BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5048 21. Wahlperiode 05.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten David Erkalp und Jörg Hamann (CDU) vom 28.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Aus für Stuttgarter Weindorf? Senat muss sich für Fortbestand des Stuttgarter Weindorfes einsetzen (III) Laut Berichterstattung der „Bild“-Zeitung vom 25. Juni 2016 gibt es neue Entwicklungen um das Stuttgarter Weindorf. Danach sei eine Delegation aus Stuttgarter Funktionären und Politikern am 23.06.2016 in Hamburg zu Gast gewesen. Diese habe sich zum ersten Mal mit dem neuen Hamburg-Mitte Bezirksamtschef Falko Droßmann getroffen, um über den Verbleib des Stuttgarter Weindorfs in Hamburg zu sprechen. Ziel sei es gewesen, einen Kompromiss zu finden, um das Weinfest spätestens 2017 wieder in Hamburg stattfinden zu lassen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Welche Verhandlungen gab es wann und zwischen wem bezüglich der Ausrichtung des Stuttgarter Weindorfs? Bitte um detaillierte Auflistung sämtlicher Termine, Gespräche und Verhandlungen sowie Teilnehmer. Am 23. Juni 2016 fand beim Leiter des Bezirksamtes Hamburg-Mitte ein erstes Gespräch mit Vertreterinnen und Vertretern des Veranstalters „Pro Stuttgart e.V.“, Laubenwirten und des Veranstalters des Hamburger Fischmarktes in Stuttgart statt. 2. Fließt der hohe Marketingwert für Hamburg, der durch die Ausrichtung des Hamburger Fischmarkts in Stuttgart erzielt wird, ebenfalls in die Beurteilung der Gebührenordnung mit ein? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wurde hierbei versucht, dem Veranstalter in dieser ersten Verhandlungsphase entgegenzukommen oder halten der Senat beziehungsweise das zuständige Bezirksamt an ihrer bisherigen Gebührenforderung fest? Nein, da die Gebührenordnung keine Möglichkeit der An- beziehungsweise Aufrechnung vorsieht. Das Grundprinzip der bisherigen Gebührenberechnung bleibt unverändert . 3. Inwiefern hat der Senat beziehungsweise das zuständige Bezirksamt über die Hamburg Marketing GmbH und/oder die Hamburg Tourismus GmbH in Erfahrung bringen lassen, welcher Marketingwert sich für Hamburg aus der Ausrichtung des Hamburger Fischmarkts in Stuttgart ergibt? 4. Welche Ergebnisse haben sich aus diesen Gesprächen ergeben? Wie hoch ist dieser Marketingwert? Drucksache 21/5048 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Dies ist unterblieben, da der Marketingwert für die Berechnung der Gebühren nicht relevant ist. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 5. Wann und in welcher Form hat sich die Bezirksversammlung Hamburg- Mitte zum Treffen mit der oben genannten Delegation befasst? Welche Beschlüsse liegen dazu jeweils vor? Es fand noch keine Befassung der Gremien statt. 6. Welche Strategie verfolgt der Senat beziehungsweise das zuständige Bezirksamt, um das Stuttgarter Weindorf spätestens 2017 wieder stattfinden zu lassen und sich mit dem Veranstalter zu einigen, um das Traditionsfest für Hamburg zu erhalten? Das Bezirksamt Hamburg-Mitte ist auf der Basis des geltenden Gebührenrechtes bestrebt, eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. 7. Gab es in jüngster Zeit Vereinbarungen, Briefwechsel oder eine Erklärung zum Erreichen gemeinsamer Ziele zwischen den Bürgermeistern Hamburgs und Stuttgarts bezüglich der Wiederbelebung des Stuttgarter Weindorfs in Hamburg? Wenn ja, welchen Inhalt hatten diese konkret? 8. Inwieweit engagiert sich der Bürgermeister für den Erhalt des traditionellen Stuttgarter Weindorfs in Hamburg? Es gibt einen Brief des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Stuttgart, in dem die Hoffnung auf eine konstruktive Lösung ausdrückt wird. Der Erste Bürgermeister begrüßt vor diesem Hintergrund die Gespräche, die zwischen den Veranstaltern des Stuttgarter Weindorfs und der Leitung des Bezirksamts Hamburg-Mitte hierzu gegenwärtig geführt werden.