BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/512 21. Wahlperiode 26.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 18.05.15 und Antwort des Senats Betr.: PEGIDA Hamburg? HHEGIDA? Unter der Adresse www.pegida-hamburg.de und auf der Facebookseite PEGIDA Hamburg wird für eine Demonstration am 30. August 2015 geworben . Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1. Inwiefern trifft es zu, dass eine entsprechende Veranstaltung in Hamburg angemeldet wurde? Eine entsprechende Versammlung wurde bislang (Stand 20. Mai 2015) bei der Versammlungsbehörde nicht angemeldet. 2. Welche Demonstrationsroute beziehungsweise Alternativroute wurde wann bei der Versammlungsbehörde angemeldet? Bitte detailliert die Plätze und Straßennamen der Demonstrationsrouten sowie die angemeldeten Anfangskundgebungen, Zwischenkundgebungen und Abschlusskundgebungen mitteilen. 3. Welche Personen beziehungsweise Organisationen sind Anmelder/- innen, Veranstalter/-innen und Versammlungsleiter/-innen? 4. Inwiefern prüft die Versammlungsbehörde ein Verbot der Versammlung? a. Falls ja, in welchem Zeitraum und zu welchem Ergebnis ist die Versammlungsbehörde gekommen? 5. Welche beschränkenden Auflagen hat die Versammlungsbehörde gegen die Demonstration verfügt? Bitte detailliert im Wortlaut darlegen. 6. Wie viele Neonazis aus welchen Szenen der extremen Rechten und auswelchen Bundesländern werden nach Einschätzung der Polizei an der Versammlung teilnehmen? Entfällt. 7. Welche Personen beziehungsweise Organisationen der extremen Rechten in Hamburg unterstützen die Demonstration beziehungsweise rufen nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zur Teilnahme auf? 8. Welche sonstigen Personen beziehungsweise Organisationen in Hamburg unterstützen die Demonstration beziehungsweise rufen nach Kenntnis des Senats beziehungsweise der zuständigen Behörde zur Teilnahme auf? Den Sicherheitsbehörden liegen keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellung vor. Drucksache 21/512 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 9. Wie viele Kooperationsgespräche hat die Innenbehörde beziehungsweise Versammlungsbehörde mit dem/der Anmelder/-in und/oder dem/der Veranstalter/-in über die in Hamburg geplante Kundgebung wann geführt? Welchen wesentlichen Inhalt hatten die Kooperationsgespräche ? Entfällt. 10. Welche weiteren Erkenntnisse hat der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde über die Gruppe HHGIDA? Nach Erkenntnissen der Sicherheitsbehörden wurde die Bewegung „Hamburg gegen die Islamisierung des Abendlandes“ (HHGIDA) am 7. Januar 2015 gegründet. Im Impressum der seit Januar 2015 bestückten und im März freigeschalteten FacebookSeite der HHGIDA ist die Anschrift von „PEGIDA e.V.“ in Dresden als Kontakt genannt. Derzeit hat der Account 3.255 „Gefällt mir“-Angaben und ist mit der Internetseite „pegida-hamburg.de“ verlinkt. Straf- oder gefahrenrechtlich relevante Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Facebook-Account „HHGIDA PEGIDA Hamburg Gemeinschaft“ beziehungsweise der Internetseite „www.pegida-hamburg.de“ sind bisher nicht bekannt. Weitere Erkenntnisse können nur dem nach § 24 des Hamburgischen Verfassungsschutzgesetzes für die parlamentarische Kontrolle des Senats auf dem Gebiet des Verfassungsschutzes zuständigen Kontrollausschuss (PKA) mitgeteilt werden, da eine vollständige Beantwortung Rückschlüsse auf laufende und künftige operative Maßnahmen zulassen und dadurch dem Staatswohl entgegenstehen würde.