BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/507 21. Wahlperiode 26.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 18.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Etatkürzungen in Jobcentern Medienberichten zufolge hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales die Jobcenter über die Kürzung ihrer Fördermittel informiert. Hintergrund ist der Bedarf an Geldern für das Programm zur Offensive gegen Langzeitarbeitslosigkeit . Deutschlandweit sollen 43.000 Langzeitarbeitslose in den Arbeitsmarkt integriert werden. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei den Eingliederungsleistungen handelt es sich ausschließlich um Bundesleistungen . Die Höhe der Mittel, die den Jobcentern für Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten zur Verfügung steht, wird durch den Deutschen Bundestag beschlossen und jährlich durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt (Eingliederungsmittel -Verordnung). Für das Jahr 2015 gilt die EingliederungsmittelVerordnung 2015. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften von Jobcenter team.arbeit.hamburg (Jobcenter) wie folgt: 1. Wann und in welcher Form wurde Jobcenter team.arbeit.hamburg über Kürzungen der Mittelzusagen informiert? Die in der Eingliederungsmittel-Verordnung 2015 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für Jobcenter zugesagten Mittel für das Jahr 2015 wurden nicht gekürzt. 2. Inwiefern war die Programm- und Finanzplanung von Jobcenter team.arbeit.hamburg zu diesem Zeitpunkt schon abgeschlossen? Die Planung wurde am 10. März 2015 auf der Trägerversammlung von Jobcenter verabschiedet und beruht auf den zugeteilten Mitteln. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. 3. In welchem Umfang ist Hamburg von Kürzungen betroffen? Mit welchem Etat hat Jobcenter team.arbeit.hamburg kalkuliert und in welcher Höhe fehlen künftig Fördermittel zur Finanzierung der geplanten Programme? 4. Wie schlagen sich die Etatkürzungen in den Planungen von Jobcenter team.arbeit.hamburg nieder? Wo werden Kürzungen erfolgen? Welche Programme/Maßnahmen sind betroffen? (Bitte einzeln aufschlüsseln.) 5. Wie bewertet der Senat die Kürzung der Fördermittel bei Jobcenter team.arbeit.hamburg? Entfällt. 6. Partizipiert Hamburg an der geplanten Bundesoffensive gegen Langzeitarbeitslosigkeit ? Drucksache 21/507 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Falls ja, inwiefern? Wie viele Mittel werden zur Verfügung gestellt und wie viele langzeitarbeitslose Hamburger können an dem Programm teilnehmen ? Falls nein, warum nicht? Jobcenter hat sich im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum „ESF-Programm zur Eingliederung langzeitarbeitsloser Leistungsberechtigter“ um die Teilnahme erfolgreich beworben. An dem Programm können in den Jahren 2015 bis 2020 bis zu 100 langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte teilnehmen. Es wurde eine Zuwendung in Höhe von bis zu 3.510.525,38 Euro bewilligt. Die Planungen von Jobcenter und den zuständigen Behörden bezüglich der Teilnahme am Bundesprogramm „Soziale Teilhabe am Arbeitsmarkt“ sind noch nicht abgeschlossen . Die Frist für die Bewerbung endet am 30. Juni 2015.