BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5097 21. Wahlperiode 08.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Wieland Schinnenburg (FDP) vom 30.06.16 und Antwort des Senats Betr.: Entscheidung Fraunhofer-Gesellschaft zum CML Am 19. Juni sollte die Fraunhofer-Gesellschaft über das CML entscheiden. Ich frage den Senat: 1. Welchen Entschluss hat die Fraunhofer-Gesellschaft zum CML gefasst? Der Ausschuss Fraunhofer-Gesellschaft, der sich aus Bund und den 16 Ländern zusammensetzt, hat in seiner auf den 24. Juni 2016 verlegten Sitzung folgenden Beschluss gefasst: „1. Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Freie und Hansestadt Hamburg - vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel – den Zuwendungsbedarf für den Neubau in Höhe von 20,0 Mio. EUR (Bau 15,6 Mio. EUR einschließlich tatsächlich anfallender Grunderwerbsnebenkosten, Erstausstattung 4,14 Mio. EUR) zu 25% übernimmt. Weitere 50% werden aus EFRE-Mitteln, die restlichen 25% aus der Grundfinanzierung des Bundes gedeckt. 2. Die Maßnahme steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Fraunhofer- Senats zum Grunderwerb. 3. Der Ausschuss stimmt der Sonderfinanzierung der Freie und Hansestadt Hamburg zu. Der Beschluss stellt einen Vorratsbeschluss dar. Die Freie und Hansestadt Hamburg wird gebeten, vor Umsetzung des Beschlusses hinsichtlich der Thematik der zu verlegenden Stromtrasse sowie der Zuständigkeiten der baufachlichen Prüfung in Abstimmung mit der FhG eine Klärung herbeizuführen und das BMBF entsprechend zu informieren.“ 2. Gab es Kritik, Einwände oder Korrekturen an bisherigen Plänen oder Vorlagen? Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat darum gebeten, die Finanzierungsbeteiligungen an der vorgesehenen unterirdischen Verlegung der Stromleitung zu überprüfen. Die baufachliche Begleitung und Prüfung aller Bauvorhaben der Fraunhofer-Gesellschaft liegt beim Bund. Somit wird auch die baufachliche Betreuung des Vorhabens CML auf den Bund übertragen. 3. Welche Auswirkungen hat dieser Beschluss auf die Planungen und den Bau des CML? Keine. Die zuständigen Behörden werden die offenen Fragen gemeinsam mit dem BMBF und der Fraunhofer-Gesellschaft zeitnah fristgerecht klären. 4. Wann kann nun mit einem Baubeginn gerechnet werden? Mit dem Baubeginn wird unverändert für März 2019 gerechnet.