? 8. Wo sind die Mittel dazu im Haushalt bereit gestellt? Am 8. Juni 2016 wurde eine Ausschreibung zur Beschaffung der übrigen benötigten Geräte veröffentlicht. Es handelt sich um ein aktuell laufendes Ausschreibungsverfahren . Die zuständige Behörde sieht von der Darstellung der Kosten ab, um eine Beeinflussung des Verfahrens zu vermeiden. Die Maßnahme wird aus dem Einzelplan 8.1. finanziert. 9. Gibt es grundsätzlich ein ausgearbeitetes Gasmesskonzept und wie sieht es aus? Wenn ja, ist dies im Haushalt hinterlegt und in welcher Höhe? Das Gasmesskonzept basiert auf der novellierten Giftgas-Richtlinie und der Feuerwehr -Dienstvorschrift „Einheiten im ABC-Einsatz“ (FwDV500). Es beinhaltet einsatztaktische und organisatorische Maßnahmen sowie die erforderlichen Schulungen und Ausstattungsbedarfe.