BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5018 21. Wahlperiode 05.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Alexander Wolf, Dirk Nockemann und Detlef Ehlebracht (AfD) vom 27.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Veranstaltungen politischer Parteien und Fraktionen in Bürgerhäusern (2) Bezug nehmend auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/4761 ist festzustellen , dass die Bürgerhäuser in den verschiedenen Bezirken in der Vergangenheit wie auch aktuell von Hamburger Parteien und Fraktionen umfangreich für Veranstaltungen genutzt werden. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Die erfragten Angaben werden nicht gesondert statistisch erfasst und müssten durch eine manuelle Auswertung mehrerer Tausend Verwaltungsvorgänge, Akten und Dokumente erhoben werden, was in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich ist. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Welche Einnahmen haben die Bürgerhäuser (getrennt nach Bürgerhäusern ) in den jeweiligen Jahren im Zeitraum von 2012 bis heute aus den jeweiligen Fraktions- oder Parteiveranstaltungen erzielt? Siehe Anlage und Vorbemerkung. 2. Haben Bürgerhäuser im Zeitraum von 2012 bis heute die Durchführung von Veranstaltungen von Parteien oder Fraktionen abgelehnt? Wenn ja, welche Parteien und Fraktionen waren davon betroffen? An welchem Zeitpunkt und mit welcher Begründung (jeweils nach Einzelfall beantworten)? 3. Wurde anderen Gruppierungen die Nutzung von Bürgerhäusern im Zeitraum von 2012 bis heute verwehrt? Wenn ja, welche Gruppierungen waren davon betroffen? An welchem Zeitpunkt und mit welcher Begründung (jeweils nach Einzelfall beantworten )? Nein, mit Ausnahme von Ablehnungen mangels zeitlicher Verfügbarkeit oder aus technischen Gründen (zum Beispiel wegen unzureichender Raumgrößen oder Ausstattung ). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 4. Gibt es Gruppierungen, die in Hamburg oder einem anderen Bundesland vom Verfassungsschutz als Beobachtungsobjekt eingestuft sind oder Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten der Länder gefunden haben, denen seit 2012 in den Bürgerhäusern der Hamburger Bezirke Räumlichkeiten oder andere Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt worden sind? Drucksache 21/5018 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Wenn ja, welche Bürgerhäuser waren beziehungsweise sind davon betroffen und welchen Gruppierungen wurden Räume beziehungsweise Nutzungsmöglichkeiten zur Verfügung gestellt? An welchem Zeitpunkt beziehungsweise seit welchem Zeitpunkt? Im Rahmen der Wahrnehmung seines gesetzlichen Auftrages nach § 4 Hamburgisches Verfassungsschutzgesetz sind dem Landesamt für Verfassungsschutz folgende Veranstaltungen im Sinne der Fragestellung bekannt geworden: Datum Ort Gruppierung 22.02.2012 Bürgerhaus Wilhelmsburg Marxistische Abendschule in Hamburg (MASCH) Forum für Politik und Kultur e. V. 25.09.2012 Bürgerhaus Wilhelmsburg Marxistische Abendschule in Hamburg (MASCH) Forum für Politik und Kultur e. V. 14.03.2015 Bürgerhaus Wilhelmsburg Erbakan-Stiftung Hamburg (Milli Görüs Bewegung ) Eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist vor der Vermietung von Bürgerhäusern gesetzlich nicht vorgesehen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. jährliche Einnahmen aus Fraktions- und Parteiveranstaltungen von 2012 -Juni 2016 in Euro Quartier - Verein für Stadtteil und Arbeit e.V. (Freizeithaus Kirchdorf- Süd) 200,- Stadtteilcentrum Horner Geest Bürgerverein e.V. zwischen 75,- und 250,- Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg zwischen 4.854,- und 13.334,- Altona Freiwerk Altona-Nord (Bürgertreff Altona-Nord) Siehe Vorbemerkung Eimsbüttel Bürgerhaus Lenzsiedlung zwischen 150,-und 450,- Hamburg-Nord Wandsbek Bürgerhaus Jenfeld zwischen 35,- und 130,- Bürgerhaus Neuallermöhe-Ost (Bürgerhaus Allermöhe) Siehe Vorbemerkung Bürgerhaus Neuallermöhe-West (KulturA, Sprungbrett e.V.) zwischen 0,- und 310,- Bürgerhaus Westibül zwischen 40,- und 240,- ARGE-Pavillon Bergedorf-West zwischen 0,- und 75,- Brügge - Haus für Alle in Lohbrügge zwischen 275,- und 570,- Kulturheim Billwerder keine Verein Freizeitzentrum Harburg e.V. (Rieckhof) maximal 1.000,- Frauenkulturhaus Harburg e.V. Keine Angabe möglich. Der Träger des Bürgerhauses "Frauenkulturhaus Harburg e.V." hat zum 31. Dezember 2013 Insolvenz angemeldet. Ob in den Jahren 2012 oder 2013 Veranstaltungen politischer Parteien stattgefunden haben, wurde nicht dokumentiert und kann nicht mehr nachgefragt werden. Quelle: Angaben der Bezirksämter Kein Bürgerhaus vorhanden. Bergedorf Harburg Bezirksamt Bürgerhäuser gemäß Förderrichtlinie Bürgerhäuser Hamburg-Mitte Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5018 3 Anlage 5018ska_Text 5018ska_Anlage