BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5087 21. Wahlperiode 08.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Joachim Körner (AfD) vom 30.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Schwangerschaftsabbrüche in Hamburg Zwar ist die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in Hamburg 2015 gesunken , dennoch aber wurden im vergangenen Jahr 2.939 Abtreibungen in Hamburg registriert. Und weiterhin liegt die Abbruchquote auch deutlich über dem Bundesdurchschnitt. So kamen in Hamburg auf 10.000 Frauen 67 Abbrüche, bundesweit waren es im Durchschnitt 56. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche gab es in Hamburg von 2001 bis 2015 und in welchen Einrichtungen wurden diese durchgeführt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und innerhalb dessen nach Art der Einrichtung (Klinik, Ärztehaus, Praxis niedergelassener Facharzt)! Auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt nach § 15 Schwangerschaftskonfliktgesetzes (SchKG) durchzuführenden Bundesstatistik ergibt sich im Einzelnen folgende Verteilung für Hamburg: Jahr A nz ah l g es am t K ra nk en ha us a m bu la nt K ra nk en ha us s ta tio nä r Pr ax is /O P- Ze nt ru m 2001 4939 550 76 4313 2002 4697 762 55 3880 2003 4445 578 49 3818 2004 4634 734 43 3857 2005 4252 701 28 3523 2006 4326 548 86 3692 2007 4339 566 71 3702 2008 4353 722 80 3551 2009 4203 764 30 3409 2010 4663 827 45 3791 2011 4435 652 55 3728 2012 4323 658 82 3583 2013 4087 633 60 3394 Drucksache 21/5087 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Jahr A nz ah l g es am t K ra nk en ha us a m bu la nt K ra nk en ha us s ta tio nä r Pr ax is /O P- Ze nt ru m 2014 3722 567 92 3063 2015 3324 442 76 2806 Quelle: Statistisches Bundesamt, Wiesbaden 2016 2. Wie hoch war der Anteil der einen Schwangerschaftsabbruch durchführenden Frauen ohne Migrationshintergrund? Bitte Anteil pro Jahr von 2001 an bis 2015 benennen! Der Migrationshintergrund einer Schwangeren gehört nicht zu den Erhebungsmerkmalen des § 16 SchKG und wird statistisch daher nicht erfasst. 3. Wie viele Schwangerschaftskonfliktberatungen im Sinne von § 219 StGB, §§ 5 fortfolgende SchKG gab es in den Jahren 2001 bis 2015? In welchen Beratungsstellen fanden diese statt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und innerhalb dessen nach Beratungsstelle! Schwangerschaftskonfliktberatungen werden von Einrichtungen freier Träger, von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten und von „CASA Blanca“, einer Einrichtung der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz, erbracht. Von einer Bekanntgabe der Leistungskennzahlen einzelner Beratungsstellen in nicht öffentlicher Trägerschaft wird aus datenschutzrechtlichen Gründen abgesehen. Bezogen auf die einzelnen Gruppen von anerkannten Beratungsstellen verteilten sich die Schwangerschaftskonfliktberatungen in den Jahren 2001 bis 2014 wie folgt: Jahr Anzahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen Beratungsstellen freier Träger Beratungsstelle der BGV Als Beratungsstelle anerkannte niedergelassene Ärztinnen und Ärzte 2001 2904 (3)* 125 3317 (215)* 2002 2749 (3)* 103 3460 (210)* 2003 3153 (3)* 76 3578 (208)* 2004 2752 (3)* 64 3391 (220)* 2005 2487 (3)* 50 3313 (213)* 2006 2495 (3)* 59 3437 (217)* 2007 3140 (3)* 67 2956 (216)* 2008 3040 (3)* 62 2959 (216)* 2009 2239 (3)* 62 2880 (216)* 2010 2449 (4)* 65 2932 (202)* 2011 2501 (4)* 63 2746 (199)* 2012 2813 (4)* 74 2661 (195)* 2013 2863 (4)* 55 2216 (191)* 2014 2871 (5)* 70 2137 (190)* 2015 Die Erhebung zu 2015 ist noch nicht abgeschlossen. * in Klammer Anzahl der anerkannten Beratungsstellen a. Wie viele Schwangerschaftsabbrüche konnten durch die Schwangerschaftsberatungen jeweils verhindert werden? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und jeweiliger Beratungsstelle! Dies wird statistisch nicht erfasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5087 3 b. Wie viele Beratungsscheine gemäß § 7 SchKG wurden in diesen Jahren ausgestellt? Bitte aufschlüsseln nach Jahr und jeweiliger Beratungsstelle! Die Anzahl der ausgestellten Bescheinigungen wird nicht gesondert neben der Zahl der Schwangerschaftskonfliktberatungen statistisch erfasst. 4. In wie vielen Fällen in den Jahren 2001 bis 2015 führte der Schwangerschaftsabbruch zu anschließenden gesundheitlichen Problemen derart, dass dauerhaft oder zeitweilig physische oder psychische Krankheiten auftraten? Bitte aufschlüsseln nach Jahr, dauerhaft oder zeitweilig, physisch oder psychisch, Art der die Abtreibung durchführenden Einrichtung ! Gesundheitliche Probleme im Sinne der Fragestellung werden statistisch nicht erfasst. Es werden nur Komplikationen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Eingriff bundesweit über die Bundesstatistik nach § 16 Absatz 1 Nummer 5 SchKG erhoben, siehe hierzu www.destatis.de unter Rubrik „Gesundheit, Schwangerschaftsabbrüche, Fachserie 12, Reihe 3. 5. Ist dem Senat bekannt, was nach erfolgter Abtreibung mit dem fötalen Material geschieht? Wird dieses, zumindest teilweise, weiterveräußert beziehungsweise weiterverwendet? Nach den Bestimmungen des Bestattungsgesetzes sind aus Schwangerschaftsabbrüchen stammende Föten und Embryonen hygienisch einwandfrei, dem sittlichen Empfinden entsprechend einzuäschern und unter freiwilliger Teilnahme der Eltern auf einem Grabfeld zur Ruhe zu betten. Die Hamburger Hauptfriedhöfe – AöR – halten hierfür ein ausgewiesenes Kindergrabfeld auf dem Friedhof Öjendorf vor. 6. Sieht der Senat eine Notwendigkeit oder ist es ihm ein Anliegen, nicht zuletzt wegen der prognostizierten demografischen Entwicklung, die Anzahl der Schwangerschaftsabbrüche noch deutlicher zu reduzieren? Falls ja, welche Maßnahmen ergreift der Senat, um dies zu erreichen? Maßgebliches Ziel des Schwangerschaftskonfliktgesetzes ist es, den Schutz des ungeborenen Lebens zu wahren. Auch das Bundesverfassungsgericht bestätigt dies in seiner Rechtsprechung zum Schwangerschaftsabbruch. Der zuständigen Behörde ist es daher ein Anliegen, Schwangeren ein umfassendes Beratungsangebot zur Verfügung zu stellen, dessen Inanspruchnahme diesem Anspruch gerecht wird.