BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5054 21. Wahlperiode 05.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 29.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“ an Hamburger Schulen Mit der Drs. 21/900 „Deutsche Gebärdensprache in Hamburger Schulen als Wahlpflichtfach ermöglichen!“ haben die den Senat tragenden Fraktionen selbigen aufgefordert, „an allen Schwerpunktschulen, die Kinder mit dem Förderschwerpunkt Hören unterrichten, auf Antrag der Schule das Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“ einzurichten“. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Welche Hamburger Schulen sind Schwerpunktschulen mit dem Förderschwerpunkt Hören? Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderschwerpunkt Hören können grundsätzlich an allen Schwerpunktschulen Hamburgs gefördert werden. Die Stadtteilschule Hamburg-Mitte hat jedoch aufgrund des besonderen Profils der Oberstufe für diesen Förderschwerunkt eine Sonderstellung als Schwerpunktschule mit besonderer Prägung. 2. Welche Schulen, auf die Punkt 1. zutrifft, haben mittlerweile einen Antrag auf Einführung des Wahlpflichtfachs „Deutsche Gebärdensprache“ eingereicht ? Anträge auf Einführung des Wahlpflichtfachs wurden noch nicht eingereicht, da die Erstellung eines an den Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen der Sprachen angepassten Rahmenplans für Deutsche Gebärdensprache, der zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft treten soll, derzeit noch nicht abgeschlossen ist, siehe auch Antwort zu 3. 3. Welche konkreten Lehrpläne sind Grundlage des Wahlpflichtfaches „Deutsche Gebärdensprache“? Die Erstellung des Rahmenplans für Deutsche Gebärdensprache wird derzeit als Regelaufgabe der Behörde für Schule und Berufsbildung im Referat Unterrichtsentwicklung Deutsch, Künste, Fremdsprachen wahrgenommen. 4. Welche Haushaltsmittel sind seit Beschluss der Drs. 21/900 zur a) Vorbereitung der Einführung und b) zur Durchführung des Unterrichts mit welcher Zweckbindung welchen Einrichtungen zur Verfügung gestellt worden? Im Zuge der laufenden Erarbeitung des Rahmenplans für das Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“ erhalten fünf Lehrkräfte zur Mitarbeit in der hierfür eingesetzten Rahmenplankommission im Schuljahr 2016/2017 anteilig Anrechnungsstunden von insgesamt 15,83 WAZ, dies entspricht einem Stellenanteil von 0,34. Drucksache 21/5054 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Die Umsetzung des Wahlpflichtfachs Deutsche Gebärdensprache erfolgt an der Elbschule (Bildungszentrum Hören und Kommunikation) im Rahmen der regulären Ressourcenzuweisung für Personal und Unterricht. Im Übrigen siehe Antworten zu 10. bis 12. 5. Welche Werbemaßnahmen wurden bisher unter Einsatz welcher Haushaltsmittel durch den Senat und den zuständigen Behörden an den Schulen mit dem Förderschwerpunkt Hören zur Einführung des Wahlpflichtfaches „Deutsche Gebärdensprache“ durchgeführt? Werbemaßnahmen an Schwerpunktschulen wurden bisher nicht durchgeführt, da die Erstellung des Rahmenplans für Deutsche Gebärdensprache, der zum Schuljahr 2017/2018 in Kraft treten soll, noch nicht abgeschlossen ist. An der Elbschule (Bildungszentrum Hören und Kommunikation) sind Werbemaßnahmen nicht erforderlich, da ein entsprechendes Unterrichtsangebot etablierter Bestandteil des Schulprofils ist. 6. An welchen Schulen werden bereits im Schuljahr 2015/2016 jeweils wie viele Schüler im Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“ unterrichtet ? An der Elbschule (Bildungszentrum Hören und Kommunikation) nutzen aktuell 32 Schülerinnen und Schüler das Angebot im dort bereits etablierten Wahlpflichtfach „Deutsche Gebärdensprache“. An der Stadtteilschule Hamburg-Mitte ist das Unterrichtsangebot „Deutsche Gebärdensprache “ im Wahlbereich vorgesehen. Darüber hinaus bietet die Max-Brauer- Schule im Rahmen des Ganztages einen Neigungskurs „Deutsche Gebärdensprache“ an. 7. Wie viele Mitarbeiterstellen hat der Senat für die Umsetzung der Einführung des Unterrichtsfaches „Deutsche Gebärdensprache“ eingesetzt? 8. Wie viele zusätzliche Lehrkräfte hat der Senat an welchen Schulen für die Vorbereitung und Durchführung des Unterrichtsangebots „Deutsche Gebärdensprache“ eingestellt und wie viele entsprechende Einstellungen sind für das Schuljahr 2016/2017 a) geplant und b) bereits veranlasst? Siehe Antworten zu 3., 10. und 11. 9. In welchem Umfang wurde welches Personal an den Schulen durch Weiterbildung auf die Einführung des Wahlpflichtfaches „Deutsche Gebärdensprache “ vorbereitet? Da derzeit ausschließlich entsprechend qualifizierte Lehrkräfte der Elbschule unterrichten (Bildungszentrum Hören und Kommunikation), war eine gesonderte Vorbereitung nicht erforderlich. 10. Wie viele Lehrkräfte stehen insgesamt im Schuljahr 2016/2017 mit welchen Lehrstundenzahlen für die Durchführung des Unterrichtsfaches „Deutsche Gebärdensprache“ zur Verfügung und aus welchen Haushaltsmitteln werden diese in welchem Umfang bezahlt? 11. Wie viele a) verbeamtete, b) angestellte Lehrkräfte und c) Honorarkräfte wurden beziehungsweise werden für die Durchführung und Planung des Unterrichtsfaches „Deutsche Gebärdensprache “ in den Schuljahren 2015/2016 und 2016/2017 eingesetzt? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5054 3 Insgesamt stehen zehn unbefristet beschäftigte Lehrkräfte zur Verfügung, die zusammen 26 Unterrichtsstunden im Fach „Deutsche Gebärdensprache“ erteilen. Von diesen sind acht Lehrkräfte Beamte beziehungsweise Beamtinnen. 12. Welche Sachmittel wurden im Zusammenhang mit der Einführung des Unterrichtsfachs „Deutsche Gebärdensprache“ in welcher Höhe und mit welcher Zweckbindung eingesetzt? Bislang keine. Bei dem Unterrichtsangebot handelt es sich um ein seit Jahren etabliertes Angebot der Elbschule, für das Sachmittel im Rahmen der Haushaltsausstattung der Schule regelhaft bereitstehen.