BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/513 21. Wahlperiode 26.05.15 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Thilo Kleibauer (CDU) vom 18.05.15 und Antwort des Senats Betr.: Warum hat der Finanzsenator vier Monate lang den Jahresabschluss des Immobilienmanagements unter Verschluss gehalten? (2) Zu den bisherigen Ausführungen des Senats im Zusammenhang mit der Vorlage des Jahresabschlusses 2013 für den Landesbetrieb Immobilienmanagement (LIG) ergeben sich weiter Nachfragen. Ich frage den Senat: 1. Ist es zutreffend, dass der Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss 2013 des LIG am 16.12.2014 erteilt wurde? Der Bestätigungsvermerk wurde gemäß dem Prüfungsstandard des Instituts der Wirtschaftsprüfer auf den 16. Dezember 2014 datiert. Dies ist der Tag beziehungsweise der maßgebliche Zeitpunkt, an dem die Prüfung und Beurteilung des Jahresabschlusses und gegebenenfalls des Lageberichts durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft materiell abgeschlossen wurde. Zur Erstellung des Prüfungsberichts siehe Antwort zu 2. bis 5. 2. Seit wann genau hatten jeweils der LIG, die Finanzbehörde sowie die für Finanzen zuständigen Senatoren und Staatsräte Kenntnis von der Erteilung des Bestätigungsvermerkes? 3. Wann haben welche Stellen jeweils den Entwurf des Prüfberichts sowie den Management Side Letter des Abschlussprüfers enthalten? 4. Wann genau fand das Abschlussgespräch zur Prüfung des Jahresabschlusses 2013 des LIG mit welchen Teilnehmern statt? 5. Durch wen wurde wann genau der Jahresabschluss 2013 des LIG festgestellt ? Mit Abschluss der Prüfungshandlungen zum 16. Dezember 2014 wurde dem Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) erstmals förmlich mitgeteilt , dass die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beabsichtige, einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zu erteilen. Der Präses und der Staatsrat der Finanzbehörde wurden in den folgenden Tagen vom Geschäftsführer des LIG informell über die Ankündigung der Erteilung eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerks informiert. Mit Vorlage des ersten Prüfungsberichtsentwurfs zum 9. Januar 2015 lag dem LIG der Bestätigungsvermerk erstmalig in schriftlicher Form mit Datum vom 16. Dezember 2014 vor. Am 14. Januar 2015 erfolgte eine LIG-interne Besprechung mit den Wirtschaftsprüfern unter Beteiligung der Geschäftsführung des LIG, in der redaktionelle Änderungen und Fehlerkorrekturen vorgenommen wurden. Am 16. Januar 2015 lag dem LIG der zweite Prüfungsberichtsentwurf – ebenfalls mit einem auf den 16. Dezember 2014 datierten Bestätigungsvermerk – vor, der am 26. Januar 2015 in einem Gespräch mit dem Präses und dem Staatsrat der Finanzbehörde, dem Drucksache 21/513 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode 2 Geschäftsführer des LIG, den Wirtschaftsprüfern sowie weiteren Beschäftigten des LIG und der Finanzbehörde erörtert wurde. Nach weiteren redaktionellen Änderungen beziehungsweise Ergänzungen lag dem LIG am 29. Januar 2015 der dritte Prüfungsberichtsentwurf (Bestätigungsvermerk unverändert vom 16. Dezember 2014) vor, der an die Finanzbehörde weitergeleitet wurde. Nach Feststellung des Jahresabschlusses durch die Finanzbehörde am 23. Februar 2015 wurde der testierte und zu Veröffentlichungszwecken festgestellte Jahresabschluss (inklusive Prüfungsbericht) am 24. Februar 2015 in einer gedruckten sowie elektronischen Fassung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft an den LIG übermittelt, der diesen wiederum am 26. Februar 2015 gemäß den haushaltrechtlichen Vorgaben an die Aufsicht führende Finanzbehörde und den Rechnungshof übersandte. 6. Welche Änderungen im Jahresabschluss 2013 des LIG haben sich zwischen dem 16.12.2014 und dem 24.02.2015 im Einzelnen ergeben? Die Änderungen betrafen redaktionelle Anpassungen, Fehlerkorrekturen und zusätzliche Erläuterungen (siehe Antwort zu 2. bis 5.). 7. Warum wurde der Jahresabschluss 2013 des LIG nicht unmittelbar nach dem 24.02.2015 an die Bürgerschaft übermittelt? Der Jahresabschluss wurde zunächst gemäß den haushaltsrechtlichen Vorgaben aus den Verwaltungsvorschriften zu § 26 Landeshaushaltsordnung (LHO) an den Rechnungshof und die Aufsicht führenden Finanzbehörde übermittelt und von dort im regulären Geschäftsgang auf Veranlassung des Leiters der Präsidialabteilung durch das Parlamentsreferat an die Bürgerschaftskanzlei weiter gegeben. 8. Wann hat wer genau entschieden, den Jahresabschluss 2013 des LIG an die Bürgerschaft zu übermitteln? Die Entscheidung, den endgültig testierten Jahresabschluss der Bürgerschaft zu übermitteln, wurde bereits im Rahmen der Beratung des Haushaltsausschusses zum Haushaltsplan-Entwurf 2015/2016 vom Präses der Finanzbehörde getroffen (siehe Drs. 20/14000) und entsprechend dessen Zusage gegenüber den Abgeordneten des Haushaltsausschusses von der Präsidialabteilung der Finanzbehörde umgesetzt (siehe Antwort zu 2. bis 5.). Im Übrigen siehe Drs. 21/345.