BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5057 21. Wahlperiode 05.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Prof. Dr. Jörn Kruse, Detlef Ehlebracht und Dirk Nockemann (AfD) vom 29.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Sanierung der Orgel in der Laeiszhalle Im Großen Saal der Hamburger Laeiszhalle befindet sich die sogenannte Beckerath-Orgel, Erstwerk des heute renommierten Orgelbauers Rudolf von Beckerath, der 1949 seine Orgelwerkstatt in Hamburg gegründet hatte. Mittlerweile ist das Instrument aber in die Jahre gekommen und zwar dermaßen, dass es ein Sanierungsfall geworden ist. Vor Kurzem berichtete das „Hamburger Abendblatt“ in dem Artikel „Laeiszhalle : Orgeln nur auf eigenes Risiko“ (26.05.2016), dass aufgrund des Zustands und der Empfehlungen eines Orgelsachverständigen die Orgel bis auf Weiteres aus dem Betrieb genommen und deshalb die Wartung nicht weiter gewährleistet werden könne. „Veranstalter, die das Instrument in der Spielzeit 2016/17 noch für Konzerte nutzen möchten, steht diese Option zwar frei, „mietfrei und auf eigenes Risiko “. Möchte jemand dieses Risiko eingehen, müsse er die damit verbundenen Kosten für Stimmung oder eine „Orgelwache“ – einen Techniker vor Ort, der eingreifen kann, wenn akut Not am Register ist – selbst tragen“, so heißt es in dem Bericht weiter. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften der HamburgMusik gGmbH – Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft und der Elbphilharmonie und Laeiszhalle Service Gmbh wie folgt: 1. Wie viele Konzerte, bei denen die Orgel benötigt wird, haben in der Laeiszhalle bisher pro Jahr stattgefunden? Wie viele sind für 2016/2017 geplant? 2012 haben 20 solcher Konzerte stattgefunden, 2013 waren es 21, 2014 waren es 16 und 2015 insgesamt 14. In diesem Jahr sollen insgesamt zehn Veranstaltungen stattfinden . 2. Wie hoch war bisher dabei die Besucherzahl? Bitte Details angeben. Den zuständigen städtischen Gesellschaften liegen nur Besucherzahlen für selbst veranstaltete Konzerte vor (sogenannte Eigenveranstaltungen). Die folgenden Zahlen gelten daher nur für Eigenveranstaltungen: Datum Anzahl der Besucherinnen und Besucher 13. Januar 2012 85 26. März 2012 300 Drucksache 21/5057 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 7. April 2012 900 14. April 2012 900 13. Februar 2013 250 9. April 2015 1.200 15. April 2016 1.500 3. Wie viele von den Konzerten könnten auch in der Elbphilharmonie stattfinden ? 4. Wie viele von den Konzerten könnten auch in einer Hamburger Kirche stattfinden? Die Verfügbarkeit der jeweiligen Spielstätte vorausgesetzt: alle. Aus Sicht der HamburgMusik gGmbH besteht für Orchester- und Chorkonzerte kein Anlass, den Veranstaltungsort Laeiszhalle zu wechseln, da dort der Betrieb einer elektronischen Orgel möglich ist und auch praktiziert wird. 5. Wie groß ist der Qualitätsverlust beim gegenwärtigen Zustand der Orgel? Die Orgel lässt in ihrem gegenwärtigen Zustand keine zufriedenstellenden klanglichen Ergebnisse erwarten. 6. Wann ist zum ersten Mal bekannt geworden, dass die Orgel sich in einem bedenklichen Zustand befindet? 7. Ist die Abnutzung, die die Orgel erfahren hat, aus Sicht der Experten normaler Verschleiß? Wenn nein, bitte Details angeben. Der Zustand des Instruments ist seit 1991 dokumentiert. Die Abnutzungserscheinungen des Instruments sind im Rahmen des normalen Verschleißes. Die übrigen Mängel sind entwurfs- und konstruktionsbedingt. 8. Wer ist für die Wartung der Orgel verantwortlich? Die Elbphilharmonie und Laeiszhalle-Servicegesellschaft. In der Vergangenheit wurde die Erbauerfirma regelmäßig beziehungsweise anlassbezogen mit der Wartung des Instruments beauftragt. 9. Welche Wartungsprozeduren sind vorgesehen und mit welchen Kosten schlagen diese zu Buche? Bitte Details angeben. Eine Sanierung des Instruments ist im Rahmen einer Wartung nicht möglich, im Übrigen siehe Antwort zu 6. und 7. 10. Welche Optionen, wie man mit der Orgel verfährt, liegen jetzt auf dem Tisch? Bitte Details angeben. Das 2014 dazu vorgelegte Sachverständigengutachten kommt zu dem Ergebnis, dass es sich bei der Orgel um eine Pionierleistung der Firma Beckerath handelt, deren handwerkliche Ausführungsqualität als ausgesprochen hoch eingestuft wird. Die Orgel sei aufgrund ihrer Konzeption allerdings für die Laeiszhalle nicht geeignet, da sie den problematischen raumakustischen Gegebenheiten konstruktionsbedingt nicht gerecht wird. Daraus ergeben sich drei Handlungsoptionen: Beibehaltung des Status quo: Hierbei stünden denkmalschützerische Erwägungen (Erhalt des Opus 1 der Firma Beckerath) im Vordergrund. Umfassender Umbau und klangliche Neukonzeption des bestehenden Instruments. Die Kosten werden auf 400.000 bis 500.000 Euro geschätzt. Verkauf der Orgel und Neubau einer den raumakustischen Gegebenheiten entsprechenden Orgel. Die Kosten werden auf 2 bis 2,5 Millionen Euro geschätzt. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5057 3 Die zuständige Behörde beabsichtigt, zwischen diesen Handlungsoptionen erst unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Nachfrage für Orgelmusik, auch in der Elbphilharmonie , mit Abschluss der Saison 2018/2019 zu entscheiden.