BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5092 21. Wahlperiode 08.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Dennis Gladiator und Richard Seelmaecker (CDU) vom 30.06.16 und Antwort des Senats Betr.: „Ausreisegewahrsam“ – Wie ist der aktuelle Sachstand? Am Hamburger Flughafen soll ein Ausreisegewahrsam errichtet werden. Er soll der Verbesserung der Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländern dienen. Die CDU-Fraktion hatte eine solche Maßnahme bereits im September 2015 mit dem von Rot-Grün abgelehnten Antrag Drs. 21/1611 gefordert. Erst nach den erschütternden Vorfällen in der Silvesternacht beauftragte der Bürgermeister den Innensenator, eine solche Einrichtung auf den Weg zu bringen. In der Sitzung des Innenausschusses am 3. Mai 2016 stellten die Senatsvertreter neben den rechtlichen Voraussetzungen die Grundzüge des Konzeptes vor; konkrete Details konnten mangels Planungen noch nicht gegeben werden . Nunmehr hat das Einwohnerzentralamt der Behörde für Inneres und Sport auf dem internen Stellenmarkt der Freien und Hansestadt Hamburg zwölf Stellen für die Sachbearbeitung im Sachgebiet „Ausreisegewahrsam“ im Referat Rückführung zum 15. September 2016 ausgeschrieben. http://www.hrecruiting.de/service/preview_anz.php3?anzeigen_id=EKvQlGV H22p9IMNQm5&layout_id=html_layout&kunden_nr=YM9QhJaWvZn9DYmz& status=preview. Gesucht werden Regierungshauptsekretäre oder Hauptsekretäre (m/w) im Strafvollzugsdienst oder Tarifbeschäftigte, die für die Umsetzung der Maßgaben aus der Politik hinsichtlich der Rückführung von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern, auch aus der Abschiebe- und Strafhaft, zuständig sein werden; zu den Aufgaben gehört die Rückführung vollziehbar ausreisepflichtiger ausländischer Personen. Das Sachgebiet Ausreisegewahrsam wird am Flughafen Fuhlsbüttel eingerichtet, bei schwacher Auslastung sollen die Mitarbeiter die Rückführungssachgebiete unterstützen. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat: 1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Einrichtung des Ausreisegewahrsams ? a. Wo wird sich die Einrichtung konkret befinden? Die Einrichtung soll im westlichen Teil des Flughafengeländes errichtet werden. b. Die Stellenausschreibung sieht als Besetzungstermin den 15. September 2016 vor. Wann wird die Einrichtung eröffnet? Drucksache 21/5092 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Eine Inbetriebnahme ist für Herbst 2016 vorgesehen. c. Welche inhaltliche Ausgestaltung ist vorgesehen? Siehe Drs. 21/3199, 21/3600 und 21/4993. d. Über wie viele Kapazitäten wird die Einrichtung verfügen? e. Inwiefern erfolgt eine Kooperation mit anderen Bundesländern? Siehe Drs. 21/3600. f. Welche Behörden und Dienststellen wurden von der zuständigen Behörde in jeweils welcher Weise an der Planung beteiligt? Von der zuständigen Behörde wurden die Justizbehörde, die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation sowie der Zentrale Koordinierungsstab Flüchtlinge im Rahmen ihrer jeweiligen Fachaufgaben beteiligt. g. In welcher Höhe fallen jeweils welche Kosten für Investitionen sowie den laufenden Betrieb des Ausreisegewahrsams an und aus welchem Etat werden diese jeweils finanziert? Die Planungen haben noch nicht den nötigen Konkretisierungsgrad erreicht, um abschließend belastbare Aussagen zu den anfallenden Kosten treffen zu können. Weitergehende Aussagen zu den Kosten können nach dem derzeitigen Stand der Planungen nicht getroffen werden. Die Finanzierung erfolgt aus der Produktgruppe „Ausländerangelegenheiten“ der zuständigen Behörde. 2. Wie viele und welche Mitarbeiter werden für den Betrieb der Einrichtung benötigt? Gegenwärtig wird von zwölf Sachbearbeitern, einer Sachgebietsleitung und einer halben Stelle für das Geschäftszimmer ausgegangen. 3. Die Personalsituation im Hamburgischen Justizvollzug ist – wie hinlänglich bekannt – äußerst angespannt. Bereits jetzt gibt es nicht genügend Personal, um die Schichten in den einzelnen Haftanstalten zu besetzen. a. Welche Stelle welcher Behörde hat wann genau entschieden, dass sich die Ausschreibung der zwölf zu besetzenden Stellen vornehmlich an Bedienstete aus dem Hamburger Strafvollzugsdienst richtet? Dem Ausschreibungstext ist zu entnehmen, dass sich dieser nicht vornehmlich an Bedienstete aus dem Strafvollzugsdienst richtet. Um das Bewerberfeld auf möglichst viele geeignete Kandidatinnen und Kandidaten ausdehnen zu können, wurde eine Formulierung gewählt, wonach sich neben Beamtinnen und Beamten der allgemeinen Verwaltung auch Bedienstete aus dem Strafvollzug und Tarifbeschäftigte bewerben können. b. Inwiefern fand wann vor Veröffentlichung der Ausschreibung eine Abstimmung zwischen der Behörde für Inneres und Sport und der Justizbehörde statt? Eine Abstimmung der Stellenausschreibung erfolgte nicht. c. Wie sollen nach Ansicht der zuständigen Behörden bis zu zwölf Bedienstete aus dem Justizvollzug im Bereich des Strafvollzuges ersetzt werden? Siehe Drs. 21/5011. d. Inwiefern wäre es möglich, das Personal für die von der Behörde für Inneres und Sport ausgeschriebenen Stellen anderweitig, gegebenenfalls auch extern, zu rekrutieren? Siehe Antwort zu 3.a.