BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4983 21. Wahlperiode 01.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 23.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Landstromanlage Altona – Wie hoch sind die Kosten tatsächlich? Am 3. Juni 2016 wurde die Landstromanlage Altona eingeweiht. Insgesamt sollen die Baukosten der Landstromanlage rund 10 Millionen Euro betragen. Dabei sind Kosten des notwendigen Infrastrukturausbaus allerdings nicht berücksichtigt. Beispielsweise hat die Stromnetz Hamburg GmbH verschiedene Kosten der Zuwegung zu tragen. Eine ehrliche Vollkostenrechnung für die Erstellung der Landstromanalage hat der Senat bisher nicht präsentiert. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Gemäß der Drs. 20/9298 wurden für das Gesamtprojekt „Alternative Energieversorgung von Kreuzfahrtschiffen im Hamburger Hafen“ 14,4 Millionen Euro netto veranschlagt . Darin sind sämtliche Leistungen enthalten, die für die Realisierung des Projektes an den Kreuzfahrtterminals Altona und HafenCity erforderlich sind. Nach derzeitigem Stand wird das Gesamtprojekt voraussichtlich mit 10 bis 15 Prozent unter den in der Drucksache genannten Gesamtkosten abgeschlossen werden können. Die Gesamtkosten schlüsseln sich nach der Drucksache Kostenstabiles Bauen in Bauund Baunebenkosten auf. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Woraus setzen sich die rund 10 Millionen Baukosten für die Landstromanlage genau zusammen? a. Welche Baumaßnahmen wurden daraus finanziert (bitte aufgliedern )? In den genannten Baukosten für die Realisierung am Terminal Altona sind folgende Bauaufträge enthalten: Hauptauftrag und Serviceauftrag Inbetriebnahmen an die Siemens AG, Auftrag an Stromnetz Hamburg (SNH) und diverse Kleinaufträge. b. Welche Projekte wurden mit den Baukosten finanziert? Mit diesen Aufträgen wurden die gesamten Baukosten der Landstromanlage Altona inklusive des Anschlusses an das Stromnetz der SNH finanziert. c. Wurden technische Anlagen aus den Baukosten finanziert? Wenn ja, welche und in welcher Höhe? Ja, siehe Antworten zu 1. a. und 1. b. Die Baukosten für die Landstromanlage Altona setzen sich mit insgesamt circa 9,5 Millionen Euro wie folgt zusammen: Drucksache 21/4983 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Hauptauftrag circa 8,5 Millionen Euro Serviceauftrag circa 0,1 Millionen Euro, Auftrag an SNH circa 0,84 Millionen Euro und Kleinaufträge rund 0,1 Millionen Euro. d. Wurden Mittel für Planungen eingesetzt? Wenn ja, in welcher Höhe? Ja, siehe Antwort zu 1. g. e. Wurden auch die Verlegung neuer Leitungen, der Kabelkanal sowie die mobile Übergabeeinrichtung für den Strom aus den rund 10 Millionen Euro finanziert? Wenn ja, wie viele Meter? Welcher Route entlang wurden die Leitungen gelegt und wie hoch waren dafür die Kosten? Wenn nein, wer trägt die Kosten für den Bau von zusätzlichen Leitungen ? Ja. Die aufgeführten Leistungen sind Bestandteil des Hauptauftrages beziehungsweise des Auftrages an SNH. Durch SNH wurde ein Mittelspannungsanschluss in der Landstromanlage Altona bereitgestellt. Dafür wurden neue Leitungen von dem Umspannwerk Mörkenstraße in Altona innerhalb der vorhandenen Leitungstrassen bis zur Landstromanlage verlegt. Hinsichtlich der Kosten siehe Antwort zu 1. c. Die Route der Stromleitungen verläuft ausgehend vom Umspannwerk Altona über die Elmenhorsterstraße , Schleestraße, kreuzt die Palmaille, führt entlang dem Sandberg über die Große Elbstraße und die Van-der-Smissen-Straße und erreicht die Kundenanlage am Terminal. Die Trassenlänge beträgt circa 1,25 km, daraus ergibt sich bei zwei Systemen eine Kabellänge von etwa 2,5 km. Im Rahmen des Auftrages an die Siemens AG wurden als Bestandteil der Landstromanlage auch der Kabelkanal auf der Liegeplatzlänge von 300 Meter sowie das Übergabefahrzeug realisiert. f. Sind in den Baukosten auch die Kosten für den Anschluss der Umformerstation an das 10 kV-Netz, die Errichtung der Station einschließlich Anlagentechnik enthalten? Wenn ja, in welcher Höhe? Wenn nein, wer hat dann diese Kosten in welcher Höhe dafür getragen und woraus erfolgt die Finanzierung? Ja. Diese Kosten sind in den in der Antwort zu 1. c. genannten Aufträgen enthalten. g. Wie hoch sind die Baunebenkosten und wurden diese auch aus der Summe der Baukosten mitfinanziert? Wenn nein, woraus erfolgte dann eine Finanzierung? Gemäß Drs. 20/6208 stellen die Baunebenkosten die Planungskosten eines Projektes dar und werden separat ausgewiesen. Insgesamt fallen für die Realisierung der Landstromanlage Altona Baunebenkosten in Höhe von knapp 1 Million Euro an. 2. Wie hoch sind die weiteren Kosten, insbesondere a. laufende Kosten für Wartungs- und Instandhaltungskosten, b. Mietzahlungen für die genutzte Fläche, c. Bedienungskosten Landstromanlage, d. Kosten für Gutachten, Diese Kosten sind in den Baunebenkosten (siehe Antwort zu 1. g.) enthalten. e. sonstige Kosten? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/4983 3 Woraus und von wem werden beziehungsweise wurden diese Kosten finanziert? Siehe Drs. 20/9298. 3. Wie hoch sind demnach die bisherigen Gesamtkosten für die Landstromanlage , beginnend von der Ausfädelung aus dem Hauptstromnetz (bitte gemäß DIN 276 differenziert angeben)? Die Baukosten (Kostengruppen 300 und 400) und Baunebenkosten (Kostengruppe 700) für die Landstromanlage Altona liegen derzeit bei circa 9,5 Millionen Euro beziehungsweise 1,0 Millionen Euro und damit unter den in der Drs. 20/9298 veranschlagten Projektkosten. Eine detaillierte Kostenfeststellung des Projektes wird im Lauf des Jahres 2016 nach Vorliegen aller Schlussrechnungen erfolgen. 4. Welche zusätzlichen Einrichtungen neben der eigentlichen Landstromanlage am Terminal sind wann und von wem errichtet worden? Wie hoch sind die Kosten und wer beziehungsweise welche zuständige Stelle hat diese zusätzlichen Einrichtungen woraus finanziert? 5. Wer hat die Kosten für weitere zusätzliche Maßnahmen übernommen (bitte benennen und auch die einzelnen Maßnahmen aufzeigen)? Woraus erfolgt dazu eine Finanzierung? Durch die HPA wurden keine zusätzlichen Einrichtungen erstellt. Weitere Erkenntnisse liegen dem Senat hierzu nicht vor.