BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5001 21. Wahlperiode 01.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 24.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Aktueller Stand der Planungen am Buchenkamp (2) Ich frage den Senat: 1. Wie sind der genaue Sachstand sowie der Zeitplan für die Errichtung einer Folgeunterkunft auf dem Flurstück 270 an der Eulenkrugstraße in Volksdorf? Die Prüfungen und Planungen sowie die Verhandlungen mit der Eigentümerin der Fläche sind noch nicht abgeschlossen. Da es sich um laufende Vertragsverhandlungen handelt, sieht der Senat zur Wahrung seiner Verhandlungsposition und der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse etwaiger Vertragspartner davon ab, Auskunft zu den Verhandlungen zu erteilen. 2. Welche Planungen liegen derzeit im Einzelnen für die an dieser Stelle geplante Folgeunterkunft vor? Wann wird mit dem Abschluss und der Vorstellung einer konkreten Planung gerechnet? Die erste Unterkunftsplanung bietet die Möglichkeit für 260 Plätze in einer öffentlichrechtlichen Folgeunterkunft in zehn zweigeschossigen Modulhäusern zuzüglich eines Verwaltungsgebäudes. Berücksichtigt werden dabei der notwendige Abstand zur Hochspannungsleitung und der Erhalt der zwei mittig gelegenen Bäume. Darüber hinaus sind die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen. 3. Welche Planungen und Überlegungen gibt es im Einzelnen zur Erschließung dieses Grundstücks? Wie ist der genaue Sachstand der Gespräche zur verkehrlichen Anbindung dieser Fläche über das benachbarte Flurstück 5716? Siehe Antwort zu 1. 4. Welche Vereinbarungen im Einzelnen haben welche Stellen der Stadt mit dem Grundeigentümer des Flurstücks 270 bezüglich einer Nutzung der Fläche für welche Zeitdauer getroffen? Aktuell wurden keine Vereinbarungen zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg und der Grundeigentümerin getroffen. 5. Welche weiteren Vereinbarungen im Einzelnen haben welche Stellen der Stadt mit dem Grundeigentümer des Flurstücks 270 im Zusammenhang mit den angrenzenden weiteren Flächen des Grundeigentümers getroffen ? 6. Wann wird derzeit mit einer baulichen Antragstellung für die Unterkunft gerechnet? Wann soll mit dem Bau begonnen werden und wann wird mit der Fertigstellung gerechnet? Drucksache 21/5001 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Bezirksverwaltung Wandsbek wurde mit Beschluss der Bezirks-Drs. 20-2771 durch den Planungsausschuss der Bezirksversammlung Wandsbek gebeten, die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens vorzubereiten, um unter anderem die planungsrechtlichen Voraussetzungen für 60 Wohneinheiten und einer Einrichtung für Demenzerkrankte auf dem benachbarten Flurstück 272 zu schaffen. Vereinbarungen des Bezirksamtes Wandsbek mit dem Grundeigentümer hierüber bestehen bisher nicht. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 7. Wann gab es zur Prüfung und Planung der Nutzung des Flurstücks 270 jeweils Ortstermine und welche Stellen im Einzelnen haben auf wessen Einladung daran teilgenommen? Am 2. März 2016 hat der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge eine Standortbesichtigung zur Prüfung und Planung der Nutzung durchgeführt. 8. Welche Überlegungen und Planungen gibt es derzeit bezüglich einer Aufhebung des Landschaftsschutzes für jeweils welche Teilflächen östlich der Straße Buchenkamp? Bei einer Nutzung des Flurstücks 270 für eine öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung ist eine Befreiung von den Beschränkungen der Landschaftsschutzverordnung (§ 67 BNatSchG) durch die zuständige Behörde erforderlich. Im Übrigen siehe Drs. 21/3357.