BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5109 21. Wahlperiode 08.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Jennyfer Dutschke (FDP) vom 01.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Vergabe der Betriebsträgerschaften Hamburger Flüchtlingsunterkünfte (III) In der Antwort auf die Schriftliche Kleine Anfrage Drs. 21/2775 führt der Senat folgendes aus: „Im Jahr 2015 erforderte die Zugangssituation vor allem im zweiten Halbjahr einen sehr schnellen Aufbau von Unterbringungskapazitäten . Damit ging ein ebenfalls sehr hoher Bedarf an sehr kurzfristig bereitzustellenden Kräften für den Betrieb und die Betreuung einher, der allein durch einen Rückgriff auf den Regelbetreiber f & w fördern und wohnen AöR (f & w) nicht mehr zu decken war. Vor diesem Hintergrund mussten sehr kurzfristig Alternativen gefunden werden. Dabei war zu berücksichtigen, dass konzeptionell vorgesehen ist, dass der Betreiber bereits in Planung und Aufbau der Einrichtung eingebunden werden soll und einen zeitlichen Vorlauf zur Bereitstellung von Personal benötigt. Zugleich sollte der Betreiber in der Lage sein, auch kurzfristig Notunterbringungen personell unterstützen zu können.“ Nach der hamburgspezifischen Anpassung der Flüchtlingsprognosen haben sich sowohl Standortplanungen als auch der Planungshorizont für Unterbringungen der Erstaufnahme und der Folgeunterbringung verändert. Dies vorausgeschickt frage ich den Senat: 1. Durch welchen Betreiber werden die im Jahr 2016 geschaffenen Flüchtlingsunterkünfte (Erstaufnahmen, Folgeunterkünfte) jeweils betrieben? Für die Erstaufnahmeeinrichtungen: Bezeichnung Träger Inbetriebnahme Bargkoppelweg 60 fördern und wohnen AöR Juni 2016 Bargkoppelweg 66a fördern und wohnen AöR Juni 2016 Fiersbarg Johannniter-Unfall-Hilfe e.V. Mai 2016 Münzstraße fördern und wohnen AöR Mai 2016 Schaarsteinweg fördern und wohnen AöR Mai 2016 Wiesendamm 3 fördern und wohnen AöR März 2016 Hellmesbergerweg 23 AWO Landesverband Hamburg e. V. Februar 2016 Amalie Sieveking Krankenhaus /Richard-Remé- Haus fördern und wohnen AöR Januar 2016 Bad Segeberg Ausschreibung noch nicht abgeschlossen voraussichtlich 01. August 2016 Drucksache 21/5109 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Für die Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung ist bisher f & w fördern und wohnen AöR (f & w) alleiniger Betreiber. Zu den einzelnen Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung siehe http://www.hamburg.de/fluechtlingsunterkuenfte/ und Drs. 21/1906, 21/2232, 21/2599, 21/2837, 21/3227, 21/3646, 21/3915, 21/4293 und 21/4734. a. Wie ist die Vergabe für die einzelnen Standorte jeweils erfolgt? b. Wurde öffentlich ausgeschrieben? Wenn nein, warum nicht? c. Wann erfolgte jeweils die Vergabeentscheidung und wann wurde die Einrichtung jeweils in Betrieb genommen? d. Über welche Laufzeit erfolgte die Vergabeentscheidung jeweils? Die Entscheidungen über die Betriebsträgerschaften der im Jahr 2016 geschaffenen Erstaufnahmeeinrichtungen wurden bereits im Jahr 2015 getroffen. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. und Drs. 21/2312. Für den Betrieb der Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung erfolgte keine Ausschreibung. f & w ist bisher alleiniger Betreiber. 2. Wie erfolgt die Vergabe der Betriebsträgerschaften für die zurzeit in Planung befindlichen Unterkünfte der Erstaufnahme, der Folgeunterbringung und der Flüchtlingsunterbringung mit der Perspektive Wohnen? (Bitte einzeln nach Standort aufschlüsseln.) a. Wurde der Betrieb für einzelne Standorte bereits ausgeschrieben? Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand der Vergabeverfahren je Standort ? Wenn nein, warum nicht? b. Plant der Senat, die Betriebsträgerschaft für die einzelnen Standorte auszuschreiben? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht? c. Für welche Einrichtungen steht der Betreiber bereits fest? Aus welchem Grund wurden diese Betreiber jeweils ausgewählt? (Bitte Betreiber, Standort und Grund der Vergabeentscheidung aufschlüsseln .) Zu Verhandlungen mit Niedersachsen siehe Drs. 21/4149. Darüber hinaus sind derzeit für die Erstaufnahme keine weiteren Standorte geplant. Im Rahmen einer Pilotierung wird eine nationale Ausschreibung gemäß § 130 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen i.V.m. § 64 und § 65 Absatz 1 Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge des Betriebs der geplanten öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung Am Aschenland II im Bezirk Harburg geplant. Darüber hinaus wird zurzeit geprüft, inwieweit über das Pilotprojekt hinaus auch andere Betreiber möglich und sinnvoll sind. Darüber hinaus siehe Antwort zu 1. 3. Zu welchem Zeitpunkt laufen die Betriebsträgerschaften von aktuell in Betrieb befindlichen Einrichtungen der Erstaufnahme und der Folgeunterbringung aus? (Bitte nach Standort, jeweiligem Träger und Datum aufschlüsseln.) Zu den Einrichtungen der öffentlich-rechtlichen Folgeunterbringung erfolgt der Einsatz der Betreiberschaft abhängig von der geplanten Laufzeit der Einrichtung. Derzeit befindet sich die zuständige Behörde noch in den Vertragsverhandlungen mit den Betreibern der Erstaufnahmeeinrichtungen. Der aktuelle Vertragsentwurf sieht Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode Drucksache 21/5109 3 eine Laufzeit von zwei Jahren ab Inbetriebnahme der Einrichtung vor (zu den Zeitpunkten der Inbetriebnahme siehe Drs. 21/4377). Es soll darüber hinaus vereinbart werden, dass sich beide Vertragsparteien verpflichten, Verhandlungen über eine Verlängerung zu führen. a. Wie ist hier der Sachstand im Hinblick auf die Betreiber der Einrichtungen , deren Betrieb aufrechterhalten werden soll? b. Plant der Senat, die im letzten Jahr aufgrund der „Eilbedürftigkeit“ unterlassenen Vergabeverfahren nachzuholen? Wenn ja, für welche Standorte? Wenn nein, warum nicht? c. Welche vertraglichen Optionen gibt es mit den einzelnen Trägern hinsichtlich einer Verlängerung der Betriebsträgerschaft? d. Erfolgt jeweils eine Ausschreibung für den Folgebetrieb? Wenn ja, wie ist hier der aktuelle Sachstand je Einrichtung? Wenn nein, warum nicht? e. Welche Verträge über den Betrieb der Einrichtung werden ohne Ausschreibung verlängert und aus welchem Grund? Aufgrund der bestehenden wirksamen Vereinbarungen ist ein „Nachholen“ von Vergabeverfahren nicht vorgesehen. 4. Ist geplant, die Betriebsträgerschaft von Folgeunterbringungen zukünftig auszuschreiben und damit für andere Träger als fördern und wohnen zu öffnen? Wenn ja, inwiefern? Wenn nein, warum nicht? Siehe Antwort zu 2. bis 2. c. 5. Wie wird mit Einrichtungen verfahren, bei denen eine Umwandlung von Erstaufnahme in Folgeunterkunft verfolgt wird? a. Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die Betriebsträgerschaft? b. Ist eine Ausschreibung über den Folgebetrieb als Folgeunterkunft erforderlich, wenn die Laufzeit des Vertrags über den Betrieb der Erstaufnahme noch läuft? Wenn ja, plant der Senat ein Ausschreibungsverfahren für die Trägerschaft der Einrichtungen? Wenn der Senat in diesem Fall kein Ausschreibungsverfahren plant, warum nicht? c. In welchem Umfang wird geprüft, ob der Folgebetrieb einer umgewandelten Unterkunft durch den bisherigen Betreiber erfolgen kann? d. Soll der Folgebetrieb der Erstaufnahme als Folgeunterkunft ausschließlich durch fördern und wohnen erfolgen? Wenn ja, warum? Es erfolgen aktuell strategische Überlegungen im Zentralen Koordinierungsstab Flüchtlinge, geeignete Einrichtungen der Erstaufnahme in öffentlich-rechtliche Folgeunterbringung umzusteuern. Weder sind diese Überlegungen momentan hinsichtlich der Standortwahl wie auch der juristischen Prüfungen abgeschlossen noch haben mit den bisherigen Betreibern entsprechende Gespräche stattgefunden.