BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5114 21. Wahlperiode 08.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Daniel Oetzel (FDP) vom 01.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Sicherheit an Badeseen (II) Der Senat gibt in der Antwort auf Frage 4. der Schriftlichen Kleinen Anfrage Drs. 21/4973 an, dass die SiWa – Sicheres Wasser e.V. den Allermöher Badesee im Auftrag des Bezirksamtes Bergedorf betreut. Der Senat gibt in der Antwort auf Frage 7. derselben Drucksache an, er wisse nicht, ob das Bezirksamt Bergedorf dem Verein für diese Leistung eine Vergütung zukommen lässt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Erhält die SiWa – Sicheres Wasser e.V. eine Vergütung für ihre Dienste am Allermöher Badesee? Nein. a. Wenn ja, in welcher Höhe und auf welcher rechtlichen Grundlage? b. Wenn nein, erhalten die Anbieter anderweitige Bezüge durch den Senat oder den Bezirk? Wenn ja, auf welcher rechtlichen Grundlage? Nein. 2. Wenn der Senat Frage 1. nicht beantworten kann: Aus welchen Gründen ist es dem Senat unmöglich, zu eruieren, welche Art und Höhe der Vergütung ein Bezirksamt der Stadt Hamburg einem Auftragsnehmer zahlt, der direkt und unmittelbar für das betreffende Bezirksamt tätig ist? Entfällt.