BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5015 21. Wahlperiode 05.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten André Trepoll und Karin Prien (CDU) vom 27.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Eltern in großer Sorge – Ganztagsbetreuung an der Grundschule Schnuckendrift vor dem Aus? Einem Artikel der „Bild“-Zeitung vom 25. Juni 2016 zufolge ist die Ganztagsund Ferienbetreuung an der Grundschule Schnuckendrift am Rande der Fischbeker Heide in Gefahr. Die Eltern sind extrem besorgt. Dem Bericht zufolge sei die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule seit 2013 durch den Träger Margarethenhort vorgenommen worden; der Vertrag habe nun zum 31. Juli 2016 gekündigt werden müssen, weil der Schule die finanziellen Mittel fehlen. Der Schulleiter habe bereits 2013 einen Antrag an die Behörde zur Aufnahme als GBS gestellt, der allerdings abgelehnt worden sei. § 13 Absatz 1 des Hamburgischen Schulgesetzes sichert jedoch den Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung: „Schülerinnen und Schüler von der Vorschulklasse bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres haben Anspruch auf eine umfassende Bildung und Betreuung in der Zeit von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr an jedem Schultag. Der Anspruch nach Satz 1 wird durch den Besuch einer Ganztagsschule oder einer Schule in Verbindung mit der Inanspruchnahme von Leistungen von Trägern der Jugendhilfe, mit denen die Schule kooperiert, erfüllt.“ Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Ist es richtig, dass die Nachmittagsbetreuung an der Grundschule Schnuckendrift zum 1. August 2016 nicht mehr gewährleistet ist? Nein. Die Schulleitung hat die Eltern in einem Brief der Schule vom 14. Juni 2016 darüber informiert, dass die Ferienbetreuung und die Nachmittagsbetreuung auch nach dem 31. Juli 2016 gewährleistet werden. Falls ja, a. wie stellt sich die Situation konkret dar? b. was sind die Hintergründe für die Auflösung des Vertrags mit dem Träger? c. seit wann wusste die zuständige Behörde darüber Bescheid und was hat sie bislang unternommen? d. welche Maßnahmen werden noch seitens der zuständigen Behörde ergriffen, um die ganztägige Bildung und Betreuung an der Grundschule Schnuckendrift auch ab 1. August 2016 sicherzustellen? Entfällt. Drucksache 21/5015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Seit wann ist die Grundschule Schnuckendrift Ganztagsschule nach Rahmenkonzept und in welcher Ausprägung? Die Grundschule Schnuckendrift wurde zum Schuljahr 2013/2014 auf Antrag der Schulkonferenz vom 18. Januar 2012 als offene Ganztagsschule nach Rahmenkonzept genehmigt. 3. Ist es richtig, dass der Schulleiter der Grundschule Schnuckendrift bereits im Dezember 2013 einen Antrag auf Aufnahme in das GBS- Modell gestellt hat? Falls ja, wie wurde dieser aus welchen Gründen beschieden? Siehe Drs. 21/4603. 4. Wie genau unterscheiden sich nach Einschätzung der Behörde grundsätzlich eine Grundschule GTS nach Rahmenkonzept in der Ausprägung der „offenen Ganztagsschule“ und GBS? Wie unterscheiden sich Art und Höhe der finanziellen Ausstattung grundsätzlich? Inwiefern werden Tariferhöhungen bei der Bereitstellung der Mittel berücksichtigt? Die offene Ganztagsgrundschule nach Rahmenkonzept (oGTS) unterscheidet sich im Wesentlichen dadurch von einer Schule mit ganztägiger Bildung und Betreuung (GBS), dass für die Betreuung und Bildung an einer GTS nach 13 Uhr auch Lehrkräfte der Schule eingesetzt werden. Darüber hinaus liegt die Verantwortung für den Ganztag an einer GTS in der Hand der Schule, während bei GBS um 13 Uhr ein Wechsel stattfindet und der Kooperationspartner die Betreuung übernimmt. Im Übrigen siehe Drs. 21/3747, Drs. 20/3642, Drs. 19/555 sowie Drs. 18/525. 5. Welche Mittel hat die Grundschule Schnuckendrift nach Rahmenkonzept für das Schuljahr 2014/2015 und das Schuljahr 2015/2016 jeweils erhalten ? Welche Mittel hätte sie jeweils bei einer Genehmigung des GBS- Antrags aus Dezember 2013 erhalten? Für den Ganztag nach Rahmenkonzept (vier Tage bis 16 Uhr) hat die Schule Schnuckendrift folgende Ressourcenzuweisung gemäß Drs. 18/525 beziehungsweise Drs. 19/555 erhalten: Schuljahr 2014/15 Schuljahr 2015/16 Lehrkraft in Stellen: 1,20 Stellen 1,20 Stellen Sozialpädagoge in Stellen: 0,11 Stellen 0,11 Stellen Erzieher in Stellen: 1,07 Stellen 1,07 Stellen Honorarstunden in Stunden : 1.429 Stunden 1.436 Stunden Unterrichtsmittel in Euro: 1.701 Euro 1.725 Euro Als GBS hätte die Schule pro Jahr für die Kooperation 11,5 Lehrerwochenarbeitszeitstunden (WAZ) zusätzlich erhalten sowie für die Implementation des Ganztags für zwei Jahre jeweils zwölf Lehrerwochenarbeitszeitstunden. 6. Welche zusätzlichen Mittel erhält die Grundschule aufgrund des Kompromisses mit der Volksinitiative „Guter Ganztag“? Siehe Drs. 21/4866. Die Planungen zur Umsetzung sind noch nicht abgeschlossen. 7. Welche anderen GTS-Grundschulen mit offenem Ganztag gibt es in welchem Bezirk? Haben diese ähnliche finanzielle Probleme? Siehe Anlage. Eine ähnliche Problematik ist der zuständigen Behörde von anderen Schulen nicht bekannt. 8. Ist die Nachmittagsbetreuung an weiteren Schulen in Gefahr? Falls ja, an welchen? Nein. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5015 3 9. Wie beurteilt die zuständige Behörde den Sachverhalt vor dem Hintergrund des Anspruchs auf ganztägige Bildung und Betreuung aus § 13 des Hamburgischen Schulgesetzes? Das Angebot auf ganztägige Bildung und Betreuung wird gemäß § 13 des Hamburgischen Schulgesetzes seitens der Schule Schnuckendrift und der zuständigen Behörde sichergestellt. GTS-Grundschulen mit offenem Ganztag nach Bezirk Bezirk Schulname Altona Fridtjof-Nansen-Schule Altona Ganztagsschule an der Elbe Bergedorf Schule Friedrich-Frank-Bogen Harburg Grundschule An der Haake Harburg Schule Kapellenweg Harburg Schule Schnuckendrift Hamburg-Mitte Rudolf-Roß-Grundschule Hamburg-Mitte Schule Fuchsbergredder Hamburg-Mitte Schule Rotenhäuser Damm Hamburg-Nord Albert-Schweitzer-Schule (Grundschulabteilung) Wandsbek Grundschule Bramfeld Wandsbek Grundschule Großlohering Wandsbek Grundschule Neurahlstedt Wandsbek Schule am Eichtalpark Wandsbek Schule An der Gartenstadt Wandsbek Schule Fahrenkrön Wandsbek Schule Kamminer Straße Wandsbek Schule Surenland Wandsbek Schule Wildschwanbrook Wandsbek Stadtteilschule am See (Grundschulabteilung) Quelle: interne Daten der zuständigen Behörde, Stand: Juni 2016 Drucksache 21/5015 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Anlage 4 5015ska_text 5015ska_Antwort_Anlage