BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/509 21. Wahlperiode 26.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus und Mehmet Yildiz (DIE LINKE) vom 18.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Zur Kindeswohlgefährdung Hamburger Minderjähriger in Einrichtungen der Jugendhilfeträgerin Barbara Janssen GmbH Die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof betreibt in Dithmarschen mehrere Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe. Nach den mit den Anträgen auf Erteilung der Betriebserlaubnisse vorgelegten Konzepten werden in diesen Einrichtungen ausschließlich Mädchen und junge Frauen betreut. Die Betreuung ist nach Einschätzung des Landesjugendamtes Schleswig- Holstein in einer Art Stufensystem organisiert, die das Durchlaufen aller drei Einrichtungen vorsieht. Mit Schreiben vom 18.02.15 teilte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung in Schleswig-Holstein dem ASD Wandsbek mit, dass es am 30.01.15 der Jugendhilfeträgerin Frau Barbara Janssen („Friesenhof“ Büsum) für drei der von ihr betriebenen Jugendhilfeeinrichtungen – für Mädchen und junge Frauen sowie Mütter mit Kind – „Auflagen zur weiteren Gestaltung der Arbeit“ und die sofortige Vollziehung für „Campina“ in 25764 Wesselburenerkoog, „Mädchencamp Nanna“ in 25779 Wrohm und den „Charlottenhof“ in 25761 Hedwigenkoog verfügt hat. In dem Schreiben ist zu lesen: „Nach dem Eingang mehrerer Beschwerden ehemaliger Betreuter sowie ehemaliger Mitarbeiter der Einrichtungen entstand der Eindruck, dass die Arbeit in den Einrichtungen erheblich von dem in den Konzeptionen dargestellten pädagogischen Vorgehen abwich und außerdem Erziehungsmethoden angewendet werden, die geeignet sind das Kindeswohl zu gefährden.“ So nahm die Heimaufsicht des Landesjugendamtes am 28.01.15 eine unangemeldete örtliche Überprüfung in den genannten Einrichtungen vor. „Sie wurden in Augenschein genommen sowie mit den angetroffenen und gesprächsbereiten Mädchen Gespräche geführt“. Am nächsten Tag wurde mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen. Die in diesem Zusammenhang erlangten Eindrücke und Erkenntnisse machten es aus der Sicht des Landesjugendamtes erforderlich, der Trägerin Frau Janssen am 30.01.15 Auflagen zur weiteren Gestaltung der Arbeit innerhalb den Einrichtungen des Friesenhofes aufzuerlegen. Diese wurde dem ASD Wandsbek durch das Landesjugendamt am 23.2.2015 zur Kenntnis gebracht, „für den Fall, dass dadurch Umsteuerungen in den zwischen Ihnen und der Trägerin betroffenen Vereinbarungen oder in der Hilfeplanung nötig werden sollten“. Drucksache 21/509 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Des Weiteren teilte das Ministerium mit, dass hinsichtlich oben genannter Einrichtungen zurzeit intensive Beratungsgespräche mit der Trägerin stattfänden , über deren weitere relevante Ergebnisse der ASD Wandsbek gegebenenfalls unterrichten werde. Wir fragen den Senat: Nach § 45 SGB VIII bedarf der Betrieb einer Einrichtung, in der Kinder oder Jugendliche ganztägig oder für einen Teil des Tages betreut werden oder Unterkunft erhalten, der Erlaubnis. Zuständig für die Erteilung einer Erlaubnis sowie für die Wahrnehmung der Aufgaben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen (§§ 45 bis 48a SGB VIII) ist der überörtliche Träger der Jugendhilfe (§ 85 SGB VIII Absatz 2 Nummer 6). In Bezug auf die Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung Friesenhof sowie die ihr zuzuordnenden Einrichtungsteile, die sämtlich in Schleswig Holstein liegen, ist das Landesjugendamt Schleswig-Holstein zuständig. Ein Landesjugendamt kann nach § 45 SGB VIII Absatz 4 SGB VIII eine Betriebserlaubnis mit Nebenbestimmungen versehen oder auch – zur Sicherung des Wohls der Kinder und der Jugendlichen – nachträgliche Auflagen erteilen. Üblicherweise werden die Jugendämter, die die betreffende Einrichtung belegt haben, über solche Maßnahmen unterrichtet. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung – Landesjugendamt Schleswig-Holstein hat mit Schreiben vom 18.02.2015 die Hamburger Jugendämter Hamburg-Mitte, Wandsbek und Harburg über die Auflagen gegenüber dem Friesenhof informiert, die dort aktuell Plätze belegt hatten und bei denen dem Landesjugendamt Schleswig-Holstein Beschwerden von Untergebrachten bekannt waren. Die zuständige Fachbehörde sowie die Jugendämter Altona, Bergedorf, Eimsbüttel und Hamburg-Nord wurden ebenso wie das Familieninterventionsteam (FIT) nicht informiert. Weitergehende Informationspflichten, beispielsweise gegenüber weiteren Stellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), bestehen nach dem SGB VIII nicht. Auf Anfrage der zuständigen Fachbehörde hat das Landesjugendamt SchleswigHolstein mitgeteilt, dass die Prüfung im Januar 2015 aufgrund von Beschwerden einzelner Mädchen, die in der Einrichtung untergebracht waren, erfolgte. Die anschließenden Auflagen gegenüber der Einrichtung basierten auf den Aussagen der Mädchen , mit denen im Rahmen der unangemeldeten Prüfung gesprochen worden war. Es gebe außer diesen Aussagen keine Anhaltspunkte, anhand derer bewertet werden könne, ob sich die Dinge so zugetragen haben, wie sie geschildert wurden. Das Landesjugendamt Schleswig-Holstein habe die Ende Januar 2015 bei der unangemeldeten Prüfung vorgefundene Situation nicht als Kindeswohlgefährdung beurteilt und habe keine Veranlassung zum Entzug der Betriebserlaubnis gesehen, was zur Schließung des Heims geführt hätte. In den auf die Prüfung folgenden Gesprächen mit der Einrichtung habe sich diese ausgesprochen kooperativ und lösungsorientiert verhalten. Die beklagten Missstände seien offensichtlich durch einzelne Mitarbeiter verursacht worden, die zum großen Teil inzwischen nicht mehr bei der Einrichtung beschäftigt seien. Die beklagten Missstände lägen zum Teil mehrere Jahre zurück. Inzwischen habe das Sozialministerium Schleswig-Holstein mit der Einrichtung eine zusätzliche Vereinbarung zur Betriebserlaubnis abgeschlossen und die Auflagen wurden aufgehoben. Eine Information über die neue Vereinbarung werde allen Hamburger Jugendamtsleitungen und der zuständigen Behörde zugesandt. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie bewertet die Fachbehörde diesen Vorgang? War die Fachbehörde im Vorfeld der Überprüfung einbezogen? Über welche zusätzlichen Erkenntnisse verfügt die Fachbehörde für diesen Vorgang? Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/509 3 2. Wurden auch andere ASD-Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg angeschrieben beziehungsweise über das Schreiben informiert ? Wenn ja, welche ASD-Abteilungen aus welchen Bezirken wurden aus welchen Gründen informiert? Durch wen wurden sie gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt informiert? 3. Ist die Fachbehörde über diesen Vorgang informiert worden? Wenn ja, wann und durch wen? Siehe Vorbemerkung. Im Übrigen hat die zuständige Fachbehörde den Sachverhalt bis zum Eingang der Schriftlichen Kleinen Anfrage nicht gekannt und daher noch keine Bewertung vornehmen können. 4. Die Tatsache, dass das Sozialministerium den ASD Wandsbek angeschrieben hat, lässt vermuten, dass die Freie und Hansestadt Hamburg in den genannten Einrichtungen Minderjährige untergebracht hat beziehungsweise hatte. Waren oder sind Minderjährige aus Hamburg in eine der oben genannten Einrichtungen oder anderen Einrichtungen der Barbara Janssen beziehungsweise seit 2009 Barbara Janssen GmbH untergebracht worden? Wenn ja, bitte auflisten nach ASD, Alter, Zeitraum, gegebenenfalls ob mit Kind. 5. Seit wann kooperiert die Freie und Hansestadt Hamburg mit Einrichtungen der Frau Barbara Janssen beziehungsweise Barbara Janssen GmbH? Siehe Anlage. Eine Belegung des Trägers erfolgte erstmals 2005. Dies ergibt sich aus einer Trägerakte beim Bezirksamt Wandsbek, die dort regelhaft bei erstmaliger Belegung eines Trägers angelegt wird. In der Anlage sind nur die Belegungen seit November 2007 aufgeführt, da erst seit diesem Zeitpunkt eine regelmäßige elektronische Erfassung der Fälle erfolgt. Die Belegungen im Zeitraum zwischen 2005 und 2007 könnte nur durch die Sichtung mehrerer Tausend Papierakten über alle Maßnahmen im Rahmen der Hilfen zur Erziehung dieser zwei Jahre ermittelt werden. Dies ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 6. Sind den ASD-Abteilungen in den Bezirken beziehungsweise der Fachbehörde Beschwerden oder Klagen von dort untergebrachten – auch ehemaligen – Minderjährigen, Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern – auch ehemaligen – oder anderen Personen vor dem 18.02.15 und/oder danach bekannt gemacht worden oder zu Ohren gekommen? Wenn ja, bitte nach Datum, ASD, Einrichtung und Art der Beschwerde auflisten. Datum ASD Einrichtung Art der Beschwerde 20.02.2014 M/JA2-ASD1 Nanna die Behandlung sei menschenunwürdig /Mädchen habe massive Angst 08.08.2014 W/JA3-ASD 1 Charlottenhof plötzlicher Weggang von zwei Betreuerinnen 24.08.2014 W/JA2-ASD 3 Nanna Regeln seien zu eng, es gäbe zu geringe Freiheiten 10/2014 H/JA 2 ASD Nanna das Verhalten der Mitarbeiter sei respektlos und grenzüberschreitend 02/2015 H/JA 1 ASD Nanna Die Betreute müsse ihr Zimmer aufräumen und habe wenig Ausgang Drucksache 21/509 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 4 Datum ASD Einrichtung Art der Beschwerde 12.08.2014 FIT Nanna Nach Beendigung der Maßnahme: es habe demütigende Strafmaßnahmen und zu häufige Betreuerwechsel gegeben 7. Die vom Landesjugendamt verfügten Auflagen und ihre Begründungen lassen den Schluss zu, dass es in den Einrichtungen zu schwerwiegenden , das Kindeswohl gefährdenden Eingriffen in die Rechte von Minderjährigen und Jungerwachsenen gekommen ist, die dort zum Schutz des Kindeswohl von Behörden untergebracht worden sind. Es ist wohl offensichtlich , dass durch das Betreuungspersonal Handlungen beziehungsweise erniedrigende und entwürdigende Erziehungsmethoden vollzogen wurden. So wird untersagt, dass die Betreuten sich vor dem Betreuungspersonal nackt ausziehen müssen oder es wird untersagt, dass den Betreuten persönliche Dinge, soweit es sich nicht um gefährliche Gegenstände handelt, sowie persönliche Kleidung (inklusive Schuhe) weggenommen werden. Wie bewertet die Fachbehörde die in dem Schreiben genannten Auflagen? Schreiben des Ministeriums für Soziales , Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung bitte als Anlage beifügen . 8. Zur Auflage 1.9 steht in der Verfügung auf Seite 3: „Betreute und Mitarbeiterinnen sowie Mitarbeiter der Einrichtungen schilderten gleichermaßen , dass jeder Betreuten in den genannten Einrichtungen eine sogenannte „Patin“ zugeteilt werde. Bei dieser handele es sich um eine andere Betreute, die bei Regelverstößen durch die Betreute mitbestraft werde und im Übrigen gewisse Kontrollaufgaben wahrnehme. So dürfe keins der Mädchen alleine zur Toilette oder zum Duschen gehen, stets müsse die „Patin“ dabei sein, um Fehlverhalten oder Entweichen zu verhindern. (…) Eine Delegation dieser Aufgaben auf andere Betreute ist unzulässig. Zudem wird durch das geschilderte System der Bespitzelung eine Kultur des Misstrauens und dauernder Verletzung des Rechts auf Intim- und Privatsphäre installiert, die nicht geduldet werden kann.“ Wie ist die pädagogische beziehungsweise fachliche Bewertung der Fachbehörde für solche Vorkommnisse? Siehe Vorbemerkung und Antwort zu 1. bis 3. Der Senat sieht im Übrigen grundsätzlich davon ab, den Wortlaut von Schreiben oder internen Aktenvermerken zu veröffentlichen. Dies käme im Ergebnis einer Aktenvorlage gleich. Diese ist gemäß Artikel 30 der Verfassung der Freien und Hansestadt Hamburg (HV) an Voraussetzungen gebunden, die hier nicht vorliegen. 9. Vor dem Hintergrund der gemachten Auflagen liegt es nahe, dass der Kindeswohlvorrang auch für Hamburger Minderjährige nicht vollumfänglich durchgesetzt wird beziehungsweise worden ist und die Würde der untergebrachten Mädchen antastbar und verletzbar ist beziehungsweise war, Grundrechte nach Artikel 1 GG also missachtet wurden. Wurden die aus Hamburg zum Schutz vor Kindeswohlgefährdung in den genannten Einrichtungen Betreuten während ihres dortigen Aufenthaltes durch Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter der zuständigen ASD aufsuchend begleitet , um zu verhindern, dass sie durch staatliches Handeln „vom Regen in die Traufe“ geschickt wurden? Wenn ja, wann und mit welchen Ergebnissen? Wenn nein, warum nicht? Die Bezirksämter Eimsbüttel, Hamburg-Nord und Harburg sowie das FIT haben nach eigenen Angaben in der Vergangenheit Hilfeplangespräche vor Ort geführt. Dabei haben sich keine Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung durch Maßnahmen der Einrichtung ergeben. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/509 5 Das Bezirksamt Hamburg-Mitte hat nach eigener Angabe keine aufsuchende Begleitung praktiziert. Allerdings wurde im Februar 2014 eine laufende Hilfe nach Intervention der Amtsvormünderin einer dort Betreuten beendet, die den zuständigen ASD auf aus ihrer Sicht unhaltbare Zustände hingewiesen hatte. Mit einer weiteren Jugendlichen , die sich nach Februar 2014 noch in der Einrichtung befand, wurden Hilfeplangespräche vor Ort geführt. Die Jugendliche hat die Hilfe im März 2015 beendet, indem sie sich entschied, aus einer Heimatbeurlaubung beim Vater nicht mehr in die Einrichtung zurückzukehren. Das Bezirksamt Altona hat kein Hilfeplangespräch vor Ort geführt, weil seine Zuständigkeit für die dort Untergebrachte vier Monate nach Hilfebeginn geendet hat. Aufgrund des Schreibens des Sozialministeriums Schleswig-Holstein vom 18.2.2015 halten die Bezirksämter Wandsbek und Harburg die Auflagen und Maßnahmen des Landesjugendamts Schleswig-Holstein für ausreichend, um den Kinderschutz zu gewährleisten, siehe Antwort zu 11. 10. Wurden die Einrichtungen dahin überprüft, ob sie in ihrer Praxis nachweislich dem Kindeswohl, und nur ihm, verpflichtet sind? Wenn ja, bitte auflisten wann welche Einrichtung wie – angemeldet/ unangemeldet – und mit welchem Ergebnis überprüft worden ist. Wenn nein, warum nicht? Siehe Vorbemerkung. 11. Welche Maßnahmen haben der oder die zuständigen ASD ergriffen, um den Kindeswohlvorrang gegen die in den genannten Einrichtungen offensichtlich praktizierte Kindeswohlgefährdung durchzusetzen? Die Bezirksämter Eimsbüttel und Altona sowie das FIT hatten zum Zeitpunkt der Auflagen keine aktuelle Belegung in der Einrichtung. Hinsichtlich des Falls vom Bezirksamt Hamburg-Mitte siehe Antwort zu 9. Das Bezirksamt Hamburg-Nord hat einen laufenden Fall, der vom Träger ambulant betreut wird und daher von den Auflagen nicht betroffen ist. Das Bezirksamt Wandsbek hält die vom Landesjugendamt Schleswig-Holstein erteilten Auflagen für ausreichend, um den Kinderschutz zu gewährleisten, zumal diese Auflagen nach Auskunft des Landesjugendamts intensiv mit der Leitung kommuniziert worden sind. Das Bezirksamt Harburg hat am Tag nach Bekanntwerden der Auflagen ein Gespräch mit zwei in der Einrichtung betreuten Mädchen geführt (siehe Antwort zu 12. und 13.). Im Übrigen hält das Bezirksamt Harburg die Auflagen des Landesjugendamts Schleswig -Holstein für ausreichend, um den Kinderschutz zu gewährleisten. 12. Haben die zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg mit Betreuten – auch ehemalige – unmittelbar nach Kenntnisnahme der verfügten Auflagen Gespräche geführt, um sich selbst ein Bild über die Erziehungsmethoden und die Einrichtungen zu machen? Wenn ja, bitte auflisten wann dieses in welcher Einrichtung geschah und mit welchen Ergebnissen beziehungsweise Aussagen. Wenn nein, warum nicht? 13. Was wurde unternommen, um den Anliegen nachzugehen und zu entsprechen ? Seitens der Jugendämter Altona, Eimsbüttel, Hamburg-Nord und des FIT sind keine Gespräche geführt worden, weil es keine aktuelle (stationäre) Belegung gab. Hinsichtlich des Falls vom Bezirksamt Hamburg-Mitte siehe Antwort zu 9. Das Jugendamt Wandsbek hat zusätzlich zu den regelmäßig stattfindenden Hilfeplangesprächen keine anlassbezogenen Gespräche geführt, weil die Auflagen des Landesjugendamts Schleswig-Holstein als ausreichend angesehen wurden. Drucksache 21/509 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 6 Das Jugendamt Harburg hat am 24. Februar 2015 in der Einrichtung Nanna Gespräche mit zwei Betreuten geführt. Gegenstand der Gespräche waren die Vorwürfe gegen die Einrichtung, die durch die Information des Landesjugendamts SchleswigHolstein am 23. Februar 2015 bekannt geworden waren. Beide betreuten Mädchen erklärten, dass sie sich in der Einrichtung wohlfühlen würden (eine Betreute erklärte, sie habe dies der zuständigen Heimaufsicht schriftlich mitgeteilt). Bei beiden Betreuten wurde deutlich, dass neben dem strengen Regelwerk eine gute Beziehungsarbeit stattfindet. Ansonsten wurden die Maßnahmen des Landesjugendamts SchleswigHolstein als ausreichend angesehen. 14. Haben die zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg unverzüglich die entsprechenden Verträge mit der Trägerin gekündigt und die dort aus Hamburg Betreuten ebenso unverzüglich aus den Einrichtungen genommen und in andere, die dem Kindeswohlvorrang überprüfbar verpflichtet sind, übergeben? Wenn ja, wann? Wenn nein, mit welcher Begründung wurden sie nicht tätig? Zwischen den Behörden der FHH und der Trägerin bestehen keine Verträge. Im Übrigen siehe Vorbemerkung und Antwort zu 12. und 13. Die Bezirksämter Wandsbek und Harburg halten eine generelle Herausnahme der Minderjährigen nicht für angezeigt. 15. Haben die zuständigen Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg geprüft, die Staatsanwaltschaft aufzufordern, zu prüfen, ob die offensichtlich unhaltbaren Zustände und die schweren, menschenrechtsverletzenden Eingriffe in die Rechte der Betreuten einen Anfangsverdacht auf Straftaten begründen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht. Was war gegebenenfalls das Ergebnis der Prüfung ? Siehe Antworten zu 9. sowie zu 12. und 13. und Vorbemerkung. 16. Am Hamburger Hauptbahnhof wie auch an anderen Orten Hamburgs werden immer wieder Minderjährige angetroffen, die aus Jugendhilfeeinrichtungen geflohen sind. Vor diesem Hintergrund die Frage, ob die entsprechenden Dienststellen der Innenbehörde und der ASD mit Minderjährigen , die aus Einrichtungen der Barbara Janssen GmbH entflohen waren, in den vergangenen fünf Jahren Kontakt gehabt haben? Wenn ja, bitte nach Datum, Alter und Einrichtung auflisten. Die Kontakte von Hamburger Polizeibeamten zu Jugendlichen am Hauptbahnhof oder an anderen Orten werden statistisch nicht gesondert erfasst. Die für die Beantwortung der Frage erforderliche Auswertung von mehreren Tausend Handakten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Auch der ASD erfasst seine Kontakte nicht nach zeitlich gegliederten Maßnahmen. Die zur Beantwortung benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Eine Durchsuchung mehrerer Hundert Akten, in denen solche Informationen enthalten sein könnten, die auf zahlreiche Dienste verteilt aufbewahrt werden, ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 17. Liegt der Fachbehörde die Konzeption der Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen „Friesenhof“ vor? Wenn ja, bitte als Anlage beifügen. Ja. Im Übrigen siehe Antwort zu 7. und 8. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/509 7 Anlage ASD Jahrgang untergebracht von untergebracht bis Einrichtung M/JA 2-ASD1 2000 Mai 2012 Juni12 Nanna Juli 2012 Juli 13 Charlottenhof M/JA 2-ASD1 2001 Juli 2013 Feb 2014 Nanna M/JA 2-ASD2 1998 April 2013 Juli 2014 Charlottenhof Juli 2014 März 2015 Dithm. Haus E/JA 3 ASD 1994 Nov 2009 Dez 09 Nanna E/JA 3 ASD 1993 Dez 2009 Aug 10 Nanna E/JA 3 ASD 1993 Aug 2010 Sep 10 Charlottenhof E/JA 3 ASD 1992 Jan 2009 Mai 09 Nanna E/JA 3 ASD 1994 Mär 2009 Aug 09 Nanna E/JA 3 ASD 1994 Aug 2009 Apr 10 Charlottenhof E/JA 3 ASD 1995 Okt 2009 Jan 11 Charlottenhof E/JA 3 ASD 1993 Jan 2011 Nov 11 Nanna E/JA 3 ASD 1998 Apr 2015 Mai 15 Nanna N/JA2-ASD2 1994 Mai 2009 Mai 2012 Nanna 1996 August 2013 April 2013 Elbenhof April 2013 Juli 2013 Elbenhof Juli 2013 Feb. 2014 Birkenhof Februar 2014 März 2014 Elbenhof März 2014 Feb 2015 Dithm. Haus Feb 2015 März 2015 TEW seit März 2015 andauernd ambulant W/JA 3-ASD 3 1992 04.03.2009 21.06.2010 Nanna W/JA 2-ASD 1 1993 02.05.2009 24.10.2009 Nanna W/JA 3-ASD 3 1994 23.06.2009 24.06.2009 Nanna W/JA 1-ASD 2 1993 02.11.2009 13.08.2011 Nanna W/JA 2-ASD 1 1995 23.08.2010 23.09.2010 Nanna W/JA 2-ASD 3 1996 15.11.2010 24.04.2012 Nanna W/JA 2-ASD 3 1997 16.05.2011 15.02.2015 Nanna W/JA 1-ASD 1 1995 01.06.2011 21.07.2013 Nanna W/JA 1-ASD 2 1996 01.08.2011 21.03.2012 Nanna W/JA 3-ASD 1 1997 11.08.2011 01.03.2012 Nanna W/JA 1-ASD 2 1993 29.10.2011 13.08.2014 ambulant W/JA 1-ASD 2 1993 29.10.2011 13.08.2014 ambulant W/JA 1-ASD 2 1996 08.11.2011 19.05.2014 Nanna W/JA 3-ASD 1 1996 04.12.2011 21.07.2014 Nanna W/JA 3-ASD 2 1997 05.01.2012 01.09.2015 Nanna W/JA 3-ASD 1 1995 16.01.2012 24.11.2013 Nanna W/JA 3-ASD 2 1996 23.04.2012 20.02.2014 Nanna W/JA 2-ASD 2 1998 19.06.2012 30.11.2013 Nanna W/JA 2-ASD 3 1998 24.07.2012 08.12.2012 Nanna" W/JA 3-ASD 1 1995 02.09.2012 23.02.2013 Charlottenhof W/JA 2-ASD 2 1998 05.09.2012 27.07.2013 Nanna W/JA 3-ASD 1 1996 03.12.2012 17.05.2013 Nanna W/JA 1-ASD 2 1996 06.12.2012 19.05.2014 Charlottenhof W/JA 2-ASD 3 1998 09.12.2012 01.04.2013 Elbenhof W/JA 2-ASD 3 1999 19.12.2012 24.11.2013 Nanna W/JA 2-ASD 2 1993 10.09.2012 21.12.2012 Dithm. Haus W/JA 2-ASD 3 1996 03.01.2013 06.08.2013 Dithm. Haus W/JA 2-ASD 3 1998 17.01.2013 31.07.2013 Nanna W/JA 3-ASD 2 1996 01.03.2013 03.04.2013 Charlottenhof W/JA 2-ASD 3 1998 02.04.2013 02.07.2014 Charlottenhof W/JA 2-ASD 2 1974 28.07.2013 22.08.2013 Elbenhof Drucksache 21/509 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 8 ASD Jahrgang untergebracht von untergebracht bis Einrichtung W/JA 1-ASD 2 1998 12.08.2013 31.05.2014 Nanna W/JA 2-ASD 2 1974 23.08.2013 09.09.2014 Elbenhof W/JA 3-ASD 1 2000 13.09.2013 31.05.2014 Nanna W/JA 3-ASD 1 1997 30.09.2013 31.05.2014 Nanna W/JA 2-ASD 3 1999 25.11.2013 24.08.2014 Elbenhof W/JA 2-ASD 2 1998 01.12.2013 31.08.2014 Elbenhof W/JA 3-ASD 1 1998 14.04.2014 noch aktiv Charlottenhof W/JA 1-ASD 2 1996 20.05.2014 noch aktiv Dithm. Haus W/JA 1-ASD 2 1998 01.06.2014 12.08.2014 Nanna W/JA 3-ASD 1 2000 01.06.2014 13.08.2014 Nanna W/JA 3-ASD 1 1997 01.06.2014 08.08.2014 Nanna W/JA 2-ASD 3 1998 03.07.2014 28.09.2014 Dithm. Haus W/JA 2-ASD 3 1998 26.08.2014 noch aktiv Nanna W/JA 3-ASD 3 1998 01.09.2014 noch aktiv Dithm. Haus W/JA 2-ASD 3 1998 01.04.2015 noch aktiv Charlottenhof H/JA 2-ASD 12 1992 30.03.2010 17.06.2010 Dithm. Haus H/JA 2-ASD 12 1992 06.10.2009 28.06.2010 Dithm. Haus 29.06.2010 31.12.2010 Birkenhof H/JA 2-ASD 12 1992 29.04.2009 29.03.2010 Nanna H/JA1-ASD 122 1996 18.04.2011 09.12.2011 Nanna H/JA 2-ASD 12 1993 07.07.2008 31.12.2008 Nanna H/JA 2-ASD 12 1992 01.01.2011 27.04.2011 ambulant H/JA 1-ASD 122 1996 10.12.2011 19.04.2012 Charlottenhof H/JA 2-ASD 12 1992 08.07.2008 05.10.2009 Charlottenhof FIT 2000 Sept 13 Aug 14 Nanna FIT 1999 Aug 13 Juni 14 Nanna FIT 1996 Feb 11 Juni 11 Nanna FIT 1994 Juni 10 Okt 10 Nanna FIT 1990 Okt 07 Okt 09 Nanna FIT 1992 Feb 07 Dez 07 Nanna FIT 1993 April 09 Sept 09 Nanna, Charlottenhof FIT 1993 Mai 08 März 09 Nanna FIT 1993 April 09 April 09 Nanna FIT 1993 Sept 09 Feb 11 Nanna FIT 1995 Sept 10 Mai 11 Nanna FIT 1994 Mai 10 Jan 11 Nanna, Charlottenhof