BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4987 21. Wahlperiode 01.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg und Michael Kruse (FDP) vom 23.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Ferienreiseverordnung für Juli und August Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) hat für die Monate Juli und August eine Ferienreiseverordnung erlassen, nach der das bestehende Sonn- und Feiertagsfahrverbot für Lkws für diese Monate auch auf die Samstage ausgeweitet wird. Laut der Presserklärung des BMVI vom 23.06.2016 wurden die Länder aufgefordert Strecken auszuwählen, auf denen Transporte zwischen 07.00 und 20.00 Uhr nur in Ausnahmefällen durchgeführt werden dürfen . Zudem wurden die Länder angehalten, mit weiteren gezielten Maßnahmen einen Beitrag zur Stauvermeidung zu leisten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Strecken hat Hamburg gegenüber dem BMVI benannt? 2. Inwiefern erfolgte die Streckenbenennung unter vorheriger Beteiligung von Verbänden (beispielsweise VHSp, UVHH, ADAC et cetera)? Welche Verbände wurden vorab beteiligt und welche Streckenvorschläge wurden unterstützt beziehungsweise abgelehnt? 3. Inwiefern erfolgte die Streckenbenennung in Abstimmung mit den angrenzenden Ländern? 4. Auf Grundlage welcher Kriterien wurden die zu benennenden Strecken ausgewählt? 5. Wurde vor der Benennung der Streckenabschnitte gegenüber dem BWVI eine Folgenabschätzung durchgeführt? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist die Folgenabschätzung gekommen? Wenn nein, warum nicht? 6. Welche weiteren gezielten Maßnahmen zur Stauvermeidung plant die Freie und Hansestadt Hamburg auf den unter 1. genannten Strecken? Die Ferienreiseverordnung des Bundesverkehrsministeriums gilt für ausgewählte Autobahnstrecken. Die auf Hamburger Landesgebiet verlaufenden Autobahnen sind lediglich im Bereich der A 7 zwischen Landesgrenze und Anschlussstelle Schnelsen- Nord betroffen. Darüber hinaus: entfällt.