BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5091 21. Wahlperiode 08.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Karin Prien (CDU) vom 30.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Impfungen bei Flüchtlingskindern durch einen Dienstleister in der Zeit von 1. Juli 2015 bis 28. Februar 2016 Die Berichterstattung in den Medien über Impfungen bei Flüchtlingskindern führte auch zu Nachfragen im Gesundheitsausschuss. In der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 7. Juni 2016 erklärte Senatorin Prüfer-Storks: „Wir würden jedem Fall nachgehen. Die „tageszeitung“ stellte der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz eine Kopie mit den Impfeinträgen zur Verfügung. Daraufhin hat die Behörde angekündigt, durch den Gesundheitsdienst „stichprobenartige Kontrollen“ von Impfpässen vorzunehmen. Außerdem würde die Innenbehörde ihren Vertragspartner zu einer Stellungnahme auffordern. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Liegt eine Stellungnahme des Dienstleisters bereits vor? Welcher Angaben werden zu den in den Medien erhobenen Vorwürfen gemacht? Bitte ausführen. Die Stellungnahme des ärztlichen Dienstleisters liegt vor. Er weist die Vorwürfe zurück und gibt an, dass Impfungen grundsätzlich nach dem mit der STIKO abgestimmten Konzept des Robert Koch-Institutes zur Umsetzung frühzeitiger Impfungen bei Asylsuchenden nach Ankunft in Deutschland erfolgten. Es gebe drei Dokumentationssysteme für Impfungen: a. den Impfpass, der nach der Impfung der Patientin/dem Patienten oder der gesetzlichen Vertreterin/dem gesetzlichen Vertreter ausgehändigt werde, b. ein Tagebuch in Papierform über die Impfungen des Arbeitstages, das f & w fördern und wohnen AöR ausgehändigt wird und nach der Bearbeitung an die Behörde für Inneres und Sport/Einwohner-Zentralamt weitergegeben werde, c. ein praxisinternes EDV-System. Weiter führt der Dienstleister an, dass die Kopie des infrage stehenden Impfausweises , die ihm die Presse zur Verfügung gestellt habe, Auffälligkeiten aufweise, die nicht den üblichen Abläufen entspräche und nicht mit der praxisinternen EDV-Dokumentation übereinstimme. Ferner ist das Ermittlungsverfahren am 20. Juni 2016 gemäß § 170 Absatz 2 StPO mangels hinreichendem Tatverdacht eingestellt worden. Drucksache 21/5091 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 2. Welche Konsequenzen hat das für den Dienstleister? Gibt es Auflagen für den Dienstleister? Die zuständige Behörde sieht derzeit keine Veranlassung zu vertraglichen Konsequenzen . Das Bezirksamt Altona wurde gebeten, stichprobenartig Impfpässe zu kontrollieren . Die hierbei erhobenen Daten werden zurzeit ausgewertet. 3. In welchen Zeitraum wurden die stichprobenartigen Kontrollen durchgeführt ? Wie viele Stichproben wurden insgesamt durchgeführt? Wer hat sie durchgeführt? Das Fachamt Gesundheit des Bezirksamtes Altona hat im Juni 2016 eine stichprobenartige Kontrolle von Impfpässen aus dem Zeitraum Herbst 2015 bis Anfang 2016 durchgeführt. 4. Was ist das Ergebnis der Stichproben? Bitte ausführen. Siehe Antwort zu 2. 5. Wurden gezielt Impfungen von Kindern unter zwölf Monaten im Zeitraum von 1. Juli 2015 bis 28.Februar 2016 kontrolliert? Wenn nein, warum nicht? Es wurden Impfpässe von Kindern und Jugendlichen zwischen zwei Monaten und 18 Jahren aus sieben Erstaufnahmeeinrichtungen (EA) stichprobenartig untersucht. Im Übrigen siehe Antwort zu 2. 6. Wurden Kinderärzte in den Kinderarztsprechstunden der Zentralen Erstaufnahmen befragt? Welche Aussagen liegen zu dem oben genannten Sachverhalt vor? Nein. 7. Liegen dem Gesundheitsamt Altona weitere Kopien von Impfpässen vor? Wenn ja wie viele? Nein. Es wurden die Originale bei der Stichprobe eingesehen. 8. Ist es zutreffend, dass dem Gesundheitsamt Altona seit Oktober 2015 Hinweise von Kinderärzten aus den Zentralen Erstaufnahmen über fehlerhafte Impfungen durch den Dienstleister vorlagen? Was wurde unternommen , um den Sachverhalt zu überprüfen und aufzuklären? Siehe Drs. 21/4726. 9. Welche Maßnahmen hat der Senat nach der Überprüfung eingeleitet? Siehe Antwort zu 2. 10. Sind Defizite in der internen Kommunikation der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz aufgetreten? Wie werden diese behoben? Nein.