BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5044 21. Wahlperiode 05.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 28.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Lärm- und Schadstoffemissionen im Falle der geplanten Flüchtlingssiedlungen in Eidelstedt (III) Aus der Drs. 21/4924 ergeben sich weitere Fragen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Zwar wird erwähnt, dass Fewa Grundstücksgesellschaft GmbH & Co. KG den Auftrag für die Gutachten Hörgensweg an die Firma LÄRM- KONTOR GmbH vergeben hat, allerdings nicht, ob die Ergebnisse bereits vorliegen oder zu wann sie erwartet werden. Liegen die Ergebnisse bereits vor beziehungsweise zu wann werden sie erwartet? 2. Zwar wird für den Standort Duvenacker dargestellt, welche Ergebnisse das Gutachten zu den Luftschadstoffen erbracht hat, allerdings wird nichts über die Erkenntnisse der lärmtechnischen Untersuchung geschrieben. Liegen die Ergebnisse bereits vor? Wenn ja, wie sind dort die maßgeblichen Grenzwerte und die Standortwerte ? Wenn nein, zu wann ist mit Ergebnissen zu rechnen? Die Ergebnisse liegen vor, wenn die Gutachten geprüft sind. Dies geschieht in den Baugenehmigungsverfahren beziehungsweise in den Bebauungsplanverfahren. Im Laufe dieser Verfahren können noch verschiedene Faktoren auftreten, die zu einer Verlängerung der Gutachtenbearbeitung führen, die nicht immer vom Senat beeinflusst werden können. Aus diesem Grund sieht der Senat davon ab, konkrete Termine zu benennen. 3. Was für ein Verkehrsszenario wurde den Berechnungen zugrunde gelegt? In die Untersuchungen zum Duvenacker fließt der Endausbauzustand der Bundesautobahn (BAB) 7 mit der entsprechenden Anzahl und Lage der Fahrstreifen sowie der endgültigen Lage und Höhe des zukünftigen Lärmschutzwalls unter Berücksichtigung der prognostizierten Verkehrsentwicklung als Berechnungsgrundlage ein. Für den Hörgensweg wird zurzeit geprüft, welches Verkehrsszenario zugrunde gelegt wird.