BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4990 21. Wahlperiode 01.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 23.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Investitionsschutz auch bei anderen Expressbauten für Flüchtlinge? Am 22. Juni vermeldete das Bezirksamt Hamburg-Nord, dass es in der Osterfeldstraße nun doch keine 480 Wohnungen nach „Perspektive Wohnen“ für Flüchtlinge geben soll. Grund sei, dass der Bezirk sich nicht mit dem Investor auf einen Investitionsschutz habe einigen können. Da die Auslegung der Rechtsgrundlage, auf die sich die Expressbauten berufen, umstritten ist, war dem Investor offenbar das Risiko zu groß. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Forderungen beinhaltete der geplante Investitionsschutz mit dem Investor Maas Raffay? Bei welchen Punkten konnte man sich nicht einigen? Was waren die jeweiligen Positionen? 2. Wurde auch mit anderen Investoren für die Expressbauten ein Investorenschutz vereinbart? Wenn ja, mit welchem Investor und welche Punkte beinhaltet der Investorenschutz ? Wenn nein, warum nicht? Bitte für jeden Standort einzeln aufschlüsseln. Der Senat sieht zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden und abgeschlossenen vertraulichen Verhandlungen Auskunft zu erteilen. 3. Die Anlage der Drs. 21/3328 listet auf, wer Eigentümer der jeweiligen für die Expressbauten vorgesehenen Flächen ist. Bei einigen ist dort aber unter der Überschrift „voraussichtlich Juni 2016“ nur „noch nicht feststehend “ vermerkt. Was ist hier jeweils der aktuelle Stand? Für den Standort Haßloredder wird die Errichtung von Flüchtlingsunterkünften mit der Perspektive Wohnen nicht weiter verfolgt. Für die Standorte Suurheid und Hörgensweg laufen die Verhandlungen zurzeit noch. 4. Bei einigen Grundstücken hat bisher der angekündigte Eigentümerwechsel stattgefunden, aber noch lange nicht bei allen. Bitte für jeden Standort in einer Tabelle angeben, wann der Eigentümerwechsel stattgefunden hat beziehungsweise zu wann er geplant ist. 5. Bitte für jeden Standort angeben, wie der jeweilige Stand der Verhandlungen ist: Wo gab es bereits Vertragsabschlüsse, wo sind diese kurz vor dem Abschluss, wo laufen sie immerhin bereits und wo haben sie noch nicht einmal begonnen? Drucksache 21/4990 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 In Bezug auf die Anlage der Drs. 21/3328 sind Grundstückskaufverträge an folgenden Standorten beurkundet worden. Dabei sind die Eigentümerwechsel erst mit Grundbucheintragungen abgeschlossen, die noch nicht vollzogen wurden: Mittlerer Landweg, Bergedorf Elfsaal, Wandsbek Duvenacker, Eimsbüttel Ohlendieck/Poppenbüttler Berg, Wandsbek Der Standort Glashütter Landstraße wird als Flüchtlingsunterkunft mit der Perspektive Wohnen nicht weiter verfolgt. Über die in Drs. 21/3328 dargestellten Eigentumsübergänge hinaus haben bisher keine weiteren Eigentümerwechsel stattgefunden. Der Zeitpunkt der noch ausstehenden Eigentumsübergänge hängt im Wesentlichen von den jeweils in den Kaufverträgen geregelten Voraussetzungen ab. Im Übrigen siehe Antwort zu 3. Im Übrigen sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse seiner Vertragspartner in ständiger Praxis grundsätzlich davon ab, zu laufenden Verhandlungen Auskunft zu erteilen. 6. Bei welchen Standorten ist bereits die Umsetzung der Planungen vorangeschritten ? Wurden bereits Baugenehmigungen eingereicht oder sogar genehmigt? Wo begann der Bau, wo ist der Baubeginn immerhin bereits terminiert? Für folgende Standorte wurden bereits Bauanträge eingereicht: Mittlerer Landweg, Bergedorf Ohkamp/Flughafenstraße, HH-Nord Duvenacker, Eimsbüttel Elfsaal, Wandsbek Ohlendieck/Poppenbüttler Berg, Wandsbek Für folgende Bauvorhaben wurden bereits Genehmigungen erteilt: Mittlerer Landweg, Bergedorf Elfsaal, Wandsbek An folgenden Standorten wurde bereits mit dem Bau begonnen: Mittlerer Landweg, Bergedorf Elfsaal, Wandsbek Die Termine für den Beginn der Baumaßnahmen hängen von vielen verschiedenen Faktoren ab, die nicht immer vom Senat beeinflusst werden können. Aus diesem Grund sieht der Senat davon ab, darüber hinaus konkrete Termine zu benennen.