BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/4998 21. Wahlperiode 01.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Ovens (CDU) vom 24.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Einsparungen beim Bürgersender – Riskiert der Senat die Zukunft von TIDE? TIDE ist der gemeinnützige Bürger- und Ausbildungskanal aus und für Hamburg . Eingerichtet wurde er unter dem CDU-geführten Senat im Jahr 2004, nachdem Änderungen des Landesmediengesetzes zur Einstellung des ursprünglichen offenen Kanals geführt hatten. Angeboten werden sowohl ein Fernseh- als auch ein Radioprogramm. Das Programm wird über Rundfunkgebühren finanziert. Organisiert ist der Sender in der TIDE gGmbH, die eine Tochter der Hamburg Media School ist. Die Aufsicht führt die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein. Wie aus einer aktuellen Petition des Senders hervorgeht, sieht dieser sich einer Welle von Kürzungen gegenüber (https://www.openpetition.de/petition/online/herr-buergermeister-retten-siedas -hamburger-buergerradio). Einerseits seien für den Herbst Kürzungen der Rundfunkbeiträge im Gespräch, andererseits wird aktuell der Medienstaatsvertrag Hamburg/Schleswig-Holstein novelliert. Insgesamt befürchtet man beim Sender ab 2017 Budgetkürzungen von rund 110.000 Euro. Diese Kürzungen würden die Fortführung des gesamten Bürgerradios infrage stellen und einen Stellenabbau im Sender notwendig machen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie schätzt der Senat die Arbeit der TIDE gGmbH beziehungsweise seiner Senderangebote ein? Die zuständige Behörde schätzt die Arbeit des Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanals TIDE außerordentlich und hat ein großes Interesse daran, dass er auch in Zukunft angemessen ausgestattet ist und weiterhin einen Beitrag zur Meinungsvielfalt in der hiesigen Medienlandschaft leisten kann. 2. Welche Bedeutung misst der Senat den Angeboten der TIDE gGmbH in Bezug auf die Nachwuchsgewinnung und Ausbildung im Bereich der Medienwirtschaft bei? Welche Rolle spielen diese Sender generell für die Medienstadt Hamburg? TIDE bildet in den letzten Jahren regelmäßig im Beruf „Mediengestalter Bild und Ton“ aus und kooperiert mit zwei Hamburger berufsbildenden Schulen im Rahmen von Lernortkooperationen, von Projekten und durch die Bereitstellung von Praktikumsplätzen an Schülerinnen und Schüler der Berufsfachschulen. Dieses ist ein hilfreicher Beitrag für die Nachwuchsgewinnung und Ausbildung im Bereich der Medienwirtschaft . Des Weiteren ist TIDE wegen der von dem Sender erbrachten Ausbildungsleistungen , die auch den Studierenden der Universität Hamburg, der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg, der Hamburg Media School und der Medienakademie Wandsbek zugutekommen, ein wichtiger Bestandteil des Kunst- und Mediencampus Hamburg und dessen Aufgabenstellung. Aber auch Schülerinnen und Drucksache 21/4998 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Schülern sowie Bürgerproduzentinnen und -produzenten bietet TIDE die Möglichkeit, sich im Medienbereich weiterzubilden. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. Laut Petition drohen dem Hamburgischen Bürger- und Ausbildungskanal TIDE 2017 massive Kürzungen, die unter anderem in einen Stellenabbau und der Einstellung der Ausbildungsredaktion münden würden. Welche Möglichkeiten sieht der Senat, mögliche Mindereinnahmen über andere Töpfe des Haushalts der Stadt Hamburg auszugleichen? Beabsichtigt der Senat im Falle von Kürzungen des bisherigen Budgets der TIDE gGmbH, diese Ausfälle anderweitig zu kompensieren? 4. Wie rechtfertigt der Senat die drohenden Kürzungen bei der TIDE gGmbH und deren potenzielle Folgen? 5. Auf welche Höhe würden sich die geplanten Mittelkürzungen nach derzeitigem Stand belaufen? 6. Wie hoch schätzt der Senat die Wahrscheinlichkeit ein, dass beide Mittelkürzungen durchgeführt werden und wenn dies geschieht, ob sie in den angegebenen Höhen ausfallen werden? Die möglichen Veränderungen sind eine Folge der notwendigen Novelle des Medienstaatsvertrages Hamburg/Schleswig-Holstein (MStV HSH), mit der die Finanzausstattung der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) neu geordnet wird. Anlass der Neuordnung ist der für Ende März 2017 vorgesehene Beginn des Regelbetriebs des neuen Antennenfernsehens (DVB-T2 HD). Ab diesem Zeitpunkt fällt der Anknüpfungspunkt für die Erhebung der Anbieterabgabe weg, welche derzeit von der MA HSH für Zulassungen und Frequenzzuweisungen für TV-Anbieter noch erhoben wird. Die Beratungen über eine Neufassung des MStV HSH sind noch nicht abgeschlossen . Derzeit ist nicht genau bezifferbar, wie und in welchem Umfang TIDE von etwaigen Änderungen betroffen sein wird. Wenn der Länderkreis sich – wie von Hamburg unterstützt – gegen eine Absenkung des Rundfunkbeitrages entscheiden würde, hätte dies zur Folge, dass TIDE von geringeren Einbußen betroffen wäre. Darüber hinaus wird der Mietzuschuss für die Räume auf dem Kunst- und Mediencampus ab kommendem Jahr erhöht werden. 7. Wie schätzt der Senat die Möglichkeit ein, ansässige Fernseh- und Rundfunksender für eine Beteiligung an der TIDE gGmbH zu gewinnen? Immerhin profitieren diese direkt von der Nachwuchsgewinnung und Ausbildung durch die Angebote der TIDE gGmbH. TIDE wird zu einem ganz wesentlichen Anteil aus Rundfunkbeitragsmitteln finanziert. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk beteiligt sich damit bereits indirekt an der Finanzierung von TIDE. Kooperationen von TIDE mit öffentlich-rechtlichen und privaten Rundfunkanbietern würden von der zuständigen Behörde begrüßt. 8. Befürwortet der Senat eine Senkung der Rundfunkbeiträge allgemein beziehungsweise für einzelne gesellschaftliche Gruppen wie beispielsweise Studenten, so wie es der RCDS-Bundesverband kürzlich gefordert hat? Die Umstellung der Rundfunkgebühr auf den Rundfunkbeitrag war notwendig um den Beitrag stabil zu halten und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern. Zugleich sollte mit der Umstellung eine Vereinfachung des Systems und eine höhere Beitragsgerechtigkeit erreicht werden. Die Privilegierung einzelner gesellschaftlicher Gruppen durch Ausnahme- und Reduzierungstatbestände ist mit diesem Ziel nur sehr eingeschränkt vereinbar und sollte daher auf wenige Fälle beschränkt bleiben. In Bezug auf Studentinnen und Studenten ist in diesem Zusammenhang zudem insbesondere auf die geltende Rechtslage hinzuweisen (§ 4 Absatz 1 Nummer 5 a) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Im Übrigen siehe Antwort zu 3. bis 6.