BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/500 21. Wahlperiode 19.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 13.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Rechtssicherheit für WLAN-Betreiber Am 12.03.2015 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) den Referentenentwurf für ein Zweites Telemedienänderungsgesetz . Dieses soll unter anderem Rechtssicherheit für Betreiber öffentlich zugänglicher WLANs schaffen. Länder und Verbände waren deshalb dazu aufgefordert, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Der Senat wurde in der 20. Wahlperiode von der Bürgerschaft mit Beschluss der Drs. 20/10860 aufgefordert, entsprechende Initiativen auf Bundesebene anzustoßen. Ein bezüglich dieser geforderten Aktivitäten auf Bundesebene eher zurückhaltender Bericht dazu wurde der Bürgerschaft mit Drs. 20/12094 vorgelegt. Im rot-grünen Koalitionsvertrag wurde das Thema nunmehr wieder aufgegriffen . Wörtlich heißt es dort: „Gleichzeitig werden wir uns auch weiterhin auf Bundesebene dafür einsetzen, dass im Hinblick auf die sogenannte Störerhaftung bei der Nutzung von gewerblichen und privaten öffentlichen WLANAngeboten und Freifunk Rechtsklarheit herrscht.“1 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Hat die Freie und Hansestadt Hamburg bereits eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf des BMWi vorgelegt? a. Wenn ja, wann? Wie wurden vom Senat beziehungsweise der zuständigen Behörde die einzelnen Änderungen insbesondere an den §§ 8 und 10 TMG jeweils bewertet? Welche konkreten Änderungs - und Ergänzungsvorschläge wurden gegebenenfalls gemacht ? b. Wenn nein, warum nicht? Bis wann soll dies gegebenenfalls noch erfolgen? Bis wann hatte oder hat die Freie und Hansestadt Hamburg Zeit, eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf vorzulegen? Es handelt sich lediglich um einen Referentenentwurf. Hierzu wurde keine Stellungnahme abgegeben. Einen von der Bundesregierung beschlossenen Gesetzesentwurf wird der Senat bewerten und sich im Bundesrat entsprechend äußern. 2. Was ist der aktuelle Sachstand beim Ausbau der WLAN-Infrastruktur in der Freien und Hansestadt Hamburg sowie beim in Drs. 20/12094 erwähnten Rahmenvertag mit der Telekom? 1 Vergleiche Koalitionsvertrag, Seite 53. Drucksache 21/500 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 a. Welche Standorte an und in öffentlichen Gebäuden werden bereits für WLAN-Infrastruktur von privaten Providern genutzt, welche sollen gegebenenfalls noch hinzukommen? Inwieweit stehen Ampeln und Straßenlaternen für WLAN-Infrastruktur zur Verfügung beziehungsweise welche Vereinbarungen wurden hierzu getroffen? Der Senat ist nach wie vor bereit, unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bürgerschaft (Drs. 20/10860) solche Standorte zur Verfügung zu stellen. Ein Rahmenvertrag mit der Deutschen Telekom konnte jedoch bisher nicht unterzeichnet werden, da kein Einvernehmen über die Übernahme der durch den Stromverbrauch der Anlagen entstehenden Kosten besteht. Die Errichtung eines WLAN-Netzes durch willy.tel unter Nutzung von städtischen Lichtmasten als Träger von Access Points ist Gegenstand laufender Verhandlungen. Offen sind hier unter anderem noch technische Fragen der Stromversorgung der WLAN-Einrichtungen von willy.tel. b. Was ist Sachstand bezüglich der Einrichtung von WLAN-Hot-Spots in den Kundenzentren der Bezirksämter? Wo wurden diese gegebenenfalls bereits eingerichtet oder sollen zeitnah eingerichtet werden und wo nicht? Wo ist noch keine diesbezügliche Entscheidung gefallen? (Bitte nach Bezirken differenzieren.) Es gab Gespräche mit der Telekom über die Bereitstellung von WLAN für die bezirklichen Kundenzentren und entsprechende Planungen. Eine Umsetzung setzt eine Unterzeichnung des Rahmenvertrages voraus, siehe dazu Antwort zu 2. und 2 a. 3. Was ist der aktuelle Sachstand bei der in Drs. 20/12094 erwähnten möglichen „(…) Bereitstellung öffentlicher Gebäude für ein Pilotprojekt zum Aufbau eines eigenständigen Funk-Backbone-Netzes (…)“ der Hamburger Freifunk-Initiative? Welche Gebäude werden gegebenenfalls bereits hierfür genutzt? Welche weiteren Pläne bestehen seitens des Senats? Mit der Initiative Freifunk besteht konstruktiver Gesprächskontakt. Die Freifunk-Initiative hat in Aussicht gestellt, einen Antrag für ein konkretes Projekt mit konkreten Standorten einzureichen.