BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5046 21. Wahlperiode 05.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 28.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Gebühren für Führerscheinprüfungen Ich frage den Senat: 1. Welche Gebühren werden nach welcher Vorschrift für die theoretische und die praktische Führerscheinprüfung berechnet? 2. Wie haben sich die Gebührenhöhen in den letzten zehn Jahren entwickelt ? Die Gebühren für die theoretische und praktische Prüfung um eine Fahrerlaubnis ergeben sich aus dem 3. Abschnitt (Gebührennummern 401 bis 402.9) der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) vom 25. Januar 2011 in der Fassung vom 15. September 2015. Zur Entwicklung der entsprechenden Gebührenhöhen in den letzten zehn Jahren, insbesondere zu den Änderungen zum 13. Februar 2008 und zum 19. Januar 2013, wird auf den 3. Abschnitt (Gebührennummern 401 bis 402.9) der Anlage zu § 1 der GebOSt vom 26. Juni 1970 und vom 25. Januar 2011 in der jeweils gültigen Fassung unter http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stgebo_2011/gesamt.pdf verwiesen . 3. Sind die Gebührenhöhen in allen deutschen Bundesländern gleich? Wenn nein: Warum nicht und wie hoch sind diese in den einzelnen Bundesländern ? Ja. 4. Wie hoch sind die Gebühren für Wiederholungsprüfungen und wie haben sich diese in den letzten zehn Jahren entwickelt? Bitte nach theoretischen und praktischen Prüfungen aufschlüsseln. Es gibt keine gesonderten Gebühren für Wiederholungsprüfungen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1 und 2. 5. Welche Kosten entstehen durch die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung? Bitte aufschlüsseln nach Personalkosten und sonstigen Kosten? Durch die Abnahme der theoretischen und praktischen Fahrerlaubnisprüfung entstanden bei der Technischen Prüfstelle (TP) für den Kraftfahrzeugverkehr der TÜV HAN- SE GmbH im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 3.124.000 Euro. Dieser Betrag schlüsselte sich in 79,8 Prozent Personalkosten und 20,2 Prozent Sachkosten auf. Drucksache 21/5046 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 6. Welcher Zeitaufwand entsteht für die Abnahme der theoretischen und praktischen Prüfung pro Prüfling? Die TP führt die theoretische Prüfung in Gruppen von 15 bis 20 Bewerbern um eine Fahrerlaubnis durch. Je Gruppe stehen 60 Minuten zur Verfügung. Zur Prüfungsdauer der praktischen Prüfung eines Bewerbers siehe Nummer 2.3 der Anlage 7 Fahrerlaubnis -Verordnung.