BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5020 21. Wahlperiode 05.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dora Heyenn (fraktionslos) vom 27.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Cateringservice des Studierendenwerks Hamburg In der Sitzung des Ausschusses für Wissenschaft und Gleichstellung am 23. Juni 2016 wurden den Mitgliedern des Ausschusses nähere Auskünfte zu dem Bereich „Campus Event Catering“ beziehungsweise „Cateringservice des Studierendenwerk Hamburg beziehungsweise Catering-Geschäft des StW“ verweigert. Gemäß § 1 Absatz 2 Studierendenwerksgesetz (StWG) steht das Studierendenwerk Hamburg (StW) unter der Rechtsaufsicht der zuständigen Behörde. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Das Studierendenwerk Hamburg (StW) ist als gemeinnütziger Hamburger Hochschuldienstleister für Hamburger Studierende und Hochschulen tätig. Die Grundlage dafür bildet das Studierendenwerksgesetz (StWG vom 23.06.2005), nach dem das StW als gemeinnützige Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) im Hochschulraum Hamburg dafür verantwortlich ist, Einrichtungen zur sozialen und wirtschaftlichen Versorgung der Studierenden bereitzustellen. Das StW Hamburg bietet für die Hamburger Hochschulen und Studierenden einen umfassenden Service und eine Vielzahl differenzierter Dienstleistungen an, zu denen auch seit langem gastronomische Dienstleistungen unterschiedlichster Art gehören. Im Rahmen der gastronomischen Dienstleistungen bietet das Studierendenwerk auch einen Cateringservice für Konferenzen und Veranstaltungen unterschiedlichster Art an. Mit diesem Service bedient das Studierendenwerk von den Hochschulen artikulierte Bedarfe. Wirtschaftlich gesehen bedeutet der Cateringservice mittelbar und unmittelbar eine Stärkung des gemeinnützigen Bereichs der Hochschulgastronomie. Mittelbar als sein guter Ruf die Kundenbindungen und die Nachfragesituation stärken; unmittelbar dadurch, dass er durch anteilige Kostenübernahmen und Generierung zusätzlicher Einnahmen einen wirtschaftlichen Beitrag zur Finanzierung leistet und so auch zur Stabilität der Essenspreise beiträgt. Der Cateringservice wird wirtschaftlich eigenständig geführt, mit seinen Erträgen und Aufwendungen in der Buchhaltung in einem gesonderten Kostenstellenbereich erfasst und als steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art (kurz: BgA) abgebildet. Hierbei handelt es sich um kein rechtlich und wirtschaftlich eigenständiges Unternehmen, sondern um einen Teil der gemeinnützigen Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Ziel, zusätzliche Einnahmen für den gemeinnützigen Teil zu generieren. Der Cateringservice ist Bestandteil des Rechnungswesens des Studierendenwerks, das jährlich von Wirtschaftsprüfern geprüft wird und einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten hat. Der Cateringservice des Studierendenwerk befindet sich mit seinen Dienstleistungen im Wettbewerb mit anderen Catering-Dienstleistern; die Veröffentlichung detaillierter Drucksache 21/5020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 wirtschaftlicher Daten würde die Möglichkeit entsprechender Rückschlüsse auf die wirtschaftliche Situation des Geschäftsbetriebes bieten und unterliegt daher dem gesetzlich geschützten Bereich der Geschäftsgeheimnisse. Die Beantwortung der Fragen beschränkt sich daher auf veröffentlichte Daten und auf sonstige Informationen , die nach Einschätzung des Senats nicht dem Geschäftsgeheimnis in diesem Sinne unterliegen, zum Beispiel in der Form von jahresdurchschnittlichen Angaben, gleichwohl aber geeignet sein können, dem Informationsinteresse gerecht zu werden. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen – teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Studierendenwerks Hamburg – wie folgt: 1. Das Studierendenwerk Hamburg (StW) kann Unternehmen gründen oder sich an fremden Unternehmen beteiligen. Welche Unternehmen hat das StW gegründet beziehungsweise an welche Unternehmen ist das StW beteiligt? Das Studierendenwerk Hamburg hat die Campus Service GmbH gegründet und hält 100 Prozent an der GmbH. Diese GmbH ist nicht aktiv tätig und war auch nie am Catering-Geschäft beteiligt. Das Studierendenwerk Hamburg ist an keinen weiteren Unternehmen beteiligt. 2. Auf der Webseite http://www.studierendenwerk-hamburg.de/ studierendenwerk/de/essen/catering/ wirbt das Studierendenwerk Hamburg für einen Event- und Partyservice. Auch an der privaten Hochschule „Bucerius Law School“ wirbt das Studierendenwerk Hamburg unter dem Label „Food Court Bucerius Law School“. Der Kontakt erfolgt über die Mensa der Hochschule (mensa-bls@studierendenwerk-hamburg.de). Die Räumlichkeiten der Mensen werden ausdrücklich für Veranstaltungen angeboten. In welcher Rechtsform erfolgt das Catering-Geschäft? Das Catering-Geschäft wird innerhalb des Studierendenwerkes als steuerpflichtiger Betrieb gewerblicher Art (BgA) nach den körperschaftsteuerrechtlichen Vorschriften geführt. 3. Wann und mit welcher Begründung und mit welchen Ressourcen wurde der Cateringservice beziehungsweise das Catering-Geschäft des StW gegründet? Siehe Antworten zu 4., 6. und 8. 4. Welche Geldmittel, welche Sachmittel und welche geldwerten Leistungen sind in das Catering-Geschäft des StW geflossen? Welche Gremien haben das Catering-Geschäft des StW genehmigt? Die für den BgA erforderlichen Ressourcen können diesem entweder direkt oder mittels der Trennungsrechnung zugeordnet werden. 5. Welche Gremien haben das Catering-Geschäft des StW genehmigt? Die Aufgaben und Entscheidungsbefugnisse der Organe des StW sind im StWG geregelt . Danach führt die Geschäftsführung die Geschäfte des StW in eigener Verantwortung . Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat 2009 über die Schaffung des BgA Catering informiert. 6. Hat der Cateringservice des StW beziehungsweise die Cateringgesellschaft seit 2010 Einrichtungen des StW genutzt? Wenn ja: In welchem Umfang und in welcher Höhe wurden Kosten verrechnet ? Ja, die Mitnutzung von Ressourcen wurde als gemischte Aufwendung dem BgA zugeordnet . Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 4. 7. Hat der Cateringservice des StW beziehungsweise die Cateringgesellschaft seit 2010 Personal des StW genutzt? Wenn ja: In welchem Umfang und in welcher Höhe wurden die Kosten verrechnet? Bitte Anzahl der Mitarbeiter in VZÄ angeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5020 3 Ja, soweit Personal im Cateringbereich tätig wurde, wurden – wie in der Vorbemerkung beschrieben – die Personalkosten anteilig per Verrechnungssätze zugeordnet und umgebucht, siehe auch Antwort zu 4. 8. Mit wie viel Personal wird das Catering-Geschäft betrieben? Bitte Anzahl der Mitarbeiter in VZÄ angeben. Im Jahr 2015 betrugen die VZÄ im Cateringgeschäft 10,0. 9. Inwieweit erfolgte beziehungsweise erfolgt eine steuerliche und buchhalterische Trennung des Catering-Geschäfts gegenüber den Aufgaben gemäß § 2 Absatz 3 Studierendenwerksgesetz (StWG)? Siehe Vorbemerkung. 10. Ist das Catering-Geschäft des StW umsatz- und gewerbesteuerpflichtig? Wenn ja; In welche Höhe sind Umsatzsteuer und Gewerbesteuer seit 2010 angefallen? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Das Catering unterliegt als Betrieb gewerblicher Art der Ertragsbesteuerung (Körperschaft - und Gewerbesteuer). Die Umsatzsteuerpflicht ist an die juristische Person des öffentlichen Rechts gebunden. Der BgA Catering führt im Rahmen seiner Tätigkeit umsatzsteuerpflichtige Umsätze aus, die im Rahmen der Umsatzsteuererklärung des Studierendenwerkes als A.ö.R. dem Finanzamt mitgeteilt werden. Die erfragten Informationen unterliegen dem gesetzlich geschützten Bereich des Geschäftsgeheimnisses . Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 11. Welche jährlichen Umsätze hat das Catering-Geschäft seit 2010 generiert ? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die Umsätze des Cateringservice setzen sich aus den Umsatzerlösen und den sonstigen betrieblichen Erträgen (zum Beispiel Erträge für Tischdekoration, Geschirrverleih, auftragsbezogen beschäftigtes Servicepersonal) des Caterings zusammen. Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Umsätze in T€ 1.135 1.265 1.478 1.436 1.539 1.530 12. Welche Kosten sind durch den gesamten Geschäftsbetrieb der Cateringgesellschaft beziehungsweise der Cateringgesellschaften seit 2010 entstanden? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Die durchschnittlichen Aufwendungen p.a. liegen bei rund 1.341.000 Euro. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 13. Welche Gewinne beziehungsweise Verluste hat das Catering-Geschäft des StW seit 2010 erwirtschaftet? Bitte nach Jahren aufschlüsseln. Über den Gesamtzeitraum sind unter Berücksichtigung von Rücklagenzuführung und -auflösung und trotz einzelner Jahre mit Verlusten durchschnittlich circa 50.000 Euro p.a. dem steuerbegünstigten, gemeinnützigen Bereich zugutegekommen und haben so in der Hochschulgastronomie dazu beigetragen, dass die Preise für Studierende niedrig gehalten werden konnten. 14. Wohin sind die Gewinne aus den Catering-Geschäft des StW jeweils in den Jahren 2010, 2011, 2012, 2013, 2014 und 2015 geflossen beziehungsweise wie wurden eventuelle Verluste in den oben genannten Jahren ausgeglichen und inwieweit wurden jeweils Rücklagen gebildet? Die Gewinne sind bis auf eine Rücklage für die Anschaffung eines Fahrzeuges für den Cateringbereich in gemeinnützige Bereiche geflossen. Das Fahrzeug wurde mittlerweile angeschafft. Im Übrigen siehe Antwort zu 13. 15. Wie ist die Haltung des Senats zum Catering-Geschäft des StW insbesondere in Hinblick auf § 2 Absatz 3 StWG? Drucksache 21/5020 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Ein Cateringservice in Form eines Betriebes gewerblicher Art steht nicht im Widerspruch zu den gemeinnützigen Aufgaben nach § 2 Absatz 3 StWG, zumal die Gewinne gemeinnützigen Bereichen des StW zugutekommen. 16. Welche sonstigen Aufgaben beziehungsweise Tätigkeiten gemäß § 2 Absatz 5 Satz 1 StWG werden vom StW derzeit getätigt? Unter Bezug auf § 2 Absatz 5 ist die Möglichkeit eröffnet worden, mit privaten, nicht über das Studierendenwerksgesetz § 2 Absatz 1 erfassten Hochschulen Kooperationsverträge zur Zusammenarbeit abzuschließen. Es bestehen zurzeit Kooperationsverträge mit der Asklepios Medical School, brand academy (Hochschule für Design und Kommunikation), Kühne Logistics University und Hamburg School of Business Administration (HSBA).