BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/5115 21. Wahlperiode 08.07.16 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 01.07.16 und Antwort des Senats Betr.: Privattheater abgespeist – Warum will der Senat die Privattheaterevaluation nicht umsetzen? Am 24.06.2016 wurde bekannt, dass der Senat den Empfehlungen der Gutachter zur Privattheaterevaluation nur zu einem geringen Teil folgen will. Von den Gutachtern war eine Erhöhung der Förderung von 2,7 Mio. Euro pro Jahr dringend empfohlen worden. Mit den vom Senat bekannt gegebene Summen von 500.000 Euro 2017 und 1 Million Euro 2018 wird nur rund ein Drittel tatsächlich bewilligt. Die Aufteilung auf die einzelnen Häuser ist völlig unklar. Auch die offenbar nur eine Woche nach Senatsbeschluss vereinbarten Nachbesserungen, sehen mit 1 Million Euro (2017) und 1,5 Millionen Euro ab 2018 nur gut 50 Prozent der notwendigen Mittel vor und bleiben weit hinter den Empfehlungen der Evaluatoren. Selbst mit der vom Senat ab 2019 angekündigten Dynamisierung von 1,5 Prozent/Jahr würde es weitere zehn Jahre – also bis 2029 – dauern, bis die jetzigen Empfehlungen umgesetzt würden! Damit werden die Probleme der Unterfinanzierung der Privattheater in Hamburg nicht gelöst, sondern verstetigt. Noch immer verweigert der Senat darüber hinaus die Information, welche Summen die jeweiligen Theater gegenüber den Evaluatoren angemeldet hatten , die entsprechenden Passagen wurden im Gutachten vom Senat geschwärzt. Damit weicht der jetzige rot-grüne Senat erheblich vom Umgang mit dem ersten Gutachten 2009 ab. Der damalige CDU-geführte Senat hatte nicht nur das ganze Gutachten veröffentlicht, sondern auch die Empfehlungen vollständig umgesetzt. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. a) Warum setzt der rot-grüne Senat – anders als 2009 der CDUgeführte Senat – die Empfehlungen der Evaluation nicht vollständig um? b) Aufgrund welcher Erwägungen im Einzelnen hat der Senat mit 500.000 Euro für 2017 und 1 Million Euro für 2018 nur gut ein Drittel der empfohlenen Summen vorgesehen? 2. Welchen Privattheatern wurden die von den Gutachtern empfohlenen Zuschusserhöhungen nicht oder nur teilweise gewährt? Und warum? 3. Wie sollen diese Minimalerhöhungen auf die einzelnen Privattheater verteilt werden? Bitte differenziert nach Betrag, Theater und den Jahren 2017 und 2018 auflisten. Drucksache 21/5115 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 4. Trifft es zu, dass es nach dem Senatsbeschluss nunmehr eine andere Vereinbarung gibt, die eine Aufstockung der vom Senat bislang vorgesehenen Beträge vorsieht? Wenn ja, in welcher Höhe und für welche Theater sollen diese Mittel verwendet werden? Wenn nein, gibt es gleichwohl darüber Gespräche und wer führt diese? Die Gespräche zur Umsetzung der Empfehlungen aus dem Gutachten zur Privattheaterevaluation sind noch nicht abgeschlossen. 5. Welche Mittelbedarfe haben die einzelnen Privattheater jeweils im Rahmen der Evaluation angemeldet? Die Veröffentlichung der beantragten Fördersummen unterliegt der Zustimmung der betroffenen Institutionen, die gegenwärtig noch nicht vorliegt. Angestrebt ist eine Veröffentlichung noch in diesem Jahr. 6. Soweit die Empfehlungen der Gutachter von den beantragten Mitteln der einzelnen Häuser abweichen, aus welchen Gründen kam es jeweils zu anderen Empfehlungen? Die Kriterien, auf deren Grundlage die Gutachter ihre Empfehlungen abgeben, sind dem Gutachten zu entnehmen. 7. Wann werden auch die beantragten Fördersummen der einzelnen Häuser nun genau in das Transparenzportal der Stadt eingestellt? Siehe Antwort zu 5.