BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4996 21. Wahlperiode 01.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Ralf Niedmers (CDU) vom 24.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Kein Start für die MS „Helgoland“ von Hamburg? HPA verweigert Reederei Genehmigung für Liegeplatz über Nacht Laut Berichterstattung des „Hamburger Abendblatts“ wird das moderne Helgoland -Schiff MS „Helgoland“ der Reederei Cassen Eils nun doch nicht vom Hamburger Hafen aus starten. Ursprüngliche Pläne der Reederei sahen vor, an den Sommerwochenenden von Hamburg aus nach Cuxhaven zu fahren. Dem Bericht zufolge hätte das Passagierschiff an den Landungsbrücken über Nacht anlegen müssen, um von dort aus am nächsten Tag wieder nach Cuxhaven hätte starten zu können. Doch der Reederei wurde seitens der Hafenverwaltung keine Genehmigung für das Anlegen über Nacht an den Landungsbrücken erteilt. Danach habe die HPA ihre Erlaubnis aus Sicherheitsgründen verweigert. Ausnahmen seien lediglich zum Hafengeburtstag und für Gastschiffe möglich. Für die Reederei sei auch aus Kostengründen kein alternativer Liegeplatz infrage gekommen. Die MS „Helgoland“, die im Übrigen zu den wenigen landstromfähigen Schiffen gehört, wird damit nicht im Hamburger Hafen festmachen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der Hamburg Port Authority AöR (HPA) wie folgt: 1. Wie viele vom Hamburger Hafen ausgehende An- und Abfahrten waren mit der MS „Helgoland“ für den Sommer 2016 geplant gewesen? Für die MS „Helgoland“ waren elf Ankünfte beziehungsweise Abfahrten für das Jahr 2016 vorgesehen. 2. Aus welchen Gründen hat die HPA der Reederei keine Genehmigung für das Anlegen über Nacht an den Landungsbrücken erteilt? Die beantragte Liegeplatzgenehmigung wurde aus Sicherheitsgründen nicht erteilt. Siehe Antwort zu 4. und 5. 3. Auf welcher Grundlage und welchen Regularien hat die HPA diese Entscheidung , der Reederei keine Genehmigung zu erteilen, getroffen? Grundlage für die Erteilung von Liegeplätzen bilden §§ 27, 28 der Verordnung über den Verkehr im Hamburger Hafen und auf anderen Gewässern (Hafenverkehrsordnung ) vom 12. Juli 1979 (HmbGVBl. S. 227) zuletzt geändert am 7. Mai 2013 (HmbGVBl. S. 193). 4. Welche Sicherheitsgründe sprechen gegen ein regelmäßiges Anlegen an den Landungsbrücken über Nacht? Drucksache 21/4996 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 5. Wieso ist gerade das regelmäßige Anlegen über Nacht ein Sicherheitsrisiko ? Gegen das regelmäßige Liegen an den St. Pauli Landungsbrücken sprechen die Havarie im Jahr 2010 die hohe Verkehrsdichte sowie der Kurvenverlauf der Elbe in diesem Bereich. 6. Sind vonseiten der HPA alternative Anlegestellen zum Beispiel in Altona geprüft worden und hat die HPA diese der Reederei angeboten? Wenn ja, welche und aus welchen Gründen hat die Reederei dies abgelehnt ? Wenn nein, warum nicht? Dem Antragsteller wurden Liegemöglichkeiten an der Pontonanlage Altona angeboten . Diese Möglichkeit lehnte der Antragsteller ab. 7. Welche Gespräche haben zwischen der Reederei und der HPA wann dazu stattgefunden? Was waren im Einzelnen die Ergebnisse? Zwischen der Reederei und der HPA sind seit Jahresende 2015 Gespräche zum Thema Verfügbarkeit eines Liegeplatzes an den Landungsbrücken geführt worden. Zu den Ergebnissen gibt es keine weiteren Ausführungen. Abschließend konnte dem Antrag nicht stattgegeben werden. 8. Welche Ausnahmegenehmigungen hat die HPA anderen Reedereien das Anlegen von Schiffen über Nacht an den Landungsbrücken in den letzten zwei Jahren erteilt? Wie wurde das Erteilen dieser Ausnahmegenehmigungen jeweils begründet? Folgende Ausnahmegenehmigungen für das Anlegen über Nacht hat die HPA in den letzten zwei Jahren erteil für: diverse Gastschiffe anlässlich des Hafengeburtstags jeweils im Mai 2014 und 2015, das mexikanische Segelschulschiff Cuauhtémoc (im Juni 2016), Gast der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), das brasilianische Marineausbildungsschiff BRASIL (im Oktober 2014 und September 2015), Gast der FHH, das Fahrgastschiff ADLER PRINCESS im Juni 2014 (Veranstaltung „Sound Port“), Juli 2014 (Cruise Days) und September 2014 (Messe Schiff, Maschine, Meerestechnik). 9. Trifft es zu, dass die Reederei nun davon absieht, den Hamburger Hafen mit der MS „Helgoland“ anzulaufen? Ja, siehe Antwort zu 6. 10. Die MS „Helgoland“ gehört zu den wenigen landstromfähigen Schiffen und hätte durch die Landstromanlage in Altona mit Strom versorgt werden können. Einem wirtschaftlichen Betrieb der Anlage wäre man durch ein weiteres Schiff, welches durch die Anlage versorgt hätte werden können, zumindest einen kleinen Schritt näher gekommen. Hat die HPA diese Möglichkeit geprüft? Wenn ja, aus welchen Gründen hat die Reederei dies abgelehnt? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die MS „Helgoland“ ist aufgrund ihrer geringen Ausmaße nicht geeignet, an dem Kreuzfahrtterminal Altona zu liegen.