BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5012 21. Wahlperiode 05.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 27.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Buchführung der Wissenschaftsbehörde Wiederholt musste Senatorin Fegebank einräumen, dass es im Bereich ihrer Behörde zu Fehlbuchungen kam. Dies wurde regelmäßig mit dem neuen Haushaltswesen und der Beauftragung eines externen Dienstleisters begründet. Ich frage den Senat: Der Senat hat die Bürgerschaft über die Modernisierung und Optimierung der Buchhaltung und Buchhaltungsorganisation mit der Drs. 19/5094 informiert. Auf dieser Grundlage hat das Projekt HERAKLES eine zentrale Buchhaltung und Buchhaltungsorganisation implementiert (siehe Drs. 19/5094). Der Dienstleister für die Zentralbuchhaltung ist der Hamburger Dienstleister Buchhaltung (HDB) als Teil des Landesbetriebes Kasse.Hamburg. In der Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) wurde als sogenannter Auswahlbereich bereits bis 2014 auf Grundlage des damaligen § 15a der Landeshaushaltsordnung von der kameralen auf die doppische Buchführung umgestellt. Seit dem Haushaltsjahr 2015 werden sämtliche Geschäftsvorfälle der BWFG zentral vom HDB gebucht. Die Buchungsvorgänge werden in einem regelmäßigen Termin zwischen dem HDB und der BWFG qualitätsgesichert. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. In welchen Fällen kam es seit dem Amtsantritt von Senatorin Fegebank zu Fehlbuchungen im Zuständigkeitsbereich ihrer Behörde? Bitte alle Einzelfälle nennen und die Summe, den Gegenstand, die Ursache der Fehlbuchung und die Art der Beseitigung nennen. Entgegen der einleitenden Bemerkung des Fragestellers kam es im Jahr 2016 beim Hamburger Dienstleister Buchhaltung (HDB) zu einer einmaligen Fehlbuchung im Zuständigkeitsbereich der BWFG. Eine Fehlbuchung ist eine Buchung, die einen Geschäftsvorfall nicht korrekt nach den geltenden Rechnungslegungsvorschriften im Sinne des Jahresabschlusses darstellt. Der HDB hatte bei der jährlichen Einrichtung eines Dauerauftrages die Überweisungstermine fehlerhaft übernommen. Der Dauerauftrag über eine Gesamthöhe von 8.200.000 Euro betraf Unternehmen des Konzerns Freie und Hansestadt Hamburg. Nach Bekanntwerden wurden die Termine umgehend korrigiert. Ein finanzieller Schaden ist nicht entstanden. 2. Wer war jeweils für die Fehlbuchung verantwortlich? 3. Wann wurde welcher externe Dienstleister mit der Durchführung der Buchführung beauftragt? 4. Wurden die Buchführungsarbeiten ausgeschrieben? Drucksache 21/5012 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja: wann und wie? Wenn nein: warum nicht? 5. Wer hat die Buchführungsarbeiten vor der Beauftragung des externen Dienstleisters durchgeführt? Falls dies Behördenmitarbeiter waren: Wurden die entsprechenden Stellen inzwischen abgebaut? 6. Welche Kosten verursacht die Beauftragung des externen Dienstleisters ? 7. Welche Konsequenzen haben die aufgetretenen Fehler für den externen Dienstleister? 8. Beabsichtigt Senatorin Fegebank, die Buchführungsarbeiten neu zu vergeben ? Falls ja: Wann und wird dies ausgeschrieben? Falls nein: warum nicht? Siehe Vorbemerkung.