BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5108 21. Wahlperiode 08.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 01.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Hat die Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA) einen „Frühstücksaufsichtsrat“? Gemäß Presseberichten haben die Minderheitenaktionäre auf der Hauptversammlung der HHLA am 16. Juni 2016 heftige Kritik am Aufsichtsrat geübt. Sie seien enttäuscht über die Kursentwicklung der letzten Jahre. Der Aufsichtsrat der HHLA würde die Interessen der freien Aktionäre nicht im Fokus haben. Der Chef des Aufsichtsrats wurde von der Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz als „Frühstücksaufsichtsrat“ bezeichnet. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Der Senat sieht davon ab, zu Presseberichten Stellung zu nehmen. Das gilt auch für mögliche Äußerungen von Aktionären während der Hauptversammlung der Hamburger Hafen und Logistik Aktiengesellschaft (HHLA). Die HHLA beantwortet als börsennotierte Aktiengesellschaft sämtliche Anfragen ihrer Aktionäre aus aktienrechtlichen Gründen einheitlich im Rahmen der Hauptversammlung . Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Ist es zutreffend, dass auf der vergangenen Hauptversammlung der HHLA von Aktionären bemängelt wurde, dass der Aufsichtsrat unzureichend besetzt sei? a. Wenn ja, wie hat der Aufsichtsrat der HHLA dazu Stellung genommen ? b. Wenn ja, wie haben sich der Senat, die HHLA beziehungsweise die aufsichtführenden Behörden gegenüber der geäußerten Kritik positioniert ? c. Wenn ja, welche Konsequenzen zieht der Senat aus der Kritik? 2. Wie bewertet der Senat das Verhältnis vom Aufsichtsratsvorsitzenden der HHLA zu den Anlegern? Gibt es aus Sicht des Senats Schwierigkeiten ? Wenn ja, welche und warum? Der Senat hat sich damit nicht befasst. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 3. Wie schätzt der Senat die bisherige Amtsführung des Aufsichtsratsvorsitzenden der HHLA ein? 4. Wie bewertet der Senat die Qualität des Aufsichtsrates der HHLA insgesamt ? Drucksache 21/5108 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Damit hat sich der Senat nicht befasst. 5. Wie bewertet der Senat die Tatsache, dass der Aufsichtsratsvorsitzende zeitgleich als Vorsitzender der Logistik-Initiative Hamburg tätig ist? a. Gibt es hierbei Interessenskonflikte? b. Ist diese Ämterhäufung sachgerecht? c. Wäre es mit Blick auf den angekündigten Umbau der HHLA und den seit Jahren stattfindenden Wertverfall nicht angezeigt, vom Aufsichtsratsvorsitzenden zu verlangen, sich ganz auf diese Aufgabe zu konzentrieren und dem Vorstand bei der Neuausrichtung der HHLA behilflich zu sein? Interessenkonflikte sind in dem vorliegenden Fall nicht bekannt. Im Übrigen handelt es sich bei dem Vorsitz der Logistik-Initiative Hamburg nicht um ein Hauptamt. d. Gibt es vor dem Hintergrund steigender Anforderungen Überlegungen , die Rolle des Aufsichtsratsvorsitzenden weiter zu professionalisieren ? Wenn ja, wie? Nein. 6. Ist der Senat mit der Kursentwicklung der HHLA seit Börsengang zufrieden ? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht? Die Kursentwicklung der HHLA hat zahlreiche Einflussfaktoren wie zum Beispiel allgemeine weltwirtschaftliche Rahmenbedingungen, die Entwicklung der Containerschifffahrt und die allgemeine Börsenentwicklung. Im Übrigen nimmt der Senat zur Kursentwicklung börsennotierter Unternehmen keine Bewertung vor. 7. Welche Aufgaben kommen dem Aufsichtsratsvorsitzenden bei der HHLA aus Sicht des Senats zu? Beschränkt sich seine Tätigkeit auf eine reine Kontrollfunktion oder kommen ihm aus Sicht des Senats auch Mitwirkungsaufgaben bei der Formulierung der Unternehmensstrategie sowie des Risikomanagements zu? Gibt es hierfür Zielvorgaben? Der Aufsichtsrat der HHLA nimmt die nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung sowie dem DCGK zugewiesenen Aufgaben wahr. Wie bei den Hamburger öffentlichen Unternehmen üblich, wurde bei der HHLA das wichtige Interesse Hamburgs an dem Unternehmen in einem Zielbild konkretisiert, welches sowohl Handlungsleitlinie für die Geschäftsleitung als auch Kontrollmaßstab für die auf Empfehlung Hamburgs gewählten Aufsichtsratsmitglieder der Gesellschaft ist. 8. Wurde bereits darüber nachgedacht, die Arbeit des Aufsichtsratsvorsitzenden durch externe Berater – im Rahmen einer Überprüfung des gesamten Gremiums – überprüfen zu lassen, zum Beispiel durch eine anonyme Befragung der Vorstandsmitglieder sowie des Aufsichtsrats, wie dies in börsennotierten Unternehmen bereits üblich ist? Eine Überprüfung der Arbeit des gesamten Gremiums fand mit Unterstützung externer Beraterinnen und Berater aufsichtsratsintern statt. 9. Sollten die freien Aktionäre mehr Gewicht erhalten? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht? Damit hat sich der Senat nicht befasst. Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5108 3 10. Wann wurde jeweils welcher Aufsichtsrat gewählt beziehungsweise verlängert und warum geschah dies? Die Zusammensetzung des Aufsichtsrats richtet sich nach der Satzung der Gesellschaft sowie den §§ 95 und 96 Aktiengesetz und § 7 Mitbestimmungsgesetz. Der Aufsichtsrat setzt sich zusammen aus sechs von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern der Anteilseigner sowie sechs Mitgliedern der Arbeitnehmer, die gemäß den Vorgaben des Mitbestimmungsgesetzes gewählt werden. Die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder erfolgt bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, soweit die Hauptversammlung keinen kürzeren Zeitraum für die Amtsdauer beschließt. Die derzeitigen Mitglieder des Aufsichtsrates wurden zu folgenden Zeitpunkten erstmalig in den Aufsichtsrat gewählt beziehungsweise bestellt und zu folgenden Zeitpunkten erneut gewählt (Quelle: HHLA-Geschäftsberichte): Zeitpunkt der erstmaligen Wahl/Bestellung in den Aufsichtsrat Zeitpunkt der erneuten Wahl Prof. Dr. Peer Witten (Vorsitzender) 31. August 2007 14. Juni 2012 Wolfgang Abel 26. Juli 2013 Torsten Ballhause 12.August 2011 Juni 2012 Petra Bödeker- Schoemann 14. Juni 2012 Dr. Rolf Bösinger 18. Februar 2016 16. Juni 2016 Dr. Bernd Egert 1. Juni 2007 31. August 2007, 14. Juni 2012 Holger Heinzel 2. August 2008 Juni 2012 Dr. Norbert Kloppenburg 14. Juni 2012 Frank Ladwig 14. Juni 2012 Arno Münster 15./16. August 2007 Juni 2012 Norbert Paulsen 14. Juni 2012 Dr. Sibylle Roggencamp 14. Juni 2012 11. Warum wird der Aufsichtsrat nicht ausschließlich nach wirtschaftlicher Expertise, sondern nach politischen Kriterien besetzt? Nach Ziffer 5.4.1 des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) soll in besonders relevanten öffentlichen Unternehmen wie der HHLA die verantwortliche Behördenleitung im Aufsichtsrat vertreten sein. Auch wenn für die HHLA der DCGK und nicht der HCGK einschlägig ist, wird es für sinnvoll erachtet, sich in diesem Punkt an den Empfehlungen des HCGK zu orientieren. 12. Welche Voraussetzungen sollte eine Person mitbringen, um die Kriterien für den Aufsichtsrat der HHLA zu erfüllen? Gemäß Ziffer 5.4.1 des DCGK muss der Aufsichtsrat jederzeit so zusammengesetzt sein, dass seine Mitglieder insgesamt über die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben eines Aufsichtsrats erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und fachlichen Erfahrungen verfügen. 13. Wie erklärt sich der Senat die hohe Zahl der Nein-Stimmen bei der Wahl von Staatsrat Dr. Bösinger in den Aufsichtsrat der HHLA? Staatsrat Dr. Rolf Bösinger wurde mit 87,39 Prozent der abgegebenen Stimmen gewählt. Im Übrigen hat sich der Senat damit nicht befasst.