BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5094 21. Wahlperiode 08.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 30.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Kreditermächtigung für HSH-Risiken nun endlich reduzieren Bereits als die Neustrukturierung der HSH Nordbank im vergangenen Dezember anstand, hatten die CDU-Fraktionen in Hamburg und Schleswig- Holstein zusammen in einem Antrag festgestellt und gefordert, dass die damit verbundene zusätzliche Kreditermächtigung in Höhe von 6,2 Milliarden Euro deutlich zu hoch sei und daher reduziert werden müsse. Angesichts der Entwicklungen auf dem Schiffsmarkt war bereits damals absehbar, dass der von den Landesregierungen in den beiden Bundesländern geforderte Betrag viel zu hoch angesetzt war. Rot-Grün zeigte sich allerdings nicht einsichtig und lehnte das Ansinnen der CDU ab. Allerdings stellte die Finanzministerin von Schleswig-Holstein Monika Heinold (GRÜNE) bei der ersten Lesung des Staatsvertrages im Kieler Landtag in Aussicht, dass, sobald feststehe, welche Summe für den Ankauf des Portfolios durch die hsh portfoliomanagement AöR benötigt werde, eine Absenkung der Kreditermächtigung auch von ihr unterstützt werden würde. Im April 2016 betonte die Landtagsfraktion der GRÜNEN in Schleswig-Holstein zudem in einer Pressemitteilung, dass Heinold zu ihrer Aussage stehen würde und bereits mit ihrem Hamburger Kollegen Peter Tschentscher entsprechende Gespräche geführt habe. „Der Kreditrahmen soll nur so hoch sein, wie es zur zweckmäßigen Bewirtschaftung und zum Ankauf der Papiere wirklich notwendig ist“, so Heinolds Partei. Auch Vertreter der rot-grünen Koalition in Hamburg haben sich für eine nachträgliche Reduzierung des genehmigten Kreditrahmens ausgesprochen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat beantwortet die Fragen teilweise auf Grundlage von Auskünften der hsh portfoliomanagement AöR wie folgt: 1. Hält der Senat die derzeitige Kreditermächtigung für die hsh portfoliomanagement AöR für erforderlich? Wenn ja, aus welchen Gründen? Siehe Drs. 21/2177. 2. Planen, prüfen oder erwägen der Senat oder die zuständigen Behörden, eine Änderung des Staatsvertrages bezüglich der Kreditermächtigung der hsh portfoliomanagement AöR herbeizuführen? Wenn ja, wann genau, in welcher Form und wie ist der Stand der entsprechenden Abstimmungen mit Schleswig-Holstein? Wenn nein, warum nicht? Ja. Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Drucksache 21/5094 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 3. In welcher Höhe hat die hsh portfoliomanagement AöR bislang von der Kreditermächtigung Gebrauch gemacht? Zu welchen Konditionen mit welchen Laufzeiten und in welchen Währungen wurden Kredite aufgenommen ? Inwiefern wurden die Kredite durch zusätzliche Garantien oder Bürgschaften Hamburgs abgesichert? In Höhe von 2.870 Millionen US-Dollar, 255 Millionen Euro, 14 Millionen Schweizer Franken und 2.800 Millionen Yen mit einer maximalen Laufzeit bis Dezember 2017 zu jeweils marktüblichen Konditionen. Die Kredite wurden überwiegend mit Garantien der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes Schleswig-Holstein besichert. Zur Wahrung der Verhandlungsposition bei künftigen Refinanzierungen können Einzelheiten der Kreditkonditionen der hsh portfoliomanagement AöR nicht veröffentlicht werden .