BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4982 21. Wahlperiode 01.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 23.06.16 und Antwort des Senats Betr.: „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“: Wie ist der aktuelle Stand? Am 20. Januar 2016 wurde der Senat mit der von der Bürgerschaft beschlossenen Drs. 21/2770 ersucht, den Aufbau eines „Hamburger Innovations- Wachstumsfonds“ zu prüfen und konzeptionelle Überlegungen zu dessen Umsetzung anzustellen. Geplant ist ein Fondsvolumen von bis zu 100 Millionen Euro in Form von Eigenkapital, Bürgschaften oder Darlehensmitteln. Der Anteil der Stadt am Fondsvolumen darf sich auf höchstens 10 Prozent beziehungsweise auf maximal 10 Millionen Euro belaufen. Bis Ende Juni 2016 sollte die zuständige Stelle ein Konzept hierfür erarbeiten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Die Hamburgischen Investitions- und Förderbank AöR (IFB) hat mit den relevanten Hamburger Akteuren und privaten Investoren Gespräche geführt und diese Gespräche dauern noch an. Vor diesem Hintergrund liegt noch kein abschließendes Konzept vor. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wann wird der Senat die Bürgerschaft über die Ergebnisse der Prüfungen zum Aufbau eines „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ informieren? Der Senat wird die Bürgerschaft informieren, sobald ihm der abschließende Bericht der IFB vorliegt und er diesen entsprechend fachlich geprüft und bewertet hat. 2. Wie ist der aktuelle Stand der Prüfungen des Senats zum Aufbau des „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“? a. Was sind die bisherigen Ergebnisse der Prüfung? b. Welche konzeptionellen Überlegungen zur Umsetzung des Fonds gibt es? c. Gibt es Verzögerungen im Prüfungsprozess und bei den Planungen für ein Konzept? 3. Wurden bereits private Investoren gefunden, die sich verbindlich am „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ beteiligen werden? a. Wenn ja, wie viele und in welchem Umfang wurden und wer hat Investitionen verbindlich zugesagt? b. Steht der Hamburger Senat mit weiteren potenziellen Kapitalgebern in Kontakt? Drucksache 21/4982 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 c. Wenn nein, wann plant der Senat, potenzielle Kapitalgeber in das Projekt einzubinden und welche Strategie wird verfolgt, um den Anteil der privaten Investitionen am Fonds zu maximieren? 4. Was hat die frühzeitige Einbindung potenzieller Kapitalgeber in Bezug auf die Abstimmung der Rahmenbedingungen bisher gezeigt? 5. Liegen bereits Erkenntnisse vor, wie der „Hamburger Innovations- Wachstumsfonds“ optimal durch den Senat und insbesondere durch die IFB unterstützt werden kann? a. Wenn ja, welche Erkenntnisse wurden gewonnen und wie soll die Unterstützung im Detail aussehen? b. Wenn nein, wann wird die Prüfung abgeschlossen sein und wann werden deren Ergebnisse veröffentlicht werden? 6. Wurden bereits Kriterien zur Auswahl der Unternehmen, die Mittel aus dem „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ erhalten sollen, festgelegt ? Wenn ja, welche? Wenn nein, wann ist dies geplant? 7. Welche Behörden und anderen zuständigen Stellen sind an den Prüfungen und Planungen für ein Konzept wie beteiligt? 8. Hat die Prüfung der Einbindung von Bundes- und EU-Mitteln bereits stattgefunden? a. Wenn ja, mit welchem Ergebnis wurde die Prüfung abgeschlossen? b. Wenn nein, warum nicht und wann ist mit dem Ergebnis zu rechnen ? 9. Mit welchen Förderprogrammen und -instrumenten kann der „Hamburger Innovations-Wachstumsfonds“ grundsätzlich kombiniert werden und welche davon würden sich nach Ansicht des Hamburger Senats am besten eignen? Siehe Vorbemerkung.